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Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Datenschutz und Datensicherheit:
- Das Bundesdatenschutzgesetz soll “unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung” lesbarer, verständlicher und technikneutral formuliert werden. Was die Einwilligung angeht, so sollen Informationspflichten für Betroffene erweitert werden und der Freiwilligkeit der Einwilligung soll größere Bedeutung beigemessen werden.
- Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen evaluiert werden. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten [RFID].
- Eine Stiftung Datenschutz soll eingerichtet werden und zukünftig Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.
- Die Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten (”digitaler Spuren”) sollen nicht durch “staatliches Handeln verstärkt” werden.
- Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachtet werden.
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll personell und sächlich besser ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht soll dabei “im Mittelpunkt” stehen.
- Der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt sein.
- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden.
- Sollte es einen EU-Rechtsakt über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) geben, so soll auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau als das bisherige (aus dem Vertrag der EU mit den USA) angestrebt werden.
- Beim SWIFT-Abkommen soll ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und der Rechtsschutz soll verbessert werden. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen soll ausgeschlossen werden. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Das Abkommen soll unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden.
- Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt.
- Insbesondere durch Aufklärung soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt werden. Der Selbstdatenschutz soll erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Die Anpassung des Datenschutzrechts zur Verbesserung des Schutze personenbezogener Daten im Internet soll geprüft werden.
- Betrug und Identitätsdiebstahl sollen konsequent verfolgt werden. Zugleich sollen “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.
Siehe auch:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges: (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)
Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)
Entgegen anderslautenden Nachrichten wird die Vorratsdatenspeicherung dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt. Union und FDP haben vereinbart:
“Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.”
Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist - seit 2009 - das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.
Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht sowieso nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:
- Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
- Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
- Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.
(Text übernommen aus unserer Übersicht der Pro- und Contra-Argumente auf www.vorratsdatenspeicherung.de)
Video von der großen Demonstration “Freiheit statt Angst” gegen Überwachung und Zensur am 12.09.2009 in Berlin (”ZDF heute”, Sendung vom 12.09.2009, 19 Uhr).
Zur Großdemo “Freiheit statt Angst” für digitale Bürgerrechte am 12. September in Berlin gibt es jetzt einen Video-Podcast, der regelmäßig über die Demo-Vorbereitungen vor Ort berichtet. Teil 1 stellt unser Koordinations-Büro vor, in dem sich AktivistInnen treffen können und gemeinsam die Demo vorbereiten können:
Weitere Folgen erscheinen auf der Webseite des AK Vorrat Berlin , können aber auch hier als Feed abonniert werden. Zur Demo-Vorbereitung werden noch weitere HelferInnen gesucht.



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