Bei der nächsten Bundestagswahl im September darf es keine Wahlcomputer mehr geben - das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz soeben in seiner Urteilsverkündung in Karlsruhe verboten. Der Wahlvorgang müsse ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können, die schnelle Ermittlung eines Ergebnisses sei keine Anforderung an eine Wahl.
Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil vom Dienstag.
Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig, entschied das Karlsruher Gericht. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird damit aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Bleistift gewählt.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden.
[…]
Die Beschwerdeführer beanstanden, dass der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wählenden noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen –und nur diese– unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden. Die Beschwerdeführer rügen ferner, dass weder der Quellcode der Wahlgerätesoftware noch die Prüfberichte und Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlicht worden seien und die Prüfung der Baumuster durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und die Zulassung der Bauart durch das Bundesministerium des Innern nicht unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hätten. Darüber hinaus sei es mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, dass die Übereinstimmung der in den Wahllokalen eingesetzten Wahlgeräte mit dem geprüften Baumuster nicht bei jedem einzelnen Wahlgerät amtlich überprüft werde, so dass sich die Wahlorgane auf eine wirksame Qualitätssicherung beim Hersteller und das Fehlen einer nachträglichen Manipulation verlassen müssten. Da die eingesetzten Wahlgeräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufgewiesen hätten, habe der Einsatz der Wahlgeräte auch gegen die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 GG und die in Anhang 1 zu § 2 BWahlGV enthaltenen „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ verstoßen.
Dieses Wochenende ist es soweit: Die mrmcd 2008, die die Chaostreffs aus dem Rhein-Main-Gebiet in diesem Jahr zum ersten Mal zusammen mit dem AK Vorrat organisiert haben, locken von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zahlreiche Technikbegeisterte und Interessierte nach Darmstadt. Im Piloty-Gebäude des Fachbereichs Informatik wird es dort vielfältige Vorträge und Workshops zu den Themen Technik, Gesellschaft und Journalismus geben. Darunter fallen Beiträge zu Überwachung, Kryptographie, IT-Sicherheit, Biometrie und natürlich zur Vorratsdatenspeicherung. Drei Tage und Nächte lang werden Vorträge, Diskussionen und ein Hackcenter geboten.
Vom “Technischen Datenschutz für Anfänger” über eine Key-Signing-Party und einen Transparente-Workshop für die Demo in Berlin bis hin zu ZFS/OpenSolaris, selbstreplizierender Malware auf Heimroutern oder Roboter-Wettkämpfen ist alles dabei. Am Freitag gibt es Live-Musik von pornophonique, am Samstag Abend eine Podiumsdiskussion zur Datenschutzbewegung mit Constanze Kurz, Sandro Gaycken, Simon Columbus und Cristof Remmert-Fontes.
Bei den gestrigen Kommunalwahlen in Bayern hat es in Gelchsheim im Landkreis Würzburg (Unterfranken) laut der Ergebnisseite des Landratsamtes mehr als 100% Wahlbeteiligung gegeben. Mit 535 Wählern gegenüber 525 Wahlberechtigten sollen es 101,9% gewesen sein (siehe Screenshot von um etwa 4:00 Uhr).
Das bayrische Landesamt für Statistik verwies mich darauf, dass das Landratsamt Würzburg die Ergebnisse korrigiert hätte:
Nun ist dort zu lesen, dass 533 Stimmen abgegeben wurden bei 649 Stimmberechtigten. Die Zahl der gültigen Stimmen ist 491. Wenn an dieser Stelle im Internet ein Fehler zu sehen war, können wir dies nicht mehr nachvollziehen.
Des Weiteren würden ihnen selbst die Zahlen erst vorliegen, wenn in zwei Wochen bayernweit die Stichwahlen stattgefunden haben und ihnen dann die gesamten Ergebnisse der Gemeinden übermittelt werden.
Auf der Seite des Landratsamts Würzburg ist zwar von 652 und nicht von 649 Stimmberechtigten die Rede, die anderen Zahlen stimmen nun aber überein.
Laut Landratsamt Würzburg lag die Ursache für die falschen Zahlen in einem “Übertragungsfehler aus einem Stimmbezirk” bei dem auch die Anzahl der Wähler war falsch übermittelt wurde (535 anstatt 533). Dies sei bei der Eingabe in eine Excel-Datei in der Hektik leider übersehen worden. Außerdem seien keine technischen Hilfsmittel wie Wahlcomputer, Wahlstifte oder Barcodelesestifte zum Einsatz gekommen, sondern die Wahl des Bürgermeisters wurde “nach herkömmlicher Methode ausgezählt mit “manueller” Addition”.
Das Hessenjournal berichtet über den Einsatz von Wahlmaschinen bei den Landtagswahlen am 27.Januar in Hessen. Wegen der Lagerung der Geräte in den Privatwohnungen von Wahlvorständen und weiterer Sicherheitsmängel will der Chaos Computer Club die Wahl überprüfen lassen:
Bei der anstehenden Landtagswahl in Hamburg soll ein neues, digitales Wahlsystem zum Einsatz kommen, das die bisherige Papierwahl ersetzen soll. Das System - unter dem Namen “digitaler Wahlstift” bekannt - basiert auf einem Kugelschreiber mit eingebauter Kamera, der beim Aufdruck der Mine den auf dem Papier gezogenen Weg protokolliert. Dazu verlässt er sich auf eine kaum sichtbare Musterbedruckung, die jeden Punkt auf dem Papier eindeutig kennzeichnet und für die Kamera ermittelbar macht.
Der Chaos Computer Club demonstriert in diesem Video, wie ein für dieses System hergestellter Wahlzettel durch Einsatz eines handelsüblichen Scanners und Druckers sowie einer Bildbearbeitungssoftware so manipuliert werden kann, dass die Wahl einer Partei einer anderen zugeschlagen wird. Da das Hamburger Wahlgesetz die schriftlich abgegebenen Stimmen generell nicht zählt, sondern nur die digitale Auswertung akzeptiert, ist so eine Wahlfälschung ohne Entdeckungsrisiko möglich.
Der hier demonstrierte Angriff ist bereits der zweite, der vom Chaos Computer Club praktisch demonstriert wurde. Der erste Angriff wurde durch die Platzierung einer Trojaner-Software auf dem Wahlstift vorgeführt, die den Zählcomputer beim Auslesen des Wahlstiftes befiel.
Die aktuelle Ausgabe der UniPress des AStA Mainz beinhaltet einige interessante Artikel über Wahlcomputer, Vorratsdatenspeicherung und biometrische Gesichtserkennung:
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