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Recht | "Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen." -->

Archive for the 'Recht' Category

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

OLG Oldenburg: Dauerüberwachung von Autobahnen verstößt gegen Grundrechte

Eine Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig. Eine ständige Überwachung stelle einen “schwerwiegenden Eingriff” in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar:

Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

Quelle: taz

Höchstricherliche Entscheidung in Rumänien: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

futurezone.orf.at berichtet:

Die rumänische Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist am Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Das berichtet die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax.

Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge und Handystandortdaten sei nicht mit Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar, der das Kommunikationsgeheimnis garantiere, so das Gericht. Es gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Strafverfolger nur bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen.

Die rumänische Umsetzung der Data-Retention-Richtlinie ist im Jänner 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz hätte dem Innenministerium und den rumänischen Geheimdiensten Zugriff auf sämtliche Kommunikationsdaten der Bevölkerung gegeben.

Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1629089/

Ausgekramt: Europäische Datenschutzkonvention

Die Europäische Datenschutzkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz und den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten regelt. Die offizielle Bezeichnung lautet „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108)“.

Die Konvention wurde am 28. Januar 1981 von den damaligen Mitgliedstaaten des Europarats vereinbart und trat am 1. Oktober 1985 in Kraft. Seit 2007 ist aufgrund dieser Unterzeichnung der 28. Januar der Europäische Datenschutztag.

Mit dem Übereinkommen wollten die unterzeichnenden Staaten den Datenschutz im Geltungsbereich der Konvention sicherstellen. Angesichts des zunehmenden grenzüberschreitenden Datenverkehrs sollte innerhalb der Unterzeichnerstaaten ein einheitliches Datenschutzniveau hergestellt werden. Im Hintergrund stand aber auch die Erwägung, dass ein übertriebener Datenschutz den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Staaten hemmen könnte.

Die unterzeichnenden Staaten wurden deshalb durch das Übereinkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere die Persönlichkeitsrechte – der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen und zugleich den freien Datentransfer in andere Unterzeichnerstaaten grundsätzlich zu erlauben.

(Quelle: Wikipedia)

EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung

Am Dienstag, 10.Februar 2009 um 9:30 Uhr findet in Luxemburg die Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung statt.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet darüber, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formell rechtmäßig erlassen worden ist. Irland hatte beantragt, die Richtlinie für nichtig zu erklären, weil sie nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden sei, da sie sich unzulässiger Weise ausschließlich auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EG) als Rechtsgrundlage und nicht auf die dritte Säule und zwar die für Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als Rechtsgrundlage, beruft (Wikipedia).

Kalender des EuGH: http://curia.europa.eu/en/actu/calend.htm#COUR_PROV

Stellenausschreibung: „Informationelle Selbstbestimmung im Web 2.0“ (Uni Kassel)

Die Uni Kassel sucht eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in in Vollzeit für das Projekt „Informationelle Selbstbestimmung im Web 2.0“. Die Stelle ist befristet auf 18 Monate:

Aufgaben sind die selbständige Bearbeitung von Themen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts mit Bezug zu den neuen, interaktiven Anwendungen des Internets wie Foto- und Videoplattformen, kooperative Verschlagwortungssysteme, Blogs und Wikis (”Web 2.0″). Allgemeine Lehrstuhltätigkeit wird nicht erwartet.

Geboten werden die Einbindung in die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) mit angenehmem Arbeitsklima und die Arbeit in einem interdisziplinären Forschungsprojekt. Projektpartner ist das Fachgebiet Wissensverarbeitung der Universität Kassel.

Erwünscht sind Prädikatsexamen in Rechtswissenschaften oder überdurchschnittlicher Master of Laws sowie Interesse an innovativen Forschungsfragen des IT-Rechts und die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit.

Weitere Informationen sind unter http://provet.uni-kassel.de/projekte/info2.0 erhältlich.

Bewerbungsfrist: 24.01.2009

Hamburger Senat beschließt neues Informationsfreiheitsgesetz

In seiner Sitzung vom 14. Oktober 2008 hat der Senat das neue Informationsfreiheitsgesetz beschlossen und der Bürgerschaft zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet. Mit der Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes setzt der Senat ein wichtiges rechtspolitisches Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung zügig um. Mit dem Gesetz werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Dies erhöht zugleich Transparenz und die Akzeptanz des Verwaltungshandelns.

Verwaltungsgericht Berlin: “Vorratsdatenspeicherung eventuell verfassungswidrig” (Update)

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Wie heise online berichtet, hat das Berliner Verwaltungsgericht eine ausländische Telekommunikationsfirma von der Vorratsdatenspeicherung befreit und die Beschwerde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist. Die mit der Klage einer Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma befasste Kammer vertrat somit die Ansicht, dass die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sind. Sie befreite die Klägerin daher bis auf Weiteres von der Umsetzungspflicht

hier weiterlesen.

Update: Heise online hat seine Meldung korrigiert und spricht jetzt nur noch davon, dass das Berliner Gericht die Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung “kritisch” sehe und in einer ersten Mitteilung an die Beschwerdeführer die Ansicht vertreten habe, “dass die Auflagen für die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein könnten“.

Aktualitätsseminar “Entgrenzung des Rechtsstaats” 20.-24.08.08 in Schwerte bei Dortmund

Vom Mittwoch, 20. August bis Freitag, 24. August findet in Schwerte bei Dortmund unter der Leitung von Patrick Breyer ein Aktualitätsseminar zum Thema „Entgrenzung des Rechtsstaates. Zukunft der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ statt. Die Anmeldung ist noch bis Dienstag, den 5. August möglich. Das Seminar kostet mit Übernachtung und Verpflegung 104 € für Studierende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger und 220 € für sonstige Teilnehmer.

ReferentInnen:

  • Patrick Breyer, Jurist, Bürgerrechtler und kritischer Publizist zu den Themen Bürgerrechte und Datenschutz
  • Ulrike Merger, Justizexpertin der Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalens als Gastreferentin
  • Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion als Gastreferent

Alle weiteren Informationen unter:






Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Germany
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