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Archive for the 'Gläserner Mitarbeiter' Category

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

“Die Bilder der Anschläge im Kopf” - Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit

Nachdem Bundesinnenminister De Maizière vor Terroranschlägen in Deutschland gewant hat, überschlagen sich aktuell erneut Politiker von SPD, CDU und CSU mit ihren Forderungen nach Überwachungsgesetzen, die vermeintlichen Schutz vor Terrorismus bieten sollen. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die einen tiefen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte darstellt und vom Bundesverfassungsgericht erst im März diesen Jahres als unverhältnismäßig für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, müsse umgehend wieder eingeführt werden. “Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden” wird etwa CSU-Harliner Hans-Peter Uhl zitiert. Dass eine Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik für die Strafverfolgung völlig überflüssig ist, im Gegenteil aber sogar Menschenleben gefährden kann irritiert Uhl nicht weiter. Die seit Jahren geforderte Evaluation der bestehenden Sicherheitsbefugnisse hin auf ihre Wirksamkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen findet nicht statt. Uhl und andere Überwachungsbefürworter spielen mit den Ängsten der Menschen und versuchen auf dem Rücken der Freiheit und mithilfe von Terrorwarnungen seit Jahren eine irrsinnig falsche Sicherheitspolitik durchzudrücken.

Einen interessanten Beitrag zu den Werkzeugen der Sicherheitsbehörden liefert die Sendung “Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder”. Für die aktuelle Debatte ist vor allem ein Auschnitt daraus wichtig, der sich mit der Angst vor Terrorismus und resultierenden Gefahren und negativen Folgen für die Gesellschaft beschäftigt:

“Menschen überschätzen Risiken sehr stark, wenn Ereignisse selten eintreten, dann aber mit erheblichen belastenden Konsequenzen verknüpft sind. […] Da diese Ereignisse medial sehr sichtbar sind, wirken sie als Angstsammler, die alle vorhandenen irrationalen Ängste an sich binden.” (Thomas Kliche, Psychologe, Uni Hamburg)

Durch die Berichterstattung in den Medien und angstgesteuertes Ausweichverhalten kommt es also nach terroristischen Attentaten zu noch viel schlimmeren gesellschaftlichen Schäden. Gesellschaftliche Toleranz sinkt, Ausgrenzung nimmt zu, härtere Strafen für alle Arten von Verbrechen werden befürwortet und massive Einschränkungen von Bürgerrechten werden akzeptiert. Auch die wirtschaftlichen Folgen der Angst vor dem Terrorismus sind nicht zu vernachlässigen:

“Schon die Angst vor Terroranschlägen hat eine lähmende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Hinzu kommt aber, dass durch die vielen Sicherheitsmaßnahmen das Wirtschaften teurer und aufwendiger wird. Und die Frage ist, ob wir noch die richtige Balance haben zwischen den Risiken des Terrorismus und den Kosten der Sicherheit.” (Prof. Tilmann Brück, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

In case of an terrorist attack: Keep your wits! Don't lose brain! Insgesamt ist festzuhalten: Die Angst und die daraus resultierenden Reaktionen richten mehr Schaden an als die Anschläge selbst, insbesondere durch die fortschreitende Einschränkung von Freiheitsrechten. Auch viele gutgemeinte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Sicherheitskontrollen an Flughäfen können die Angst noch vergrößern und weitere, fatale Kettenreaktionen auslösen.

Besonders wichtig ist deswegen das, was Prof. Herfried Münkler, Soziologe von der Humboldt-Universität Berlin, fordert:

Wir müssen eine heroische Gelassenheit entwickeln. Denn es wird auch bei uns früher oder später einen Anschlag geben. Dabei erwächst die Macht der Terroristen aus unserer eigenen Angst. Wenn wir aber die Anschläge als Unfälle ansehen würden dann stellt sich heraus, dass die Terroristen uns gar nichts anhaben können.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

OpenPGP: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

GnuPG - PGP/GPG: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

Aus Versehen habe ich vor kurzem meine verschiedenen OpenPGP-Schlüssel widerrufen. In der Schlüsselverwaltung von Thunderbird auf einem neuen System wollte ich meine Schlüssel importieren und weiterverwenden. Dazu habe ich alles aus dem Ordner mit den exportierten Schlüssel importiert und dabei übersehen, dass durch das Importieren der ebenfalls darin enthaltenen Widerrufzertifikate (revoke keys) bereits die öffentlichen Schlüssel (ohne explizite Bestätigung) ungültig gemacht werden. Für den Fall, dass mal jemand in die selbe Situation kommt, hier das Vorgehen zum Wiederherstellen.

Wenn die entsprechenden öffentlichen Schlüssel noch vorhanden sind, genügt es in der Schlüsselverwaltung die eigenen Schlüssel zu löschen und erneut zu importieren - ohne das Widerrufszertifikat. Falls nicht, kommt man mit dieser Anleitung weiter. Der Schlüssel wird dabei zunächst in seine Bestandteile zerlegt, dann wird der Teil mit dem Widerruf gelöscht und schließlich werden die verbleibenden Teile wieder zu einem dann “reparierten” Schlüssel zusammengeführt. Das genaue Vorgehen ist dann also Folgendes:

  1. Zunächst muss man den betroffenen Schlüssel exportieren (dabei nicht -a verwenden). email@domain.tld steht natürlich für die jeweilig betroffene E-Mail-Adresse:
    $ gpg --export email@domain.tld > email@domain.tld.gpg

  2. Der so exportierte Schlüssel muss im Anschluss mit “gpgsplit” seziert und so in seine Bestandteile zerlegt werden. Dadurch entstehen sechs weitere Dateien, jeweils Teile des zerlegten Schlüssels:
    $ gpgsplit email@domain.tld.gpg

  3. Aus diesen Dateien muss man nun diejenige heraussuchen, die den Revoke-Key enthält und diese löschen. Meist ist das die Datei mit dem Namen “000002-002.sig”. Um sicher zu sein, sollte man folgenden Befehl ausführen. Liefert dieser für die angegebene Datei “sigclass 0×20″ zurück, ist es die richtige Datei:
    $ gpg --list-packets 000002-002.sig

  4. Diese muss nun gelöscht werden:

    $ rm 000002-002.sig 

  5. Nun muss der öffentliche Schlüssel aus den verbliebenen Teilen wieder zusammengestellt werden:

    $ cat 0000* > fixedkey.gpg

  6. Der alte Schlüssel wird entfernt (muss nochmal bestätigt werden):
    $ gpg --expert --delete-key email@domain.tld.gpg

  7. Und der “reparierte”, neue öffentliche Schlüssel (fixedkey.gpg) wird schließlich anstelle des alten importiert und kann sofort wieder verwendet werden:
    $ gpg --import fixedkey.gpg

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ am 11.09.2010 in Berlin, Potsdamer Platz, 13 Uhr

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

www.freiheitstattangst.de

Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angekündigt

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBud haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das hochumstrittene ELENA-Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis einzulegen. Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Die Betroffenheit ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

Mitmachen

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde einfach folgende Schritte ausführen:

  1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
  2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
  3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
  4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Es entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freut sich der FoeBud über Spenden zur Unterstützung.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

Bei dieser riesigen Datensammlung handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte.

Weitere Informationen:

Arbeitnehmerdatenvorratsspeicherung mit ELENA

Video: Review BigBrotherAwards 2009






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