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Archive for the 'Vorratsdatenspeicherung' Category

Arbeitnehmerdatenvorratsspeicherung mit ELENA

ZDF und PHOENIX über Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

ZDF und PHOENIX über unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und die gestrige Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Außerdem hat netzpolitik.org einen sehr umfangreichen Medienspiegel von gestern sowie ein Archiv der Live-Tweets aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Think Privacy - Data Protection Day 2010

“Think Privacy” ist eine Kampagne zum europäischen Datenschutztag am 28. Januar:

OLG Oldenburg: Dauerüberwachung von Autobahnen verstößt gegen Grundrechte

Eine Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig. Eine ständige Überwachung stelle einen “schwerwiegenden Eingriff” in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar:

Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

Quelle: taz

Die Schwesta - Genug

Vortrag: “Ausgespäht und abgespeichert” (Wiesbaden, 02.11.2009)

Die Kreativfabrik Wiesbaden lädt in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club Mainz/Wiesbaden zu einem Vortrag am Montag, 2.11.09 um 20 Uhr in der Kreativfabrik ein (Eintritt frei):

Von Vorratsdaten, Bundestrojanern und dem Alltag in der Überwachungsgesellschaft

Im Zuge der Terrorbekämpfung schränken Sicherheitspolitiker weltweit Bürgerrechte ein. Mit der 2008 eingeführten Vorratsdatenspeicherung ist es möglich Rückschlüsse auf das soziale und berufliche Netzwerk und hochpersönliche Lebenssituationen eines jeden zu treffen. Anfang 2009 trat die Novellierung des BKA Gesetzes in Kraft, die es dem BKA erlaubt ohne Anfangsverdacht präventiv zu ermitteln und Daten von PCs Verdächtiger zu sammeln. Der Vortrag gibt einen Einblick in die aktuelle Gesetzgebung und stellt Überlegungen über weitere zukünftige Entwicklungen an.

Referent: Michael Frey (ChaosComputerClub Mainz)

Video: Review BigBrotherAwards 2009

Mündliche Verhandlung beim BVerfG in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ am 15.12.2009

Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009 in Sachen Freiheit und Netzpolitik

Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:

Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-gelbe Koalition

Entgegen anderslautenden Nachrichten wird die Vorratsdatenspeicherung dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt. Union und FDP haben vereinbart:

“Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.”

Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist - seit 2009 - das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.

Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht sowieso nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:

  1. Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
  2. Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
  3. Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.


Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.

(Text übernommen aus unserer Übersicht der Pro- und Contra-Argumente auf www.vorratsdatenspeicherung.de)






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