Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Zugang zum Netz:
- Informationsfreiheit und “Schutz vor rechtswidrigen Inhalten” sollen “gleichermaßen berücksichtigt” werden.
- Eine digitale Spaltung soll “verhindert” werden. Der Zugang zu Neuen Medien soll erleichtert werden (Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, Medienkompetenz).
- Die Breitbandversorgung soll als Bestandteil der Daseinsvorsorge sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Freiwerdende Frequenzen des Fernsehrundfunks sollen kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen.
- Die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) soll vom Markt sichergestellt, aber sorgfältig beobachtet werden. Nötigenfalls solle mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegengesteuert werden.
- Gemeinsam mit den Ländern soll die Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen verbessert werden, z. B. durch Polizei-Internetstreifen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet und erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei sollen angestrebt werden.
- Kriminelle Angebote sollen gelöscht statt gesperrt werden.
- Zunächst sollen für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden.
- Polizeibehörden sollen in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr soll dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und ergebnisoffen neu bewertet werden. Vor Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.
- Auf internationaler Ebene will sich die Koalition “für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet” besser bekämpfen zu können.
- “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.
- Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.
Siehe auch:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges: (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)



Letzte Kommentare
RSS