Vortrag von Dr. Gerrit Hornung beim IdentityCamp Bremen zur Bedeutung des neuen Computer-Grundrechts, das Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme schützt:
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Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) erklärt heute in einer Pressemitteilung zum neuen BKA-Gesetz:
Trotz anhaltender Kritik hält die Bundesregierung weiter an ihrem Entwurf zum neuen Bundeskriminalamtgesetz fest. Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, erhält das Bundeskriminalamt (BKA) weit reichende neue Befugnisse, wie sie in dieser Form bislang keiner Behörde, nicht einmal einem Geheimdienst, zustehen. Dies befürchtet die Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD).
Nach Auffassung der DVD stellt sich der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium dabei außerdem in mehreren Punkten gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Verfassungsgericht habe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich untersagt, während der Gesetzentwurf die umstrittene Online-Durchsuchung sehenden Auges auch bei Kernbereichsverletzungen erlauben wolle. Auch die gesetzgeberischen Experimente mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Geistlichen und AnwältInnen vor staatlicher Überwachung machten klar, dass der Innenminister noch in den letzten überwachungsfreien Winkeln nach Sicherheitsrisiken suchen wolle.
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, fasst die Kritik zusammen: „Ein BKA mit diesen Befugnissen wäre keine Polizei mehr, sondern ein Geheimdienst in Polizeiuniform.“ Das Trennungsgebot, welches einen Geheimdienst mit polizeilichen Machtmitteln verbietet, habe aber in Deutschland aus guten Gründen einen hohen Stellenwert.
Hilbrans weiter: „Neue Kompetenzen für das Bundeskriminalamt bedürften einer sorgfältigen Bedarfsanalyse und öffentlicher Diskussion. Schließlich besteht in Deutschland auch ohne die Gesetzesnovelle eine aufwändige, ständig verfeinerte Sicherheitsarchitektur. Wenn es bei dem Gesetzentwurf bleibt, ist vor allem eines absehbar: Eine erneute Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht, welche die Bundesregierung nicht gewinnen kann.“
Markus Beckedahl und John Weitzmann erklären das Prinzip Creative Commons:
(via)
Zu der morgen, am 1. Juli in Luxemburg stattfindenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über Irlands Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute:
Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Monaten für nichtig erklären wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge eine “umfassende Prüfung” des deutschen Umsetzungsgesetzes “am Maßstab der deutschen Grundrechte” angekündigt. [3] Auf dieser Grundlage sind wir zuversichtlich, dass unsere Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Totalerfassung unseres Kommunikations- und Bewegungsverhaltens Erfolg haben wird. In der Zwischenzeit können sich besorgte Bürger nur durch Verwendung nicht auf den eigenen Namen registrierter, vorausbezahlter Handykarten und durch Einsatz von Internet-Anonymisierungsdiensten vor der Gefahr einer missbräuchlichen oder fahrlässigen Offenlegung ihrer Daten schützen.
Hessens Studierende müssen ab dem kommenden Wintersemester keine Studiengebühren mehr zahlen. In einer Sondersitzung des hessischen Landtags setzten SPD, Grüne und Linke am Dienstag in Wiesbaden die Abschaffung der Beiträge im zweiten Anlauf durch. Dagegen stimmten CDU und FDP.
Eilmeldung der AFP…
Freiheit vs. Sicherheit
Der moderne Rechtsstaat vor neuen
Herausforderungen
Mittwoch, 23. April 2008, 19.00 Uhr
Potsdam, Truman-HausDie Sehnsucht nach Sicherheit und die Notwendigkeit der Freiheit scheinen zwei sich ausschließende Pole unserer Gesellschaft zu sein. Sollen und dürfen für den Schutz und die Sicherheit der Menschen die freiheitlichen Rechte jedes Einzelnen beschnitten werden? Gibt es einen gesellschaftlichen Grundkonsens darüber, was möglich und notwenig ist?
Bereits zum 5. Mal lädt der Chaos Computer Club Dresden zum Symposium Datenspuren. Diese Veranstaltung bietet ein Forum für emanzipierte Nutzer kommunizierender datenverarbeitender Maschinen mit dem Fokus auf Datenschutz. Sie dreht gesellschaftliche und technische Aspekte, Hintergründe, Spaß, Entwicklungen und Fehlentwicklungen, Nachdenken, Forderungen, Diskussionen und bewussten Umgang mit Technik vom Kopf auf die Füße und wieder zurück. Anders als die meisten chaosnahen Veranstaltungen richten sich die Datenspuren an ein weites Publikum fern und nah der nerdigen Subkultur.
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Termin: Wochenende 7.-8. Juni 2008
Ort: Kulturzentrum Scheune, Dresden
Info: http://www.datenspuren.de/
Gesucht werden Vorträge “welche dem Geist des Symposiums entsprechen. Dazu zählen coole Hacks ebenso wie Praxisberichte, Aktivismus, Perspektiven, Technik, Wissenschaft, Politik, Spionage, Fiktion, Realitäten, Soziologie, Recht, Ideen, Diskussionswürdiges und Hacking.”
Ebenfalls sind potentielle Referenten für “gelegenheitsnutzerkompatible Workshops” in den Bereichen Anonymisierung, Kryptografie und P2P gebeten, sich zu melden.
“Call for papers” und alle Infos unter: http://www.datenspuren.de/
Bei Studentenprotesten werden immer wieder Demonstranten festgenommen, die Personalien gespeichert. Bestimmte Kommentare muss das hessische Landeskriminalamt jetzt aus der Datenbank “Inpol” löschen.
Dies sei auf Druck des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch geschehen, berichtet die “Frankfurter Rundschau” in ihrer Samstagsausgabe. Es sind Einstufungen wie “gewalttätig” oder “Straftäter linksmotiviert”, die der Datenschützer als unverhältnismäßig kritisiert. Man könne nicht von politisch linksmotivierten Straftätern sprechen, wenn sich junge Menschen aus Protest auf eine Autobahn setzten.
Rund um Frankfurt waren im Sommer 2006 Studenten bei Autobahnblockaden aus Protest gegen die Einführung von Studiengebühren vorübergehend festgenommen und in der Polizeidatei gespeichert worden. Fast alle Verfahren gegen die Studenten wurden eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen. In Verhandlungen mit der Polizei habe man deshalb eine Streichung der Merkmale erwirkt, sagte Ronellenfitsch der Zeitung. Allerdings blieben die Studenten mit Personalien und Verdachtsmomenten für bis zu zehn Jahre in der Datenbank gespeichert.
“Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. “Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’ [1], während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!”
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts: Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine “systematische Evaluation” fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, “ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen”. [3] Eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern droht aus Sicht der Bürgerrechtler aktuell unter anderem bei der geplanten Aufrüstung des Bundeskriminalamts einschließlich der Befugnis zum Einsatz von Online-Spionageprogrammen und bei der Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise.
Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt: “Mit der zunehmenden zentralisierten Datenspeicherung geht die fortschreitende Zusammenführung von geheimdienstlichen mit polizeilichen Befugnissen einher, wie beim geplanten neuen BKA-Gesetz. Hier sollen in Zukunft noch dazu Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen. Zusammen mit dem Näherrücken von Innen- und Außenpolitik (Stichwort: Bundeswehr im Inneren) formt sich ein bedrohliches Bild vom Zustand unseres Rechtsstaates.” Der Arbeitskreis fordert Union und SPD auf, diese Vorhaben unverzüglich zu stoppen.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung selbst vorerst nicht ausgesetzt hat, bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung optimistisch. “Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können”, sagte Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Bis zur endgültigen Entscheidung gibt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern auf seiner Webseite Tipps zur Umgehung der Speicherung.
“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Erfolg der tausenden von Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur Wehr gesetzt haben”, erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Der Arbeitskreis rät Bürgerinnen und Bürgern außerdem, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
- Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
- Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
- Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [4].
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die verbreitete “freiwillige” Datenspeicherung durch Anbieter umgangen werden kann [5].
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern und wird von über 45 Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften in seiner Arbeit unterstützt [6].
Quellen:
[1] Rede von Brigitte Zypries im Bundestag:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/
[2] Verwendung von Telekommunikationsdaten:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-zahlen-zur-ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/
[3] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung:
http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf
[4] Datenfrei kommunizieren:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/
[5] CD “Freiheit statt Angst”:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/
[6] Liste aller Unterzeichner der “Gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung”:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de
Die heutige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf
Eilmeldung: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stattgegeben und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt!
SPIGEL ONLINE schreibt:
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.
Quelle:



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