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Neue Broschüre: Mythos “Raubkopie”

Der OMC e.V., der auch den Open Music Contest für freie Musik veranstaltet hat eine sehr interessante Informationsbroschüre veröffentlicht, die den oft erklärten direkten Zusammenhang von illegalen Downloads mit Umsatzrückgängen auf dem deutschen Musikmarkt neu zur Diskussion stellt. Interessant ist dabei vor allen Dingen, dass die herangezogenen Daten vom Bundesverband Musikindustrie selbst stammen.

Die Broschüre fasst die wesentlichen Punkte der Kritik an verbreiteten, irrtümlichen Argumentationsmustern zusammen und soll einen verständlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Der OMC will damit außerdem sowohl den Gesetzgeber als auch die Musikindustrie auffordern, den eingeschlagenen Kurs grundlegend zu überdenken. Dazu schreiben die Macher:

Denn wenn auch zehn Jahre nach Napster die tatsächlichen Effekte fragwürdig bleiben, so sind es die damit begründeten urheberrechtlichen Verschärfungen der Vorjahre ebenfalls. Zudem steuert die Musikindustrie, vom Gesetzgeber ermächtigt, bereits auf ihre nächste Image-Demontage zu: Ergebnis der Flurschäden durch Massenabmahnungen wird sicher nicht ein Mehr an kauffreudiger Kundschaft mit Lust auf Musik sein.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden und steht auch zum Nachdruck zur Verfügung (Druckvorlage, frei skalierbare Grafiken, Text). Sie ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (CC-BY-SA) v3.0 Deutschland.

Vorratsspeicherung gefährdet Menschenleben

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Bürgerrechtlern würde die von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke befürwortete Erfassung aller Telekommunikationsverbindungen den Schutz von Kindern und Menschenleben gefährden: Die Nachverfolgbarkeit anonymer Anrufe bei Beratungsstellen würde verhindern, dass potenzielle Täter von geplanten Gewalttaten abgebracht werden können. Dem Bericht zufolge konnte ohne Vorratsdatenspeicherung beispielsweise ein Amoklauf in einer Schule und ein “Ehrenmord” verhindert werden - im Fall der Rückverfolgbarkeit hätten die Beinahe-Täter wohl nie die Telefonseelsorge angerufen.

Anhand konkreter Beispielsfälle zeichnet der Bericht ein dramatisches Bild der Zeit, zu der in Deutschland jede Telefon- und Internetverbindung festgehalten werden musste: Die “Vorratsdatenspeicherung” habe Korruption begünstigt, die Wissenschaft gestört, Arbeitsplätze gekostet, politische Kritiker abtauchen lassen, zur Verfolgung Unschuldiger geführt, Datenmissbrauch ermöglicht und die Ermittlung von Straftätern verhindert.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts über die Auswirkungen des Endes der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten im März 2010 belegt den Bürgerrechtlern zufolge keine “blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung”. Vor Einführung der “Vorratsdatenspeicherung” sei sogar ein größerer Teil an Straftaten aufgeklärt worden als nach ihrem Inkrafttreten. Selbst wenn für vereinzelte Ermittlungsverfahren eine Erfassung aller Verbindungsdaten nützlich wäre, stünde jedem Erfolg “die Unaufklärbarkeit vieler anderer Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben infolge einer Vorratsdatenspeicherung gegenüber”. Insgesamt betrachtet sei eine anlass- und verdachtslose Aufzeichnung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung “für die Strafverfolgung nutzlos und völlig unverhältnismäßig”.

“CDU und CSU haben sich mit ihrer sturen, politisch nicht durchsetzbaren Extremforderung nach einer Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung verrannt”, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Mit ihrer starrsinnigen Ablehnung und Verschleppung wirklich sinnvoller Verbesserungen ist es in Wahrheit die Union selbst, die die Ermittlung von Straftätern behindert. Im Internetzeitalter müsste sich die Polizei ganz neu organisieren mit Spezialdienststellen für Computerdelikte, der Ausbildung von Computerkriminalisten und Verfahren zur schnellen Sicherung flüchtiger Daten, die auch grenzüberschreitend funktionieren. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl müsste vor allem dringend die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduziert werden. Wer dagegen Datenskandalen Vorschub leistet und die anonyme Beratung von Menschen in Not verhindert, gefährdet unsere Sicherheit und handelt unverantwortlich.”

Nach einer Infas-Umfrage lehnen rund 70% der Bundesbürger eine anlasslose Erfassung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ab.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”

TeleCash: Speicherung von Daten bei Bezahlung mit Bankkarte

Telecash: Speicherung von Daten bei Bezahlung mit Bankkarte

Information über die Speicherung von Daten bei Bezahlung mit Bankkarte in einem System der Firma Telecash (hier bei Denns Biomarkt in Mainz). Diese Informationstafel (ca. DIN A4) steht dort übrigens erst nach der Kasse unauffällig auf einem kleinen Tisch.

Es heißt dort:

Information

Speicherung von Daten bei Bezahlung mit Bankkarte

Bei uns können Sie bequem mit Ihrer Bankkarte zahlen.

Um das Risiko bei Lastschriftzahlungen für Sie und uns zu vermindern, sind wir einem System angeschlossen, in dem bis zum Ablauf der Gültigkeit der Bankkarte Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolgenummer sowie das Kartenverfallsdatum gespeichert werden.

In diesem System werden auch polizeiliche oder sonstige Sperrmeldungen für Bankkarten eingegeben, so dass wir und andere dem System angeschlossene Unternehmen eine Karte ablehnen, wenn man von einem Kartenmissbrauch ausgehen kann. Abgelehnt wird die Karte auch, wenn sie ungültig ist.

Außerdem werden nicht eingelöste Lastschriften aus unbestrittenen offenen Forderungen (Rücklastschriftverfahren) bis zum Forderungsausgleich gespeichert und die Karte wird für diesen Zeitraum von uns und anderen angeschlossenen Unternehmen nicht mehr für Lastschriftzahlungen zugelassen. Unverzüglich nach Forderungsausgleich sind Lastschriftzahlungen mit der Karte wieder möglich.

Werden die vom angeschlossenen Unternehmen für Lastschriftzahlungen jeweils festgelegten Umsatzgrenzen erreicht, kann die Karte für weitere Lastschriftzahlungen bei diesem Unternehmen abgelehnt werden. Zu diesem Zweck werden die mit Ihrer Karte durchgeführten Bezahlvorgänge mit Datum, Uhrzeit, Ort und Betrag für 30 Tage gespeichert.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter […]

TeleCash GmbH & Co KG […]

www.telecash.de

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

OpenPGP: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

GnuPG - PGP/GPG: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

Aus Versehen habe ich vor kurzem meine verschiedenen OpenPGP-Schlüssel widerrufen. In der Schlüsselverwaltung von Thunderbird auf einem neuen System wollte ich meine Schlüssel importieren und weiterverwenden. Dazu habe ich alles aus dem Ordner mit den exportierten Schlüssel importiert und dabei übersehen, dass durch das Importieren der ebenfalls darin enthaltenen Widerrufzertifikate (revoke keys) bereits die öffentlichen Schlüssel (ohne explizite Bestätigung) ungültig gemacht werden. Für den Fall, dass mal jemand in die selbe Situation kommt, hier das Vorgehen zum Wiederherstellen.

Wenn die entsprechenden öffentlichen Schlüssel noch vorhanden sind, genügt es in der Schlüsselverwaltung die eigenen Schlüssel zu löschen und erneut zu importieren - ohne das Widerrufszertifikat. Falls nicht, kommt man mit dieser Anleitung weiter. Der Schlüssel wird dabei zunächst in seine Bestandteile zerlegt, dann wird der Teil mit dem Widerruf gelöscht und schließlich werden die verbleibenden Teile wieder zu einem dann “reparierten” Schlüssel zusammengeführt. Das genaue Vorgehen ist dann also Folgendes:

  1. Zunächst muss man den betroffenen Schlüssel exportieren (dabei nicht -a verwenden). email@domain.tld steht natürlich für die jeweilig betroffene E-Mail-Adresse:
    $ gpg --export email@domain.tld > email@domain.tld.gpg

  2. Der so exportierte Schlüssel muss im Anschluss mit “gpgsplit” seziert und so in seine Bestandteile zerlegt werden. Dadurch entstehen sechs weitere Dateien, jeweils Teile des zerlegten Schlüssels:
    $ gpgsplit email@domain.tld.gpg

  3. Aus diesen Dateien muss man nun diejenige heraussuchen, die den Revoke-Key enthält und diese löschen. Meist ist das die Datei mit dem Namen “000002-002.sig”. Um sicher zu sein, sollte man folgenden Befehl ausführen. Liefert dieser für die angegebene Datei “sigclass 0×20″ zurück, ist es die richtige Datei:
    $ gpg --list-packets 000002-002.sig

  4. Diese muss nun gelöscht werden:

    $ rm 000002-002.sig 

  5. Nun muss der öffentliche Schlüssel aus den verbliebenen Teilen wieder zusammengestellt werden:

    $ cat 0000* > fixedkey.gpg

  6. Der alte Schlüssel wird entfernt (muss nochmal bestätigt werden):
    $ gpg --expert --delete-key email@domain.tld.gpg

  7. Und der “reparierte”, neue öffentliche Schlüssel (fixedkey.gpg) wird schließlich anstelle des alten importiert und kann sofort wieder verwendet werden:
    $ gpg --import fixedkey.gpg

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ am 11.09.2010 in Berlin, Potsdamer Platz, 13 Uhr

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

www.freiheitstattangst.de

Bürgerrechtler üben scharfe Kritik an der Volkszählung 2011 - Webseite bietet Hintergrund-Informationen zum Zensusgesetz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind u.a. Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert deshalb eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und den Stopp der Vollerfassung aller Bürgerinnen und Bürger. Auf der Informationsseite unter der Adresse www.zensus11.de stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Informationen zur Volkszählung 2011 zur Verfügung.

Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angekündigt

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBud haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das hochumstrittene ELENA-Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis einzulegen. Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Die Betroffenheit ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

Mitmachen

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde einfach folgende Schritte ausführen:

  1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
  2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
  3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
  4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Es entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freut sich der FoeBud über Spenden zur Unterstützung.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

Bei dieser riesigen Datensammlung handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte.

Weitere Informationen:






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