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Gläserner Mensch | "Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen." -->

Archive for the 'Gläserner Mensch' Category

Anonym im Netz - Buchvorstellung mit Jens Kubieziel, 6. Juni 2013 in Bonn

Anonym im Netz - Buchvorstellung mit Jens Kubieziel
am 6. Juni 2013 um 19 Uhr im Buchladen Le Sabot, Breite Str. 76, 53111 Bonn

Wer das Internet für Chats, Facebook, für Unterhaltung oder für die Arbeit benutzt, produziert jede Menge Informationen über sich selbst. Jens Kubieziel hat bei Open Source Press das Buch „Anonym im Netz“ veröffentlicht.

Am 6. Juni 2012 verrät er, wie sich alle mit einfachen Mitteln schützen können. Besucher_innen, die einen Laptop mitbringen, bekommen ganz
praktische Expertenhilfe.

Veranstaltende: Buchladen Le Sabot und der Verein zur Förderung politischer Bildung & Kultur e.V., Eintritt frei.

“Zur Entwicklung des Datenschutzes in Europa”: Landesdatenschutzbeauftragter informiert über EU-Datenschutznovelle, Vorratsdatenspeicherung und eigene Vorhaben

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, und sein Hessischer Kollege Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Januar 2012, 10.00 Uhr, die Vor und Nachteile der geplanten EU-Datenschutznovelle ansprechen sowie über die Vorratsdatenspeicherung und aktuelle Vorhaben informieren. Auch ist offenbar eine Kooperation zwischen rheinland-pfälzischer und hessischer Datenschutzbehörde geplant.

Informationen: www.datenschutz.rlp.de

Der Datenschutz ist heute ganz wesentlich durch europäische Vorgaben bestimmt. Die seit dem Jahre 1995 geltende Datenschutz-Richtlinie soll nun - so der für den 25. Januar von der EU-Kommission angekündigte Entwurf einer Verordnung - an die Anforderungen des internationalen Datenaustauschs wie allgemein an das Internetzeitalter angepasst werden. Gegen die geplante umfangreiche Novelle haben sich bereits kritische Stimmen, etwa von Seiten eines Richters des Bundesverfassungsgerichts und verschiedener Innenminister, erhoben. Die Folgen der Datenschutznovelle für Deutschland wären jedenfalls gravierend. Die erheblichen Vor- aber auch Nachteile der geplanten Neuregelung bedürfen deshalb der breiten Diskussion.

Daneben bestimmen die Planungen einer novellierten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch die bundesdeutsche Politik. Hier läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, die Evaluierung des Nutzens der noch geltenden Richtlinie ist aber noch keineswegs abgeschlossen.

Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern: Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz in Mainz

Am 16. November 2011 findet ab 18:00 Uhr eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Datenschutz in der Showbühne Mainz statt. Titel: “Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern - Wie sind der Schutz der eigenen Daten und Privatsphäre bei aktiver Internetnutzung noch möglich?”

Immer größere technische Möglichkeiten bringen es mit sich, dass Datenschutz und der Schutz der eigenen Privatsphäre sowohl von kommerziellen Online-Konzernen als auch von staatlichen Institutionen unterminiert werden (können). Wir hinterlassen fortwährend digitale Spuren, mit denen Bewegungs-, Konsum- und Kommunikations- bis hin zu Persönlichkeitsprofilen erstellt werden. Immer detailliertere digitale Dossiers über potentielle Kunden werden angelegt, die Grenze zur Manipulation wird fließend.

Obwohl die Sensibilität bei vielen gestiegen ist, sind es immer noch besonders die sozialen Netzwerke, die einen großen Fundus von persönlichen Daten bieten. Die äußerst beliebte Plattform Facebook zum Beispiel strebt gerade danach, “zentrales Lebensarchiv” seiner Nutzer zu werden. Damit wäre ein Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen, erreicht.

Termin:
16.11.2011, 18 Uhr
Showbühne Mainz
Große Bleiche 17
55116 Mainz

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen in einer gemeinsamen Mitteiling vor dem Einschleppen von Netzsperren durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im §9, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Protestaufkleber gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!

Protest gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!
Schon eine ganze Weile her, aber nach wie vor aktuell…

Update: Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hat ihn mal nachgebaut, falls ihn jemand drucken, verbreiten oder einbinden will:
Volkszählung 2011 Lass dich nicht erfassen! Zensus11

“Die Bilder der Anschläge im Kopf” - Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit

Nachdem Bundesinnenminister De Maizière vor Terroranschlägen in Deutschland gewant hat, überschlagen sich aktuell erneut Politiker von SPD, CDU und CSU mit ihren Forderungen nach Überwachungsgesetzen, die vermeintlichen Schutz vor Terrorismus bieten sollen. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die einen tiefen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte darstellt und vom Bundesverfassungsgericht erst im März diesen Jahres als unverhältnismäßig für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, müsse umgehend wieder eingeführt werden. “Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden” wird etwa CSU-Harliner Hans-Peter Uhl zitiert. Dass eine Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik für die Strafverfolgung völlig überflüssig ist, im Gegenteil aber sogar Menschenleben gefährden kann irritiert Uhl nicht weiter. Die seit Jahren geforderte Evaluation der bestehenden Sicherheitsbefugnisse hin auf ihre Wirksamkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen findet nicht statt. Uhl und andere Überwachungsbefürworter spielen mit den Ängsten der Menschen und versuchen auf dem Rücken der Freiheit und mithilfe von Terrorwarnungen seit Jahren eine irrsinnig falsche Sicherheitspolitik durchzudrücken.

Einen interessanten Beitrag zu den Werkzeugen der Sicherheitsbehörden liefert die Sendung “Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder”. Für die aktuelle Debatte ist vor allem ein Auschnitt daraus wichtig, der sich mit der Angst vor Terrorismus und resultierenden Gefahren und negativen Folgen für die Gesellschaft beschäftigt:

“Menschen überschätzen Risiken sehr stark, wenn Ereignisse selten eintreten, dann aber mit erheblichen belastenden Konsequenzen verknüpft sind. […] Da diese Ereignisse medial sehr sichtbar sind, wirken sie als Angstsammler, die alle vorhandenen irrationalen Ängste an sich binden.” (Thomas Kliche, Psychologe, Uni Hamburg)

Durch die Berichterstattung in den Medien und angstgesteuertes Ausweichverhalten kommt es also nach terroristischen Attentaten zu noch viel schlimmeren gesellschaftlichen Schäden. Gesellschaftliche Toleranz sinkt, Ausgrenzung nimmt zu, härtere Strafen für alle Arten von Verbrechen werden befürwortet und massive Einschränkungen von Bürgerrechten werden akzeptiert. Auch die wirtschaftlichen Folgen der Angst vor dem Terrorismus sind nicht zu vernachlässigen:

“Schon die Angst vor Terroranschlägen hat eine lähmende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Hinzu kommt aber, dass durch die vielen Sicherheitsmaßnahmen das Wirtschaften teurer und aufwendiger wird. Und die Frage ist, ob wir noch die richtige Balance haben zwischen den Risiken des Terrorismus und den Kosten der Sicherheit.” (Prof. Tilmann Brück, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

In case of an terrorist attack: Keep your wits! Don't lose brain! Insgesamt ist festzuhalten: Die Angst und die daraus resultierenden Reaktionen richten mehr Schaden an als die Anschläge selbst, insbesondere durch die fortschreitende Einschränkung von Freiheitsrechten. Auch viele gutgemeinte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Sicherheitskontrollen an Flughäfen können die Angst noch vergrößern und weitere, fatale Kettenreaktionen auslösen.

Besonders wichtig ist deswegen das, was Prof. Herfried Münkler, Soziologe von der Humboldt-Universität Berlin, fordert:

Wir müssen eine heroische Gelassenheit entwickeln. Denn es wird auch bei uns früher oder später einen Anschlag geben. Dabei erwächst die Macht der Terroristen aus unserer eigenen Angst. Wenn wir aber die Anschläge als Unfälle ansehen würden dann stellt sich heraus, dass die Terroristen uns gar nichts anhaben können.

Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder

Kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo auf der Welt ein Terroranschlag verübt wird. Es kann jeden jederzeit treffen – so das allgemeine Gefühl seit 9/11, dem Anschlag auf das World Trade Center in Manhattan am 11. September 2001. Doch wie groß ist tatsächlich die Gefahr für uns, Opfer eines Terroranschlags zu werden? Quarks & Co stellt u. a. die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und zeigt, warum viele Antiterrormaßnahmen uns nicht schützen.

Vorratsspeicherung gefährdet Menschenleben

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Bürgerrechtlern würde die von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke befürwortete Erfassung aller Telekommunikationsverbindungen den Schutz von Kindern und Menschenleben gefährden: Die Nachverfolgbarkeit anonymer Anrufe bei Beratungsstellen würde verhindern, dass potenzielle Täter von geplanten Gewalttaten abgebracht werden können. Dem Bericht zufolge konnte ohne Vorratsdatenspeicherung beispielsweise ein Amoklauf in einer Schule und ein “Ehrenmord” verhindert werden - im Fall der Rückverfolgbarkeit hätten die Beinahe-Täter wohl nie die Telefonseelsorge angerufen.

Anhand konkreter Beispielsfälle zeichnet der Bericht ein dramatisches Bild der Zeit, zu der in Deutschland jede Telefon- und Internetverbindung festgehalten werden musste: Die “Vorratsdatenspeicherung” habe Korruption begünstigt, die Wissenschaft gestört, Arbeitsplätze gekostet, politische Kritiker abtauchen lassen, zur Verfolgung Unschuldiger geführt, Datenmissbrauch ermöglicht und die Ermittlung von Straftätern verhindert.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts über die Auswirkungen des Endes der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten im März 2010 belegt den Bürgerrechtlern zufolge keine “blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung”. Vor Einführung der “Vorratsdatenspeicherung” sei sogar ein größerer Teil an Straftaten aufgeklärt worden als nach ihrem Inkrafttreten. Selbst wenn für vereinzelte Ermittlungsverfahren eine Erfassung aller Verbindungsdaten nützlich wäre, stünde jedem Erfolg “die Unaufklärbarkeit vieler anderer Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben infolge einer Vorratsdatenspeicherung gegenüber”. Insgesamt betrachtet sei eine anlass- und verdachtslose Aufzeichnung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung “für die Strafverfolgung nutzlos und völlig unverhältnismäßig”.

“CDU und CSU haben sich mit ihrer sturen, politisch nicht durchsetzbaren Extremforderung nach einer Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung verrannt”, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Mit ihrer starrsinnigen Ablehnung und Verschleppung wirklich sinnvoller Verbesserungen ist es in Wahrheit die Union selbst, die die Ermittlung von Straftätern behindert. Im Internetzeitalter müsste sich die Polizei ganz neu organisieren mit Spezialdienststellen für Computerdelikte, der Ausbildung von Computerkriminalisten und Verfahren zur schnellen Sicherung flüchtiger Daten, die auch grenzüberschreitend funktionieren. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl müsste vor allem dringend die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduziert werden. Wer dagegen Datenskandalen Vorschub leistet und die anonyme Beratung von Menschen in Not verhindert, gefährdet unsere Sicherheit und handelt unverantwortlich.”

Nach einer Infas-Umfrage lehnen rund 70% der Bundesbürger eine anlasslose Erfassung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ab.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”






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