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Am 1. Juli endet die Frist für die Petition gegen die exekutiven Befugnisse für das BKA im aktuellen Entwurf des BKA-Gesetzes. Daher jetzt noch zeichnen!
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Eilmeldung: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stattgegeben und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt!
SPIGEL ONLINE schreibt:
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.
Quelle:
Im Spiegel-Interview mit dem StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke, das gestern veröffentlich wurde erklärte dieser stolz wie durch die Zustimmung der Kunden zu den neuen AGB in Zukunft die “Zusammenarbeit” mit Ermittlungsbehörden bei Kiffer-Fotos und ähnlichem vereinfacht wird:
Riecke: Wir haben die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung aus zwei Gründen geändert. Zum einen, um zielgerichtet werben zu können. Zum anderen, um Konflikte mit Ermittlungsbehörden zu vermeiden.
SPIEGEL ONLINE: Welche Konflikte?
Riecke: Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.
Quelle:
P.S.: Auch heise.de berichtet.
Das BVerfg erklärte in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen am 27. Februar 2008:
“§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt (”Online-Durchsuchung”), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. ”
Das Bundesverfassungsgericht definiert damit ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”, das es aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet. “Dieses tritt zu den anderen Freiheitsrechten, wie dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinzu, soweit diese keinen oder keinen hinreichenden Schutz gewähren” so Gerichtspräsident Papier in der Urteilsverkündung.
Das BVerfG schließt damit also die bestehenden Schutzlücken und setzt nicht nur der angegriffenen Ausforschung von IT-Systemen grundsätzlich sehr enge Grenzen wie heise.de schreibt. “Darüber hinaus haben die Verfassungsrichter auch erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht.”
Zur weiteren Betrachtung der Bedeutung des Urteils siehe folgender Heise-Artikel:
Im Namen des Volkes: Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 hat das Bundesverfassungsgericht (Erster Senat) für Recht erkannt:
§ 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
Das Urteil des BVerfG im Wortlaut:
Die aufgezeichnete Phoenix-Live-Übertragung der Verkündung des Urteils:
Heise-Berichte:
… ist morgen großes Thema bei netzpolitik.org.
Reaktionen, Berichterstattung und Ereignisse rund um die Entscheidung werden den ganzen Tag über im Blog dokumentiert. Gegebenenfalls wird sogar eine der AutorInnnen beim BVerfG vor Ort in sein.

(Postkarte by wetterfrosch)
“Think before you post” - eine Kampagne gegen den sorglosen Umgang mit seinen Daten im Netz:
Siehe auch:
http://www.adcouncil.org/default.aspx?id=56
(via)





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