
(via wortfeld)
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen zugestimmt. Aus der Mitteilung des BMI:
In der Bundesrepublik Deutschland soll diese Volkszählung erstmalig als „registergestützter Zensus“ durchgeführt werden. Die für die Volkszählungen bisher übliche Befragung aller Einwohner wird dabei im Wesentlichen ersetzt durch eine Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister. Sie wird ergänzt durch eine postalische Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie durch eine ergänzende Stichprobenerhebung. […]
Der vom Bundeskabinett heute beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 geschaffen werden. Er legt die Datenerhebungen zum Zensus auf der Grundlage der Zensusverordnung der Europäischen Union fest, bestimmt den Berichtszeitpunkt, regelt die Erhebungs- und Hilfsmerkmale sowie die Ausführungsbestimmungen zur Auskunftspflicht, Zusammenführung, Löschung und Aufbewahrung der Daten.
Den Gesetzentwurf gibt es hier.
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