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Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ am 11.09.2010 in Berlin, Potsdamer Platz, 13 Uhr

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

www.freiheitstattangst.de

Bürgerrechtler üben scharfe Kritik an der Volkszählung 2011 - Webseite bietet Hintergrund-Informationen zum Zensusgesetz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind u.a. Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert deshalb eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und den Stopp der Vollerfassung aller Bürgerinnen und Bürger. Auf der Informationsseite unter der Adresse www.zensus11.de stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Informationen zur Volkszählung 2011 zur Verfügung.

Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angekündigt

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBud haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das hochumstrittene ELENA-Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis einzulegen. Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Die Betroffenheit ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

Mitmachen

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde einfach folgende Schritte ausführen:

  1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
  2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
  3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
  4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Es entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freut sich der FoeBud über Spenden zur Unterstützung.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

Bei dieser riesigen Datensammlung handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte.

Weitere Informationen:

Arbeitnehmerdatenvorratsspeicherung mit ELENA

ZDF und PHOENIX über Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

ZDF und PHOENIX über unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und die gestrige Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Außerdem hat netzpolitik.org einen sehr umfangreichen Medienspiegel von gestern sowie ein Archiv der Live-Tweets aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Think Privacy - Data Protection Day 2010

“Think Privacy” ist eine Kampagne zum europäischen Datenschutztag am 28. Januar:

OLG Oldenburg: Dauerüberwachung von Autobahnen verstößt gegen Grundrechte

Eine Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig. Eine ständige Überwachung stelle einen “schwerwiegenden Eingriff” in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar:

Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

Quelle: taz

Die Schwesta - Genug






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