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OpenPGP: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

GnuPG - PGP/GPG: Widerrufenen Schlüssel wiederherstellen

Aus Versehen habe ich vor kurzem meine verschiedenen OpenPGP-Schlüssel widerrufen. In der Schlüsselverwaltung von Thunderbird auf einem neuen System wollte ich meine Schlüssel importieren und weiterverwenden. Dazu habe ich alles aus dem Ordner mit den exportierten Schlüssel importiert und dabei übersehen, dass durch das Importieren der ebenfalls darin enthaltenen Widerrufzertifikate (revoke keys) bereits die öffentlichen Schlüssel (ohne explizite Bestätigung) ungültig gemacht werden. Für den Fall, dass mal jemand in die selbe Situation kommt, hier das Vorgehen zum Wiederherstellen.

Wenn die entsprechenden öffentlichen Schlüssel noch vorhanden sind, genügt es in der Schlüsselverwaltung die eigenen Schlüssel zu löschen und erneut zu importieren - ohne das Widerrufszertifikat. Falls nicht, kommt man mit dieser Anleitung weiter. Der Schlüssel wird dabei zunächst in seine Bestandteile zerlegt, dann wird der Teil mit dem Widerruf gelöscht und schließlich werden die verbleibenden Teile wieder zu einem dann “reparierten” Schlüssel zusammengeführt. Das genaue Vorgehen ist dann also Folgendes:

  1. Zunächst muss man den betroffenen Schlüssel exportieren (dabei nicht -a verwenden). email@domain.tld steht natürlich für die jeweilig betroffene E-Mail-Adresse:
    $ gpg --export email@domain.tld > email@domain.tld.gpg

  2. Der so exportierte Schlüssel muss im Anschluss mit “gpgsplit” seziert und so in seine Bestandteile zerlegt werden. Dadurch entstehen sechs weitere Dateien, jeweils Teile des zerlegten Schlüssels:
    $ gpgsplit email@domain.tld.gpg

  3. Aus diesen Dateien muss man nun diejenige heraussuchen, die den Revoke-Key enthält und diese löschen. Meist ist das die Datei mit dem Namen “000002-002.sig”. Um sicher zu sein, sollte man folgenden Befehl ausführen. Liefert dieser für die angegebene Datei “sigclass 0×20″ zurück, ist es die richtige Datei:
    $ gpg --list-packets 000002-002.sig

  4. Diese muss nun gelöscht werden:

    $ rm 000002-002.sig 

  5. Nun muss der öffentliche Schlüssel aus den verbliebenen Teilen wieder zusammengestellt werden:

    $ cat 0000* > fixedkey.gpg

  6. Der alte Schlüssel wird entfernt (muss nochmal bestätigt werden):
    $ gpg --expert --delete-key email@domain.tld.gpg

  7. Und der “reparierte”, neue öffentliche Schlüssel (fixedkey.gpg) wird schließlich anstelle des alten importiert und kann sofort wieder verwendet werden:
    $ gpg --import fixedkey.gpg

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ am 11.09.2010 in Berlin, Potsdamer Platz, 13 Uhr

Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

www.freiheitstattangst.de

Bürgerrechtler üben scharfe Kritik an der Volkszählung 2011 - Webseite bietet Hintergrund-Informationen zum Zensusgesetz

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind u.a. Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert deshalb eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und den Stopp der Vollerfassung aller Bürgerinnen und Bürger. Auf der Informationsseite unter der Adresse www.zensus11.de stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Informationen zur Volkszählung 2011 zur Verfügung.

Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angekündigt

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBud haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das hochumstrittene ELENA-Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis einzulegen. Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Die Betroffenheit ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

Mitmachen

Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde einfach folgende Schritte ausführen:

  1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
  2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
  3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
  4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
  5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Es entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freut sich der FoeBud über Spenden zur Unterstützung.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

Bei dieser riesigen Datensammlung handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte.

Weitere Informationen:

Arbeitnehmerdatenvorratsspeicherung mit ELENA

Tagesthemen: Überwachung in Iran mittels deutscher Technik

Tagesthemen-Bericht aus Juni 2009:

Erich Moechel berichtet auch in der Futurezone über Monitoring-Center, technische Möglichkeiten und wie der Iran Twitter-User überwacht.

ZDF und PHOENIX über Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

ZDF und PHOENIX über unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und die gestrige Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Außerdem hat netzpolitik.org einen sehr umfangreichen Medienspiegel von gestern sowie ein Archiv der Live-Tweets aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

“Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

In einer gemeinsamen Aktion machten die Fans von FSV Mainz 05 und FC Nürnberg beim Bundesligaspiel am Mainzer Bruchweg im November auf eine umstrittene Praxis von Bundesligavereinen aufmerksam: Fußballfans kann auf bloßen Verdacht hin mehrjähriges, deutschlandweites Stadionverbot erteilt werden, wenn sie sich in der Nähe gewaltbereiter Gruppen aufgehalten haben oder zu einer als gewaltbereit eingestuften Fangruppierung gehören, auch wenn eine Beteiligung an Straftaten überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden so rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt, denn während die dazugehörigen Strafverfahren meist eingestellt werden, sind die Vereine bei ihren Stadionverboten nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.

Die Verbote werden gemäß den “Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten” des DFB ausgesprochen und gelten für eine Vielzahl von assoziierten Veranstaltungen. In einem Urteil des Bundesgerichtshof wurden diese “Stadionverbote auf Verdacht” jüngst bestätigt.

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht: “Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

Dem Urteil nach dürfe der Betreiber des Stadions von seinem Hausrecht Gebrauch machen, um “potentielle Störer” auszuschließen, die die “Sicherheit und den reibungslosen Ablauf” des Fußballspiels gefährden könnten. Er dürfe neben Sicherungsmaßnahmen während des Spiels etwa durch Ordnungskräfte und bauliche sowie organisatorische Vorkehrungen auch im Vorfeld tätig werden und “potentiellen Störern” bereits den Zutritt zum Stadion versagen. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern “das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat”. Umstände, die dazu geführt haben, seien auch nach Einstellung eines Verfahrens weiter von Bedeutung. Es seien in diesem Falle andere Maßstäbe anzuwenden als im Strafrecht, wo eine Unschuldsvermutung gelte.

Der Bundesgerichtshof habe sich nicht “als guter Schiedsrichter” gezeigt, schreibt Lars Wienand in seinem Kommentar in der Mainzer Rheinzeitung. Das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen.

Der DFB sieht in den Stadionverboten eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Der vorsitzende Richter des BGH verkündete, die Vereine hätten beim Erlass von Stadionverboten allerdings nicht freie Hand - es dürfe keine willkürlichen Ausschlüsse geben. Genau diese Gefahr sehen allerdings die Fans in der Praxis: Jeder der wochenends Spiele live im Stadion verfolgen will, gebe sich zukünftig in Gefahr, ein solches Stadionverbot zu erhalten. Letzten Endes läuft das Urteil darauf hinaus, dass Fans zukünftig ihre Unschuld selbst beweisen müssen, indem sie belegen, dass sie nicht als Störer aufgetreten sind, keiner Gruppe zugehören und nur zufällig Teil einer in Gewahrsam genommenen Gruppe waren.

“Dies erinnert an Sippenhaft, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist”, sagte der Rechtsanwalt des Klägers vor dem BGH dem Kicker. “Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann, überlässt man praktisch der Polizei alleine die Macht über das Stadionverbot.” Eine Verfassungsbeschwerde werde in Erwägung gezogen. Als “rechstaatlich untragbar” wird das Verfahren auch in der Süddeutschen bewertet. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob es mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur “potentiellen Störer” ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie vom BGH beschieden.

Seit langem sind gerade Fußballfans von ausufernder Überwachung und vorgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Maße betroffen: Permanente Videoüberwachung, Polizeikontrollen, RFID-Chips in Eintrittskarten, Ausreiseverbote und vieles mehr gehören zu den Freiheitseinschränkungen im Fan-Alltag. In der Sendung “Wie Fußballfans kriminalisiert werden” berichtete das ARD-Magazin “monitor” am 30. Juni 2005 unter anderem über die rechtswidrige Datei “Gewalttäter Sport” des BKA, Reiseverbote und die Weitergabe von Fan-Daten an Sicherheitsbehörden durch den DFB. In mehreren Fällen hatte der DFB gesammelte Daten sogar an Reisebüros übermittelt, damit diese die von den Fans gebuchten Reisen zu den Spielen stornierten - ohne Information oder Einwilligung der Betroffenen. Datenschützer Werner Hülsmann wies bereits im Rahmen eines DFB-Fan-Kongress vor Jahren darauf hin, dass viele der gegen Fans ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und gerade die Stadionverbote rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen: “Eine fundierte Aufarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Fußballs ist mehr als überfällig” konstatierte Hülsmann.

Elektrischer Reporter über digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht

Elektrischer Reporter – Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht






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