Von Vorratsdaten, Bundestrojanern und dem Alltag in der Überwachungsgesellschaft
Im Zuge der Terrorbekämpfung schränken Sicherheitspolitiker weltweit Bürgerrechte ein. Mit der 2008 eingeführten Vorratsdatenspeicherung ist es möglich Rückschlüsse auf das soziale und berufliche Netzwerk und hochpersönliche Lebenssituationen eines jeden zu treffen. Anfang 2009 trat die Novellierung des BKA Gesetzes in Kraft, die es dem BKA erlaubt ohne Anfangsverdacht präventiv zu ermitteln und Daten von PCs Verdächtiger zu sammeln. Der Vortrag gibt einen Einblick in die aktuelle Gesetzgebung und stellt Überlegungen über weitere zukünftige Entwicklungen an.
Referent: Michael Frey (ChaosComputerClub Mainz)
Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Sicherheitsgesetze
Es soll eine Evaluation der bestehenden Sicherheitsdateien geben unter Einbeziehung der Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums der deutschen Sicherheitsbehörden (GIZ), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Analyse und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und des Kompetenz- und Servicezentrums Telekommunikationsüberwachung.
Es soll eine Evaluation der “Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern” stattfinden.
Bezüglich der Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) soll der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “optimiert” werden. Der Grundrechtsschutz soll “durch Verfahren” erhöht werden.
Bezüglich des BKA-Gesetzes soll überprüft werden, “ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist”. Im Hinblick auf die Befugnis der Ton- und Bildaufzeichnung außerhalb von Wohnungen soll der Kernbereichsschutz verbessert werden. Die Entscheidung über die “Anordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nach dem Abschnitt zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus” im BKA-Gesetz [z.B. Online-Durchsuchung] soll künftig ein Richter am Bundesgerichtshof treffen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten soll auf ein angemessenes Maß reduziert werden.
Es soll eine Visa-Warndatei geschaffen werden, in der Menschen gespeichert werden, die mit “rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren” oder “mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug” auffällig geworden sind. Im Visum-Verfahren sollen diese genauer überprüft werden. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden “als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind”.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen soll zukünftig nur noch beim Bund liegen und durch ein Bundesmeldegesetz geregelt werden. Bei der Anmeldung von Mietern soll eine Zustimmung des Vermieters eingeführt werden.
Journalisten sollen sich nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen können, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Der Beschlagnahmeschutz soll gestärkt werden, so dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich ist.
Es soll eine Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei eingeführt werden, sodass Zeugen nicht mehr nur vor Richter und Staatsanwaltschaft erscheinen und aussagen müssen.
Der Straftatbestand “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” soll verschärft werden (§ 113 Abs. 2 StGB).
Verschärfungen des Waffenrechts soll es keine geben. Bis 2011 sollen die jetzt getroffenen Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff evaluiert werden. Dabei solle besonders darauf geachtet werden, ob es “unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer” gegeben habe.
Die Reform der Telekommunikationsüberwachung soll im Hinblick darauf evaluiert werden, ob deren Ziele erreicht wurden und welche Maßnahmen “zur Optimierung ergriffen werden können”.
Das “Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten” soll zur Mitte der Legislaturperiode im Hinblick auf seine Wirksamkeit gegen die “Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus” evaluiert werden.
Im Jugendstrafrecht soll der “Warnschussarrest neben der Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung” eingeführt werden. Die Höchststrafe für Mord soll auf 15 Jahre Jugendstrafe gesetzt werden.
Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:
Die “Reporter ohne Grenzen” haben ihre Rangliste der Pressefreiheit 2009 veröffentlicht, die eine deutliche Verschlechterung der Pressefreiheit in Europa feststellt. Deutschland landet u.a. wegen der Ausweitung der Überwachungsbefugnisse für das BKA auf Platz 18:
Mit Sorge betrachtet Reporter ohne Grenzen (ROG) die sukzessive Verschlechterung der Situation von Medien und Journalisten in einigen europäischen Ländern. Anlässlich der Veröffentlichung der neuen ROG-Rangliste zur weltweiten Lage der Pressefreiheit am 20. Oktober warnt die Organisation zur Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit davor, dass Europa seine langjährige Vorbildfunktion verlieren könnte. […]
Deutschland steht in diesem Jahr auf Platz 18 (2008: 20): Als kritisch bewertet wurde unter anderem das im vergangenen Januar in Kraft getretene BKA-Gesetz, das dem Bundeskriminalamt die Möglichkeit der Durchführung von Online-Durchsuchungen und Überwachung der Telekommunikation einräumt. Negativ ins Gewicht fielen auch Tendenzen der Pressekonzentration, der immer noch unzureichende Zugang zu öffentlichen Informationen sowie vereinzelte Fälle von körperlichen Übergriffen auf Journalisten.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit Inkrafttreten der BKA-Novelle am 1. Januar keine einzige Onlinedurchsuchung durchgeführt. Dies erklärte ein BKA-Sprecher laut Vorabbericht auf Anfrage der “tageszeitung” in Berlin. Das BKA habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. “In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Onlinedurchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”, sagte der BKA-Sprecher weiter.
Das sogenannte BKA-Gesetz war im Januar 2009 in Kraft getreten. Damit bekam das Bundeskriminalamt erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr die Computer von Verdächtigen heimlich auszuspähen und ihre Wohnungen abzuhören.
Video von der großen Demonstration “Freiheit statt Angst” gegen Überwachung und Zensur am 12.09.2009 in Berlin (”ZDF heute”, Sendung vom 12.09.2009, 19 Uhr).
Der Autor ist Informatiker und setzt sich als Internet- und Datenschutzaktivist für eine zeitgemäße Netzpolitik und Freiheiten im Digitalen Zeitalter ein. Er interessiert sich für neueste Internet-Technologien und ist begeistert von der Vision des Social Semantic Web.
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