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Archive for the 'Internettechnologie' Category

Der Staat klickt mit: Staatstrojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz

Staatstrojaner Demo vor dem BVerfG (CC by @leralle)Wie Mitte Oktober bekannt wurde, wird auch in Rheinland-Pfalz durch Behörden Spionage-Software verwendet, um heimlich Daten aus Privatrechnern auszuleiten. Die öffentliche Aufklärung darüber durch die Landesregierung ist bislang mangelhaft.

In mindestens einem Fall wurde in Zusammenarbeit von Landeskriminalamt (LKA) und Bundeskriminalamt (BKA) eine sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) vorbereitet und ein Trojaner auf einem Rechner eingeschleust. Laut Innenministerium seien von dem infiltrierten Rechner keine Daten mehr “ausgeleitet” worden. Die Überwachung brach offenbar ab, weil auf den Rechner nicht mehr zugegriffen konnte.

Hintergrund war nach Angaben des Innenministeriums ein Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 wegen schweren Raubes. “Da die Polizei in Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt nicht über das notwendige Equipment verfügte” habe sie das BKA um Amtshilfe gebeten, erklärte SPD-Innenminister Roger Lewentz. Das BKA habe die “individuell anzufertigende Überwachungssoftware auf der Grundlage des richterlichen Beschlusses in Auftrag” gegeben und auch geprüft. Sie habe “den richterlichen Vorgaben” entsprochen. Hersteller für den in Rheinland-Pfalz eingesetzten BKA-Trojaner sei ebenfalls die in der Kritik stehende Firma DigiTask gewesen.

Die Vorbereitungen seien auf Grundlage von §100a StPO und nicht auf Basis der in diesem Jahr von SPD, CDU und FDP neu eingeführten Überwachungsbefugnisse im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffen worden. Auf Basis des POG seien laut Innenministerium bisher weder eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ (§31 (3)) noch eine heimliche Online-Durchsuchung (§31c) vorgenommen worden. Ob §100a StPO jedoch überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für den tiefen Grundrechtseingriff einer Quellen-TKÜ darstellt, ist juristisch umstritten, wie Thomas Stadler und Ulf Buermeyer aufzeigen.

GRÜNE und CDU haben das Thema am Donnerstag, den 20.10.2011, im Landtag thematisiert und einige Fragen dazu an die Landesregierung gestellt. Diese wurden aus “Zeitmangel” (Fragestunde von vorneherein viel zu kurz angesetzt) allerdings gar nicht erst im Plenum behandelt. Stattdessen wurden sie automatisch in Kleine Anfragen umgewandelt und werden hoffentlich in den nächsten Wochen vom Innenministerium schriftlich beantwortet. Die Piratenpartei hat der Landesregierung derweil einen ausführlichen Fragenkatalog zukommen lassen und verlangt Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz. Am 3. November soll das Thema im Innenausschuss des Landtages behandelt werden.

Im 0zapftis.info-Wiki können wie auch für andere Bundesländer Informationen zum Trojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz zusammengetragen werden.

(Bild: CC BY-NC-SA 2.0 by @leralle)

Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern: Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz in Mainz

Am 16. November 2011 findet ab 18:00 Uhr eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Datenschutz in der Showbühne Mainz statt. Titel: “Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern - Wie sind der Schutz der eigenen Daten und Privatsphäre bei aktiver Internetnutzung noch möglich?”

Immer größere technische Möglichkeiten bringen es mit sich, dass Datenschutz und der Schutz der eigenen Privatsphäre sowohl von kommerziellen Online-Konzernen als auch von staatlichen Institutionen unterminiert werden (können). Wir hinterlassen fortwährend digitale Spuren, mit denen Bewegungs-, Konsum- und Kommunikations- bis hin zu Persönlichkeitsprofilen erstellt werden. Immer detailliertere digitale Dossiers über potentielle Kunden werden angelegt, die Grenze zur Manipulation wird fließend.

Obwohl die Sensibilität bei vielen gestiegen ist, sind es immer noch besonders die sozialen Netzwerke, die einen großen Fundus von persönlichen Daten bieten. Die äußerst beliebte Plattform Facebook zum Beispiel strebt gerade danach, “zentrales Lebensarchiv” seiner Nutzer zu werden. Damit wäre ein Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen, erreicht.

Termin:
16.11.2011, 18 Uhr
Showbühne Mainz
Große Bleiche 17
55116 Mainz

Enquete-Kommission Bundestag: Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz gesucht

Die Projektgruppe “Datenschutz und Persönlichkeitsrechte” der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags wird in den nächsten Wochen Handlungsempfehlungen erarbeiten und möchte gerne die Öffentlichkeit beteiligen. Welche Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollte die Projektgruppe aussprechen? Im Adhocracy-System der Enquete-Kommission kann dazu jedermann Vorschläge einreichen.

Beispiele für mögliche Bereiche sind:

Auch zu anderen Datenschutz-Bereichen sollen gerne Vorschläge zu Handlungsempfehlungen eingereicht werden. Die Projektgruppe wird sich voraussichtlich in ihrer Sitzung am 9. Mai mit den Vorschlägen befassen. Die Vorschläge und Bewertungen sollten deshalb so bald wie möglich eingebracht werden.

Tagung “Semantics and Media” am 14. und 15. Juli in Mainz

Am 14. und 15. Juli findet in Mainz die Tagung „Semantics and Media“ statt. Sie wird vom Forschungsschwerpunkt Medienkonvergenz der Universität Mainz organisiert, dessen Ziel die Erforschung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Digitalisierung von Medien ist.

Die Geburt des Semantic Web markiert den Anfang eines Paradigmenwechsel von einer digitalen Welt wo Wissen nicht nur dem Menschen sondern auch Maschinen explizit zugänglich ist. Die Idee hinter der Tagung „Semantics and Media“ ist zweifältig. Sie zielt als erstes darauf ab, einem breiten Publikum den Stand der Technik im Semantic Web näher zu bringen. Dazu werden Experten aus den Gebieten Semantic Web und Linked Data einen Überblick über aktuelle Entwicklung in der Repräsentation, Extraktion, Integration und Anwendung von semantischen Methoden in Theorie und Praxis geben.

Das zweite Ziel der Tagung „Semantics and Media“ liegt darin, neue Anwendungen der Medienindustrie vorzustellen, die erst durch den Einsatz semantischer Technologien und anderer intelligenten Methoden für die Aggregation, Integration und Distribution von „rich Media“ möglich gemacht wurden. Dazu referieren Experten aus der Medienindustrie und assoziierten Forschungsinstituten und stellen intelligente und semantische Anwendungen vor, die quer durch die Medienwertschöpfungskette eingesetzt werden.

Termin: 14. und 15. Juli
Ort: Universität Mainz im Philosophicum (Jakob-Welder-Weg 18, 55128 Mainz)
Tagungsbeitrag: 20€
Anmeldung: Veranstaltungswebseite

Federated Social Web Summit Europe 2011, 4.-6. Juni Berlin

Vom 4. bis 6. Juni wird es in Berlin mit dem “Federated Social Web Summit” eine interessante Konferenz zum Thema Social Web, Open Data, Interoperability, Federated Social Networking und vielem mehr geben. Schwerpunkt sollen Aspekte des Identitätsmanagements und des Datenschutzes sein. Die Konferenz will Entwickler, Datenschützer, IT-Sicherheitsexterpen und viele andere zusammenführen und die Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten.

Social networking services have become an enabler for free communication, at times even under adverse circumstances. Architectures, protocols and standards for the Social Web should therefore be designed to be robust against disruption.
Users must further be able to trust the Social Web to communicate securely and anonymously with their peers.
The workshop aims to address, capture and discuss the challenges and potentials these innovations bring along.

Nicht abschließende Liste für gewünschte Diskussionsthemen und Einreichungen:

  • Showcasing interoperability and federation across different social network code-bases, such as the SWAT0 test-cases
  • Concrete lessons learned from social networking interoperability code-bases
  • Detailing privacy requirements for the Social Web and mapping these into concrete technical proposals and considerations.
  • Analysis of attack threats and possible solutions for social networking
  • Policy-based approaches to the Social Web that allow one to communicate and share data across specified target audiences.
  • Considerations from identity management in social networking.
  • Implications of cloud-based social networking on security and privacy, including proposals for privacy-preserving or “private” clouds.
  • Improving the user experience for federated social networking
  • The role of devices such as mobile, augmented reality, and phones in federated social networking.
  • Research on user behavior and privacy in social networks.

Weitere Informationen: Call for papers (Deadline 2. Mai)

Semantic Drupal - turning the web into a database

http://semantic-drupal.com

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen in einer gemeinsamen Mitteiling vor dem Einschleppen von Netzsperren durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im §9, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Vorratsspeicherung gefährdet Menschenleben

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Bürgerrechtlern würde die von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke befürwortete Erfassung aller Telekommunikationsverbindungen den Schutz von Kindern und Menschenleben gefährden: Die Nachverfolgbarkeit anonymer Anrufe bei Beratungsstellen würde verhindern, dass potenzielle Täter von geplanten Gewalttaten abgebracht werden können. Dem Bericht zufolge konnte ohne Vorratsdatenspeicherung beispielsweise ein Amoklauf in einer Schule und ein “Ehrenmord” verhindert werden - im Fall der Rückverfolgbarkeit hätten die Beinahe-Täter wohl nie die Telefonseelsorge angerufen.

Anhand konkreter Beispielsfälle zeichnet der Bericht ein dramatisches Bild der Zeit, zu der in Deutschland jede Telefon- und Internetverbindung festgehalten werden musste: Die “Vorratsdatenspeicherung” habe Korruption begünstigt, die Wissenschaft gestört, Arbeitsplätze gekostet, politische Kritiker abtauchen lassen, zur Verfolgung Unschuldiger geführt, Datenmissbrauch ermöglicht und die Ermittlung von Straftätern verhindert.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts über die Auswirkungen des Endes der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten im März 2010 belegt den Bürgerrechtlern zufolge keine “blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung”. Vor Einführung der “Vorratsdatenspeicherung” sei sogar ein größerer Teil an Straftaten aufgeklärt worden als nach ihrem Inkrafttreten. Selbst wenn für vereinzelte Ermittlungsverfahren eine Erfassung aller Verbindungsdaten nützlich wäre, stünde jedem Erfolg “die Unaufklärbarkeit vieler anderer Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben infolge einer Vorratsdatenspeicherung gegenüber”. Insgesamt betrachtet sei eine anlass- und verdachtslose Aufzeichnung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung “für die Strafverfolgung nutzlos und völlig unverhältnismäßig”.

“CDU und CSU haben sich mit ihrer sturen, politisch nicht durchsetzbaren Extremforderung nach einer Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung verrannt”, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Mit ihrer starrsinnigen Ablehnung und Verschleppung wirklich sinnvoller Verbesserungen ist es in Wahrheit die Union selbst, die die Ermittlung von Straftätern behindert. Im Internetzeitalter müsste sich die Polizei ganz neu organisieren mit Spezialdienststellen für Computerdelikte, der Ausbildung von Computerkriminalisten und Verfahren zur schnellen Sicherung flüchtiger Daten, die auch grenzüberschreitend funktionieren. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl müsste vor allem dringend die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduziert werden. Wer dagegen Datenskandalen Vorschub leistet und die anonyme Beratung von Menschen in Not verhindert, gefährdet unsere Sicherheit und handelt unverantwortlich.”

Nach einer Infas-Umfrage lehnen rund 70% der Bundesbürger eine anlasslose Erfassung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ab.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”






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