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Videoüberwachung | "Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen." -->

Archive for the 'Videoüberwachung' Category

“Die Bilder der Anschläge im Kopf” - Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit

Nachdem Bundesinnenminister De Maizière vor Terroranschlägen in Deutschland gewant hat, überschlagen sich aktuell erneut Politiker von SPD, CDU und CSU mit ihren Forderungen nach Überwachungsgesetzen, die vermeintlichen Schutz vor Terrorismus bieten sollen. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die einen tiefen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte darstellt und vom Bundesverfassungsgericht erst im März diesen Jahres als unverhältnismäßig für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, müsse umgehend wieder eingeführt werden. “Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden” wird etwa CSU-Harliner Hans-Peter Uhl zitiert. Dass eine Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik für die Strafverfolgung völlig überflüssig ist, im Gegenteil aber sogar Menschenleben gefährden kann irritiert Uhl nicht weiter. Die seit Jahren geforderte Evaluation der bestehenden Sicherheitsbefugnisse hin auf ihre Wirksamkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen findet nicht statt. Uhl und andere Überwachungsbefürworter spielen mit den Ängsten der Menschen und versuchen auf dem Rücken der Freiheit und mithilfe von Terrorwarnungen seit Jahren eine irrsinnig falsche Sicherheitspolitik durchzudrücken.

Einen interessanten Beitrag zu den Werkzeugen der Sicherheitsbehörden liefert die Sendung “Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder”. Für die aktuelle Debatte ist vor allem ein Auschnitt daraus wichtig, der sich mit der Angst vor Terrorismus und resultierenden Gefahren und negativen Folgen für die Gesellschaft beschäftigt:

“Menschen überschätzen Risiken sehr stark, wenn Ereignisse selten eintreten, dann aber mit erheblichen belastenden Konsequenzen verknüpft sind. […] Da diese Ereignisse medial sehr sichtbar sind, wirken sie als Angstsammler, die alle vorhandenen irrationalen Ängste an sich binden.” (Thomas Kliche, Psychologe, Uni Hamburg)

Durch die Berichterstattung in den Medien und angstgesteuertes Ausweichverhalten kommt es also nach terroristischen Attentaten zu noch viel schlimmeren gesellschaftlichen Schäden. Gesellschaftliche Toleranz sinkt, Ausgrenzung nimmt zu, härtere Strafen für alle Arten von Verbrechen werden befürwortet und massive Einschränkungen von Bürgerrechten werden akzeptiert. Auch die wirtschaftlichen Folgen der Angst vor dem Terrorismus sind nicht zu vernachlässigen:

“Schon die Angst vor Terroranschlägen hat eine lähmende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Hinzu kommt aber, dass durch die vielen Sicherheitsmaßnahmen das Wirtschaften teurer und aufwendiger wird. Und die Frage ist, ob wir noch die richtige Balance haben zwischen den Risiken des Terrorismus und den Kosten der Sicherheit.” (Prof. Tilmann Brück, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

In case of an terrorist attack: Keep your wits! Don't lose brain! Insgesamt ist festzuhalten: Die Angst und die daraus resultierenden Reaktionen richten mehr Schaden an als die Anschläge selbst, insbesondere durch die fortschreitende Einschränkung von Freiheitsrechten. Auch viele gutgemeinte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Sicherheitskontrollen an Flughäfen können die Angst noch vergrößern und weitere, fatale Kettenreaktionen auslösen.

Besonders wichtig ist deswegen das, was Prof. Herfried Münkler, Soziologe von der Humboldt-Universität Berlin, fordert:

Wir müssen eine heroische Gelassenheit entwickeln. Denn es wird auch bei uns früher oder später einen Anschlag geben. Dabei erwächst die Macht der Terroristen aus unserer eigenen Angst. Wenn wir aber die Anschläge als Unfälle ansehen würden dann stellt sich heraus, dass die Terroristen uns gar nichts anhaben können.

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ am 11.09.2010 in Berlin, Potsdamer Platz, 13 Uhr

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

www.freiheitstattangst.de

Think Privacy - Data Protection Day 2010

“Think Privacy” ist eine Kampagne zum europäischen Datenschutztag am 28. Januar:

OLG Oldenburg: Dauerüberwachung von Autobahnen verstößt gegen Grundrechte

Eine Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig. Eine ständige Überwachung stelle einen “schwerwiegenden Eingriff” in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar:

Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

Quelle: taz

“Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

In einer gemeinsamen Aktion machten die Fans von FSV Mainz 05 und FC Nürnberg beim Bundesligaspiel am Mainzer Bruchweg im November auf eine umstrittene Praxis von Bundesligavereinen aufmerksam: Fußballfans kann auf bloßen Verdacht hin mehrjähriges, deutschlandweites Stadionverbot erteilt werden, wenn sie sich in der Nähe gewaltbereiter Gruppen aufgehalten haben oder zu einer als gewaltbereit eingestuften Fangruppierung gehören, auch wenn eine Beteiligung an Straftaten überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden so rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt, denn während die dazugehörigen Strafverfahren meist eingestellt werden, sind die Vereine bei ihren Stadionverboten nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.

Die Verbote werden gemäß den “Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten” des DFB ausgesprochen und gelten für eine Vielzahl von assoziierten Veranstaltungen. In einem Urteil des Bundesgerichtshof wurden diese “Stadionverbote auf Verdacht” jüngst bestätigt.

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht: “Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

Dem Urteil nach dürfe der Betreiber des Stadions von seinem Hausrecht Gebrauch machen, um “potentielle Störer” auszuschließen, die die “Sicherheit und den reibungslosen Ablauf” des Fußballspiels gefährden könnten. Er dürfe neben Sicherungsmaßnahmen während des Spiels etwa durch Ordnungskräfte und bauliche sowie organisatorische Vorkehrungen auch im Vorfeld tätig werden und “potentiellen Störern” bereits den Zutritt zum Stadion versagen. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern “das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat”. Umstände, die dazu geführt haben, seien auch nach Einstellung eines Verfahrens weiter von Bedeutung. Es seien in diesem Falle andere Maßstäbe anzuwenden als im Strafrecht, wo eine Unschuldsvermutung gelte.

Der Bundesgerichtshof habe sich nicht “als guter Schiedsrichter” gezeigt, schreibt Lars Wienand in seinem Kommentar in der Mainzer Rheinzeitung. Das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen.

Der DFB sieht in den Stadionverboten eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Der vorsitzende Richter des BGH verkündete, die Vereine hätten beim Erlass von Stadionverboten allerdings nicht freie Hand - es dürfe keine willkürlichen Ausschlüsse geben. Genau diese Gefahr sehen allerdings die Fans in der Praxis: Jeder der wochenends Spiele live im Stadion verfolgen will, gebe sich zukünftig in Gefahr, ein solches Stadionverbot zu erhalten. Letzten Endes läuft das Urteil darauf hinaus, dass Fans zukünftig ihre Unschuld selbst beweisen müssen, indem sie belegen, dass sie nicht als Störer aufgetreten sind, keiner Gruppe zugehören und nur zufällig Teil einer in Gewahrsam genommenen Gruppe waren.

“Dies erinnert an Sippenhaft, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist”, sagte der Rechtsanwalt des Klägers vor dem BGH dem Kicker. “Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann, überlässt man praktisch der Polizei alleine die Macht über das Stadionverbot.” Eine Verfassungsbeschwerde werde in Erwägung gezogen. Als “rechstaatlich untragbar” wird das Verfahren auch in der Süddeutschen bewertet. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob es mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur “potentiellen Störer” ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie vom BGH beschieden.

Seit langem sind gerade Fußballfans von ausufernder Überwachung und vorgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Maße betroffen: Permanente Videoüberwachung, Polizeikontrollen, RFID-Chips in Eintrittskarten, Ausreiseverbote und vieles mehr gehören zu den Freiheitseinschränkungen im Fan-Alltag. In der Sendung “Wie Fußballfans kriminalisiert werden” berichtete das ARD-Magazin “monitor” am 30. Juni 2005 unter anderem über die rechtswidrige Datei “Gewalttäter Sport” des BKA, Reiseverbote und die Weitergabe von Fan-Daten an Sicherheitsbehörden durch den DFB. In mehreren Fällen hatte der DFB gesammelte Daten sogar an Reisebüros übermittelt, damit diese die von den Fans gebuchten Reisen zu den Spielen stornierten - ohne Information oder Einwilligung der Betroffenen. Datenschützer Werner Hülsmann wies bereits im Rahmen eines DFB-Fan-Kongress vor Jahren darauf hin, dass viele der gegen Fans ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und gerade die Stadionverbote rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen: “Eine fundierte Aufarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Fußballs ist mehr als überfällig” konstatierte Hülsmann.

Video: Review BigBrotherAwards 2009

Phoenix “Der Tag” über die Einigung von Union und FDP zu Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Netz-Sperren

Video: Fotos von der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009






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