Öffentlich zugängliche WLANs sind eine hilfreiche Einrichtung, bergen aber auch rechtliche Risiken für Betreiber wie Nutzer. Traurige Berühmtheit hat etwa die von der Rechtsprechung entwickelte ‘Störerhaftung’ erlangt, dank der selbst das altruistische, unentgeltliche Betreiben eines WLAN-Hotspots ein kostspieliges Vergnügen werden kann. Ahnungslose Nutzer wurden festgenommen. Welche Probleme gibt es und wie lassen sie sich lösen?
Der Referent ist Jurist vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt. Los geht es um 19 Uhr. Eingeladen sind alle, die sich für Themen rund um offene WLAN-Netze und Freifunk oder die Vorratsdatenspeicherung interessieren.
Im Rahmen des EU-Projektes “PrivacyOS” (Privacy Open Space) unter der Koordinierung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird vom 1.-3. April 2009 die zweite PrivacyOS Konferenz ausgerichtet. Die Konferenz wird in den Räumen des Mediacenters in Kooperation mit der Konferenz re:publica in Berlin stattfinden. […]
Kern der Arbeit von PrivacyOS unter der Projektleitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist der Datenschutzdiskurs auf Konferenzen, die nach der sogenannten “Open Space”-Methode ausgerichtet werden: Die Teilnehmer bringen eigene Themen ein und gestalten dazu Vorträge und Diskussionen. Die Agenda eines “Open Space” (engl. für „offener Raum“) wird erst zu Beginn der Konferenz erstellt. Jeder kann ein Thema mit datenschutzrechtlichem Bezug einbringen und bekommt in Abhängigkeit des Interesses der anderen Teilnehmer einen Zeitblock und einen Raum zugeordnet. Diese Dynamik ermöglicht es auch, neue und aktuelle Themen zu behandeln.
Innerhalb des Projektes PrivacyOS wird die Möglichkeit geboten, sich über “Best-Practices”, datenschutzrechtliche Herausforderungen und mögliche Lösungen auszutauschen. Aus diesem Grund werden über einen Zeitraum von zwei Jahren vier Open-Space-Konferenzen parallel zu Veranstaltungen mit datenschutzrechtlicher Relevanz organisiert. Auf den PrivacyOS-Konferenzen werden eine Vielzahl von Themen wie etwa Electronic ID-Cards, eParticipation, Datenschutzsiegel oder Krypto-Mechanismen diskutiert und Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet
Die Studiengebühren in Hessen sind jetzt wirklich abgeschafft. Auch Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der sich zunächst wegen eines Formfehlers weigerte, hat endlich unterschrieben - berichtete uebergebuehr.de schon vorgestern:
Der geschäftsführende Ministerpräsident von Hessen, Roland Koch, hat heute das Gesetz zur Wiederherstellung der Gebührenfreiheit unterschrieben. Ein Regierungssprecher bestätigte dies heute. Damit sei das Gesetz zum 1. Juli in Kraft getreten.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Informations-Seite zum Projekt “Schüler-ID” der bayrischen Landesregierung gestartet. Die Schüler-ID ist eine Identifizierungsnummer, die allen Schülern zugeordnet werden soll und für die gesamte Schullaufbahn gleich bleibt. Verknüpft wird diese mit einer ganzen Reihe sensibler Informationen. Starten soll die Umsetzung des Projekts bereits am 1. August 2008. Der AK Vorrat schreibt dazu:
Die bayerischen Schülerinnen und Schüler sollen „gläsern“ werden, die Kultusministerkonferenz (KMK) nennt das die „Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten mit bundeseinheitlichem Kerndatensatz“.
Jetzt ist geplant bayernweit eine einheitliche Identifizierungsnummer (Schüler-ID) zu vergeben und diese mit personenbezogenen Angaben über den Ablauf der Schulkarriere (ASD - „Amtliche Schuldaten“) zusammenzuführen.
Ziel ist es, diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden. Entsprechende Gesetze werden zur Zeit verabschiedet; mit der technischen Umsetzung wurde teilweise schon begonnen.
Besonders problematisch sind folgende Punkte:
Der sog. „Kerndatensatz“ ermöglicht die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen (Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Wohnort, Geburtstag, wiederholte Klassen, Abschlüsse, Muttersprache, Zuzug nach Deutschland, angestrebter Beruf)
Zugriffs-, Berechtigungs- und Anonymisierungskonzepte fehlen ebenso wie Bestimmungen zum Schutz der Datenübertragung.
Bei der zum Einsatz kommenden Pseudonymisierung ist nie völlig auszuschließen, dass ein Pseudonym aufgedeckt wird.
Wirtschaftliche Interessen liegen nahe, was an den Überlegungen aus den Kultusverwaltungen, einen zentralen Zugriff der KMK zu schaffen und Daten „in individueller Form für den Verwaltungsvollzug zu nutzen“, deutlich wird.
Die Verabschiedung des Kerndatensatzes betrifft nicht nur Schüler. Er enthält ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optionalen Merkmalen.
Eine klare Zweckbestimmung der Daten ist nicht vorhanden.
Bürokratische Überwachungsstaatsmaßnahmen können erforderliche neue pädagogische Konzepte nicht ersetzen.
Hessens Studierende müssen ab dem kommenden Wintersemester keine Studiengebühren mehr zahlen. In einer Sondersitzung des hessischen Landtags setzten SPD, Grüne und Linke am Dienstag in Wiesbaden die Abschaffung der Beiträge im zweiten Anlauf durch. Dagegen stimmten CDU und FDP.
Die aktuelle Ausgabe der UniPress des AStA Mainz beinhaltet einige interessante Artikel über Wahlcomputer, Vorratsdatenspeicherung und biometrische Gesichtserkennung:
Der Autor ist Informatiker und setzt sich als Internet- und Datenschutzaktivist für eine zeitgemäße Netzpolitik und Freiheiten im Digitalen Zeitalter ein. Er interessiert sich für neueste Internet-Technologien und ist begeistert von der Vision des Social Semantic Web.
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