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Archive for the 'Gläserner Kunde' Category

ZDF und PHOENIX über Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

ZDF und PHOENIX über unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und die gestrige Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Außerdem hat netzpolitik.org einen sehr umfangreichen Medienspiegel von gestern sowie ein Archiv der Live-Tweets aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Fluch oder Segen? Personalisierte Suchergebnisse bei Google

Schon seit Langem experimentiert Google mit personalisierten Suchergebnissen. Dabei wird für den einzelnen User dessen Such- und Surfverhalten gespeichert (z.B. Suchanfragen und welche Links innerhalb einer bestimmten Ergebnisliste der Nutzer angeklickt hat) um die für ihn relevanten Ergebnisse höher gewichten zu können und Irrelevantes herauszufiltern. Jetzt soll diese Funktionalität allen Nutzern standardmäßig zur Verfügung stehen. Einbezogen wird das Benutzerverhalten der letzten 180 Tage. Zurückgegriffen wird dabei auf ein Cookie, das beim Benutzer abgelegt wird und diesen identifiziert.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist personalisierte Suche ein hochinteressantes Thema, wird es doch bei massiv wachsender Datenmenge immer schwieriger persönlich relevante Informationen zu finden und wird gleichzeitig doch der Zugang zu Wissen immer mehr zum zentralen Aspekt der Informationsgesellschaft. Beachtet werden sollten allerdings auch stets die datenschutzrechtlichen Bedenken, die so ein System mit sich bringt. Bei Google wird kein Opt-In, sondern lediglich ein Opt-Out-Verfahren eingesetzt, d.h. standardmäßig werden zukünftig die Suchergebnisse aller Nutzer von Google personalisiert (auch ohne Anmeldung). Wer das nicht möchte, kann die Personalisierung deaktivieren, wozu man sich des Umstandes aber natürlich erst einmal bewusst sein muss. Laut einem Bericht des Magazins Golem.de findet übrigens keine Verknüpfung der Suchdaten mit denen im normalen Google-Account statt, d.h. die Daten würden komplett getrennt behandelt.

Meiner Meinung nach ist personalisierte Suche generell eine zukunftsträchtige Technologie, allerdings hoffe ich, dass es solche Techniken bald auch für den heimischen PC gibt und der Nutzer durch lokale Datenhaltung des persönlichen Profils auch weiterhin Herr seiner Daten bleibt. So könnte man in den Genuss der Personalisierung kommen, ohne Angst haben zu müssen, dass jede Suchanfrage monatelang gespeichert, verarbeitet, und möglicherweise zweckfremd verarbeitet oder weitergegeben wird.

“Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

In einer gemeinsamen Aktion machten die Fans von FSV Mainz 05 und FC Nürnberg beim Bundesligaspiel am Mainzer Bruchweg im November auf eine umstrittene Praxis von Bundesligavereinen aufmerksam: Fußballfans kann auf bloßen Verdacht hin mehrjähriges, deutschlandweites Stadionverbot erteilt werden, wenn sie sich in der Nähe gewaltbereiter Gruppen aufgehalten haben oder zu einer als gewaltbereit eingestuften Fangruppierung gehören, auch wenn eine Beteiligung an Straftaten überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden so rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt, denn während die dazugehörigen Strafverfahren meist eingestellt werden, sind die Vereine bei ihren Stadionverboten nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.

Die Verbote werden gemäß den “Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten” des DFB ausgesprochen und gelten für eine Vielzahl von assoziierten Veranstaltungen. In einem Urteil des Bundesgerichtshof wurden diese “Stadionverbote auf Verdacht” jüngst bestätigt.

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht: “Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

Dem Urteil nach dürfe der Betreiber des Stadions von seinem Hausrecht Gebrauch machen, um “potentielle Störer” auszuschließen, die die “Sicherheit und den reibungslosen Ablauf” des Fußballspiels gefährden könnten. Er dürfe neben Sicherungsmaßnahmen während des Spiels etwa durch Ordnungskräfte und bauliche sowie organisatorische Vorkehrungen auch im Vorfeld tätig werden und “potentiellen Störern” bereits den Zutritt zum Stadion versagen. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern “das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat”. Umstände, die dazu geführt haben, seien auch nach Einstellung eines Verfahrens weiter von Bedeutung. Es seien in diesem Falle andere Maßstäbe anzuwenden als im Strafrecht, wo eine Unschuldsvermutung gelte.

Der Bundesgerichtshof habe sich nicht “als guter Schiedsrichter” gezeigt, schreibt Lars Wienand in seinem Kommentar in der Mainzer Rheinzeitung. Das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen.

Der DFB sieht in den Stadionverboten eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Der vorsitzende Richter des BGH verkündete, die Vereine hätten beim Erlass von Stadionverboten allerdings nicht freie Hand - es dürfe keine willkürlichen Ausschlüsse geben. Genau diese Gefahr sehen allerdings die Fans in der Praxis: Jeder der wochenends Spiele live im Stadion verfolgen will, gebe sich zukünftig in Gefahr, ein solches Stadionverbot zu erhalten. Letzten Endes läuft das Urteil darauf hinaus, dass Fans zukünftig ihre Unschuld selbst beweisen müssen, indem sie belegen, dass sie nicht als Störer aufgetreten sind, keiner Gruppe zugehören und nur zufällig Teil einer in Gewahrsam genommenen Gruppe waren.

“Dies erinnert an Sippenhaft, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist”, sagte der Rechtsanwalt des Klägers vor dem BGH dem Kicker. “Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann, überlässt man praktisch der Polizei alleine die Macht über das Stadionverbot.” Eine Verfassungsbeschwerde werde in Erwägung gezogen. Als “rechstaatlich untragbar” wird das Verfahren auch in der Süddeutschen bewertet. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob es mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur “potentiellen Störer” ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie vom BGH beschieden.

Seit langem sind gerade Fußballfans von ausufernder Überwachung und vorgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Maße betroffen: Permanente Videoüberwachung, Polizeikontrollen, RFID-Chips in Eintrittskarten, Ausreiseverbote und vieles mehr gehören zu den Freiheitseinschränkungen im Fan-Alltag. In der Sendung “Wie Fußballfans kriminalisiert werden” berichtete das ARD-Magazin “monitor” am 30. Juni 2005 unter anderem über die rechtswidrige Datei “Gewalttäter Sport” des BKA, Reiseverbote und die Weitergabe von Fan-Daten an Sicherheitsbehörden durch den DFB. In mehreren Fällen hatte der DFB gesammelte Daten sogar an Reisebüros übermittelt, damit diese die von den Fans gebuchten Reisen zu den Spielen stornierten - ohne Information oder Einwilligung der Betroffenen. Datenschützer Werner Hülsmann wies bereits im Rahmen eines DFB-Fan-Kongress vor Jahren darauf hin, dass viele der gegen Fans ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und gerade die Stadionverbote rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen: “Eine fundierte Aufarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Fußballs ist mehr als überfällig” konstatierte Hülsmann.

Elektrischer Reporter über digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht

Elektrischer Reporter – Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht

Video: Review BigBrotherAwards 2009

Mündliche Verhandlung beim BVerfG in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ am 15.12.2009

Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Umstrukturierung von Bundesbehörden

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Bundesbehörden:

  • Die Bundespolizei soll “in ihren Kernkompetenzen” gestärkt werden. Es wird eine stärkere Beteiligung an internationalen Polizeimissionen angestrebt. Die “erforderlichen Rahmenbedingungen” für den Einsatz der Bundespolizei “als Instrument ziviler Krisenprävention” sollen verbessert werden. Ein von den Ländern zur Verfügung gestellter Pool an Polizisten soll für die internationale Verwendungen bereit stehen.
  • Im Rahmen der Vereinten Nationen soll auf eine schrittweise Reduzierung des deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit “der Perspektive der Beendigung” hingewirkt werden.
  • Bezüglich des Einsatzes am Horn von Afrika soll die “bessere Koordinierung der Einsätze” forgesetzt werden und eine “kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung” vorgenommen werden.
  • Beim Internationalen Strafgerichtshof soll eine einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie eingerichtet werden.
  • Die Kompetenzen der am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden sollen “zusammengeführt” werden mit dem Ziel eines späteren Aufbaus einer “Nationalen Küstenwache”.
  • Die Forschung für die “zivile Sicherheit” vor Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Natur- und Umweltkatastrophen soll ausgebaut werden.
  • Technische Hilfswerks (THW) und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen weiterentwickelt werden, insbesondere in Sachen Analyse-, Risikobewertungs- und Prognosekompetenz. Ehrenamtliche in Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und im THW sollen unterstützt werden.
  • Ausbildung und IT-Kompetenz bei den Sicherheitsbehörden sollen “für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet” sorgen.
  • Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen gestärkt werden. Kritische öffentliche und nicht-öffentliche IT-Systeme sollen besser vor Angriffen geschützt werden. Das BSI soll als “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde” weiter ausgebaut werden. Es soll auch die Abwehr von IT-Angriffen koordinieren.
  • Bei IT-Vorhaben des Bundes soll zur Bekämpfung des Klimawandels auf energieeffizienten Einsatz geachtet werden. Der Energieverbrauch in der Bundesverwaltung soll reduziert werden.
  • Bis 2011 sollen alle Bundesbehörden an die einheitliche Behördenrufnummer 115 angeschlossen werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Datenschutz und Datensicherheit

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Datenschutz und Datensicherheit:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz soll “unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung” lesbarer, verständlicher und technikneutral formuliert werden. Was die Einwilligung angeht, so sollen Informationspflichten für Betroffene erweitert werden und der Freiwilligkeit der Einwilligung soll größere Bedeutung beigemessen werden.
  • Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen evaluiert werden. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten [RFID].
  • Eine Stiftung Datenschutz soll eingerichtet werden und zukünftig Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.
  • Die Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten (”digitaler Spuren”) sollen nicht durch “staatliches Handeln verstärkt” werden.
  • Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachtet werden.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll personell und sächlich besser ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht soll dabei “im Mittelpunkt” stehen.
  • Der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt sein.
  • Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden.
  • Sollte es einen EU-Rechtsakt über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) geben, so soll auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau als das bisherige (aus dem Vertrag der EU mit den USA) angestrebt werden.
  • Beim SWIFT-Abkommen soll ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und der Rechtsschutz soll verbessert werden. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen soll ausgeschlossen werden. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Das Abkommen soll unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden.
  • Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt.
  • Insbesondere durch Aufklärung soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt werden. Der Selbstdatenschutz soll erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Die Anpassung des Datenschutzrechts zur Verbesserung des Schutze personenbezogener Daten im Internet soll geprüft werden.
  • Betrug und Identitätsdiebstahl sollen konsequent verfolgt werden. Zugleich sollen “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009 in Sachen Freiheit und Netzpolitik

Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:

Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-gelbe Koalition

Entgegen anderslautenden Nachrichten wird die Vorratsdatenspeicherung dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt. Union und FDP haben vereinbart:

“Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.”

Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist - seit 2009 - das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.

Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht sowieso nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:

  1. Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
  2. Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
  3. Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.


Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.

(Text übernommen aus unserer Übersicht der Pro- und Contra-Argumente auf www.vorratsdatenspeicherung.de)






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