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Wahlpanne in Mainz: Vergessene Briefwahlunterlagen bescheren anderen Wahlausgang

Ergebnis Erststimmen Landtagswahl 2011 Wahlkreis 28 Direktbewerber
Bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag, den 27. März 2011, ist es in einem Wahllokal in Mainz-Hechtsheim zu einem gravierenden Auszähl- bzw. Verfahrensfehler gekommen. Der betroffene Stimmbezirk 6106 im Wahlkreis 28 (Mainz II) war als repräsentativer Stimmbezirk ausgelegt. Um bestimmte statistische Daten über die Wählerinnen und Wähler auszuwerten, werden bei repräsentativen Stimmbezirken alle Stimmzettel mit dem Geschlecht und Geburtsjahr der Wählerinnen und Wähler gekennzeichnet. Damit die Ergebnisse auch tatsächlich repräsentativ sind, werden in diese Auswertung stets auch die aus dem jeweiligen Bezirk stammenden Briefwahlstimmen einbezogen. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen werden dazu in das allgemeine Wahllokal verbracht und nicht wie sonst in einem dedizierten Briefwahlbüro gesondert ausgezählt.

Nach Angaben des Wahlleiters, Oberbürgermeister Jens Beutel, bei der heutigen Sitzung des Kreiswahlausschusses, habe der eingesetzte Wahlvorstand die übergebenen Briefwahlunterlagen für den Stimmbezirk 6106 nicht wie vorgesehen mit ausgezählt, sondern lediglich die normalen Stimmabgaben per Urnenwahl berücksichtigt. Alle übergebenen Stimmzettelumschläge seien stattdessen am Abend zusammen mit den restlichen Unterlagen an die Sammelstelle zurückgegeben worden. Erst am Montag, den 28. März, wurde Beutel gegen 14:20 Uhr darüber informiert, dass bei der Auszählung ein Fehler vorliegen müsse, da in der Wahlniederschrift von 0 (Null) eingenommenen Wahlscheinen die Rede war. Wahlscheine werden den Wählern bei Briefwahl ausgestellt und vom Wahlvorstand bei der Auszählung dann dem Wahlumschlag zusammen mit dem Stimmzettelumschlag wieder entnommen und registriert. Tatsächlich hätten es 223 Wahlscheine sein müssen - 226 Bürger hatten Briefwahl beantragt, 3 hatten ihre Stimme nicht wieder eingesendet. Da dies nicht plausibel erschien, seien am Montag die Unterlagen nochmals geprüft worden und ab 16 Uhr die verbleibenden Stimmen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und Presse ausgezählt worden. Auch habe man versucht, alle Parteien zu erreichen und zur Auszählung einzuladen. Die Vertrauensperson der Landesliste der PIRATEN verneinte dies für seine Partei und appellierte schriftlich an die Wahlausschussmitglieder wegen der Umstände auf eine Neuwahl für den betroffenen Bereich hinzuwirken.

Vergessene Stimmen sorgen für anderen Gewinner

Zwischen Sonntag Abend und Montag morgen seien die betroffenen Stimmzettel laut Pressestelle der Stadt tatsächlich nicht versiegelt gewesen, weshalb ungeklärt bleibt, ob sie vielleicht manipuliert worden sein könnten. Diesbezügliche Nachfragen oder Beschwerden gab es von den Beisitzern im Kreiswahlausschuss allerdings nicht, sodass das Ergebnis wie bereits nach Korrektur im Laufe der Woche verkündet auch hier endgültig und einstimmig festgestellt wurde.

Für das Direktmandat hatte dies besondere Brisanz, da das vorläufige Ergebnis noch SPD-Wahlkreisbewerberin Doris Ahnen als Siegerin sah, während nach Hinzuziehung der 223 Briefwahlstimmen (von denen 3 ungültig waren) nun CDU-Kandidat Wolfgang Reichel in den Landtag einzieht. Der bisherige Umweltdezernent der Stadt Mainz war seiner Kontrahentin am Vorabend noch mit 19 Stimmen unterlegen gewesen und hätte es über seinen Listenplatz 40 überhaupt nicht in den Landtag geschafft. Von den zusätzlichen 220 Stimmzetteln (Erst- und Zweitstimmen) entfielen nun jedoch 93 Erststimmen auf Reichel und 61 Erststimmen auf die kandidierende Bildungsministerin Ahnen. Nach dieser Korrektur wies Reichel somit 13 Stimmen mehr auf als Ahnen (insgesamt 17.578 Stimmen gegenüber 17.565 Stimmen (Ahnen)) und zieht direkt in den rheinland-pfälzischen Landtag ein. Oberbürgermeister Beutel versicherte, für die nächsten Wahlen eine ganze Reihe Verbesserungen für Abläufe und Schulungen der Wahlhelfer anzustreben, um solche und andere Vorfälle zukünftig auszuschließen.

Links:

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Kopieren erwünscht: Musikpiraten veröffentlichen gemeinfreie Notenblätter für Advents- und Weihnachtslieder

Der Musikpiraten e.V., der sich der Förderung freier Musik verschrieben hat und z.B. auch dieses Jahr wieder den “Free Music Contest” organisierte, startete zu Beginn der Adventszeit ein Projekt zum Neusetzen gemeinfreier Weihnachtslieder, damit diese frei und kostenlos kopiert, verbreitet und natürlich gesungen werden können ohne dass dies der GEMA gemeldet werden und dafür bezahlt werden muss.

Schon nach wenigen Tagen war aufgrund der großen Resonanz und der tatkräftigen Mitarbeit vieler fleißiger Helfer ein ganzes Liedbuch mit gemeinfreien Notenblättern für Advents- und Weihnachtslieder entstanden, das die Noten zahlreicher traditioneller Stücke enthält. Da Kopieren ausdrücklich erwünscht ist, steht das Liedbuch auch in verschiedenen Formaten zum Download bereit, was nicht nur Kindergärten und Schulen freuen dürfte. Auch die Notationen für das freie Notensatzprogramm LilyPond stehen zur Verfügung und via scribd.com ist das Liedbuch einbindbar und kann so weiter Verbreitung finden:

Protestaufkleber gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!

Protest gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!
Schon eine ganze Weile her, aber nach wie vor aktuell…

Update: Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hat ihn mal nachgebaut, falls ihn jemand drucken, verbreiten oder einbinden will:
Volkszählung 2011 Lass dich nicht erfassen! Zensus11

ARD-Kommentator Rainald Becker: Wer nicht überwacht werden will, “kann sich ja zuhause hinter dem Ofen verkriechen”

In seinem gestrigen tagesthemen-Kommentar hat sich ARD-Mann Rainald Becker gehörig vergaloppiert. Becker, der für den Südwestrundfunk (laut ARD-Webseite ist er Moderator und stellvertretender Chefredakteur des ARD-Haupstadtstudios) “zum Umgang mit der Terrorgefahr” kommentierte, forderte nach einer eigentlich gar nicht so unpassenden Einleitung quasi die Einführung von Vorratsdatenspeicherung, heimlicher Online-Durchsuchung und mehr Fingerabdrucknahmen und reihte sich damit ein in die Riege der Überwachungsbefürworter aus Union und SPD, die ohne Unterlass versuchen mittels Terrorwarnungen und Angstmacherei unwirksame und gefährliche Überwachungsgesetze zu bewerben.

Nachdem Rainald Becker dargestellt hatte, dass es zwar Grund zur Sorge, aber nicht zur Panik gebe und das Schüren von Ängsten völlig unangebracht sei, forderte er, es doch aber bitte auch nicht zu übertreiben mit den Bürgerrechten und den “langen politischen Debatten”.
“Telefonüberwachung, Online-Durchsuchung, Datenspeicherung und ab und zu ein Fingerabdruck” seien kein “Teufelszeug” und kein Grund anzufangen zu “sabbern” wie ein “Pawlowscher Hund”, so Becker. Was Sicherheits- und Überwachungsgesetze angehe, solle man sich doch bitte mehr an den USA orientieren. Wer das anders sehe, könne sich ja einfach “zuhause hinter dem Ofen verkriechen”, fügte er unverschämt hinzu.

Dass von den USA Hinweise auf mögliche Anschläge unter Folter erzwungen werden und wir diese Praktiken übernehmen sollten, kann Becker unmöglich gemeint haben. Dass es in den USA weder Vorratsdatenspeicherung noch Personalausweise mit Fingerabdrücken gibt (es gibt dort nicht einmal Personalausweise), weiß Becker offensichtlich nicht einmal. Dass sowohl Online-Durchsuchung als auch Vorratsdatenspeicherung massive Eingriffe in Freiheitsrechte sind und die entsprechenden Gesetze dem Gesetzgeber bereits als verfassungswidrig um die Ohren gehauen wurden, kein Wort davon. Und wie uns eine flächendeckende Fingerabdruckerfassung oder gar eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt helfen sollten, etwaige Anschläge zu verhindern, blieb er natürlich ebenfalls schuldig. Wahrlich keine Glanzstunde des Öffentlich-Rechtlichen Journalismus.

Beckers Kommentar sinngemäß transkribiert:

Eine Terrorwarnung ist kein Giftgasalarm und nicht die Ausrufung von Notstand. Innenminister De Maiziere warnt deshalb zurecht vor Panik und Hysterie, mahnt aber genauso richtig zur Sorge. Wer das zum Anlass nimmt, Angst zu schüren, wer gar schon den Hauch des Todes über deutschen Weihnachtsmärkten heraufziehen sieht, der spielt auf fahrlässige Weise mit schlimmsten Befürchtungen.

Es ist nicht die Zeit für plakative Töne und dramatisierende Berichterstattung. Es ist vielmehr Zeit für klaren Kopf und Wachsamkeit. Wenn Terror es schafft, öffentliches Leben zu ändern, zu lähmen, dann haben seine Jünger schon halb gewonnen.

Der Rechtsstaat darf nicht einknicken, muss wehrhaft sein. Er braucht starke Gesetze, gute Polizisten und und vernünftige Politiker. Solche, die nicht gleich wie ein Pawlowscher Hund anfangen zu sabbern, wenn es um Vorratsdatenspeicherung und schärfere Sicherheitsgesetze geht. Der FDP und all den anderen, die gern und schnell das hohe Lied von Bürgerrecht und Datenschutz singen, sei hier gesagt: “Bitte übertreibt es nicht!”.

Ein Teil der Erkenntnisse, die jetzt zur Terrorwarnung führten, kommt aus dem Ausland, auch aus den USA. Sie wurden ermittelt, weil dort die Gesetze schärfer sind. Weil Methoden benutzt werden, die hierzulande erstmals zu langen politischen Debatten führen. Was Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürger angeht, sollten wir uns an den USA orientieren: Telefonüberwachung, Online-Durchsuchung, Datenspeicherung und ab und zu ein Fingerabdruck - das ist kein Teufelszeug. Wer das nicht will, kann sich ja zuhause hinter dem Ofen verkriechen. Alle Anderen treffen sich demnächst auf einem Weihnachtsmarkt.

“Die Bilder der Anschläge im Kopf” - Widerspruch zwischen Angst vor Terrorismus und Wirklichkeit

Nachdem Bundesinnenminister De Maizière vor Terroranschlägen in Deutschland gewant hat, überschlagen sich aktuell erneut Politiker von SPD, CDU und CSU mit ihren Forderungen nach Überwachungsgesetzen, die vermeintlichen Schutz vor Terrorismus bieten sollen. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die einen tiefen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte darstellt und vom Bundesverfassungsgericht erst im März diesen Jahres als unverhältnismäßig für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, müsse umgehend wieder eingeführt werden. “Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden” wird etwa CSU-Harliner Hans-Peter Uhl zitiert. Dass eine Vorratsdatenspeicherung laut Kriminalstatistik für die Strafverfolgung völlig überflüssig ist, im Gegenteil aber sogar Menschenleben gefährden kann irritiert Uhl nicht weiter. Die seit Jahren geforderte Evaluation der bestehenden Sicherheitsbefugnisse hin auf ihre Wirksamkeit und ihre schädlichen Nebenwirkungen findet nicht statt. Uhl und andere Überwachungsbefürworter spielen mit den Ängsten der Menschen und versuchen auf dem Rücken der Freiheit und mithilfe von Terrorwarnungen seit Jahren eine irrsinnig falsche Sicherheitspolitik durchzudrücken.

Einen interessanten Beitrag zu den Werkzeugen der Sicherheitsbehörden liefert die Sendung “Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder”. Für die aktuelle Debatte ist vor allem ein Auschnitt daraus wichtig, der sich mit der Angst vor Terrorismus und resultierenden Gefahren und negativen Folgen für die Gesellschaft beschäftigt:

“Menschen überschätzen Risiken sehr stark, wenn Ereignisse selten eintreten, dann aber mit erheblichen belastenden Konsequenzen verknüpft sind. […] Da diese Ereignisse medial sehr sichtbar sind, wirken sie als Angstsammler, die alle vorhandenen irrationalen Ängste an sich binden.” (Thomas Kliche, Psychologe, Uni Hamburg)

Durch die Berichterstattung in den Medien und angstgesteuertes Ausweichverhalten kommt es also nach terroristischen Attentaten zu noch viel schlimmeren gesellschaftlichen Schäden. Gesellschaftliche Toleranz sinkt, Ausgrenzung nimmt zu, härtere Strafen für alle Arten von Verbrechen werden befürwortet und massive Einschränkungen von Bürgerrechten werden akzeptiert. Auch die wirtschaftlichen Folgen der Angst vor dem Terrorismus sind nicht zu vernachlässigen:

“Schon die Angst vor Terroranschlägen hat eine lähmende Wirkung auf die gesamte Wirtschaft. Hinzu kommt aber, dass durch die vielen Sicherheitsmaßnahmen das Wirtschaften teurer und aufwendiger wird. Und die Frage ist, ob wir noch die richtige Balance haben zwischen den Risiken des Terrorismus und den Kosten der Sicherheit.” (Prof. Tilmann Brück, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

In case of an terrorist attack: Keep your wits! Don't lose brain! Insgesamt ist festzuhalten: Die Angst und die daraus resultierenden Reaktionen richten mehr Schaden an als die Anschläge selbst, insbesondere durch die fortschreitende Einschränkung von Freiheitsrechten. Auch viele gutgemeinte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Sicherheitskontrollen an Flughäfen können die Angst noch vergrößern und weitere, fatale Kettenreaktionen auslösen.

Besonders wichtig ist deswegen das, was Prof. Herfried Münkler, Soziologe von der Humboldt-Universität Berlin, fordert:

Wir müssen eine heroische Gelassenheit entwickeln. Denn es wird auch bei uns früher oder später einen Anschlag geben. Dabei erwächst die Macht der Terroristen aus unserer eigenen Angst. Wenn wir aber die Anschläge als Unfälle ansehen würden dann stellt sich heraus, dass die Terroristen uns gar nichts anhaben können.

Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder

Kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo auf der Welt ein Terroranschlag verübt wird. Es kann jeden jederzeit treffen – so das allgemeine Gefühl seit 9/11, dem Anschlag auf das World Trade Center in Manhattan am 11. September 2001. Doch wie groß ist tatsächlich die Gefahr für uns, Opfer eines Terroranschlags zu werden? Quarks & Co stellt u. a. die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und zeigt, warum viele Antiterrormaßnahmen uns nicht schützen.

Neue Broschüre: Mythos “Raubkopie”

Der OMC e.V., der auch den Open Music Contest für freie Musik veranstaltet hat eine sehr interessante Informationsbroschüre veröffentlicht, die den oft erklärten direkten Zusammenhang von illegalen Downloads mit Umsatzrückgängen auf dem deutschen Musikmarkt neu zur Diskussion stellt. Interessant ist dabei vor allen Dingen, dass die herangezogenen Daten vom Bundesverband Musikindustrie selbst stammen.

Die Broschüre fasst die wesentlichen Punkte der Kritik an verbreiteten, irrtümlichen Argumentationsmustern zusammen und soll einen verständlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Der OMC will damit außerdem sowohl den Gesetzgeber als auch die Musikindustrie auffordern, den eingeschlagenen Kurs grundlegend zu überdenken. Dazu schreiben die Macher:

Denn wenn auch zehn Jahre nach Napster die tatsächlichen Effekte fragwürdig bleiben, so sind es die damit begründeten urheberrechtlichen Verschärfungen der Vorjahre ebenfalls. Zudem steuert die Musikindustrie, vom Gesetzgeber ermächtigt, bereits auf ihre nächste Image-Demontage zu: Ergebnis der Flurschäden durch Massenabmahnungen wird sicher nicht ein Mehr an kauffreudiger Kundschaft mit Lust auf Musik sein.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden und steht auch zum Nachdruck zur Verfügung (Druckvorlage, frei skalierbare Grafiken, Text). Sie ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (CC-BY-SA) v3.0 Deutschland.

Vorratsspeicherung gefährdet Menschenleben

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Bürgerrechtlern würde die von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke befürwortete Erfassung aller Telekommunikationsverbindungen den Schutz von Kindern und Menschenleben gefährden: Die Nachverfolgbarkeit anonymer Anrufe bei Beratungsstellen würde verhindern, dass potenzielle Täter von geplanten Gewalttaten abgebracht werden können. Dem Bericht zufolge konnte ohne Vorratsdatenspeicherung beispielsweise ein Amoklauf in einer Schule und ein “Ehrenmord” verhindert werden - im Fall der Rückverfolgbarkeit hätten die Beinahe-Täter wohl nie die Telefonseelsorge angerufen.

Anhand konkreter Beispielsfälle zeichnet der Bericht ein dramatisches Bild der Zeit, zu der in Deutschland jede Telefon- und Internetverbindung festgehalten werden musste: Die “Vorratsdatenspeicherung” habe Korruption begünstigt, die Wissenschaft gestört, Arbeitsplätze gekostet, politische Kritiker abtauchen lassen, zur Verfolgung Unschuldiger geführt, Datenmissbrauch ermöglicht und die Ermittlung von Straftätern verhindert.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts über die Auswirkungen des Endes der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten im März 2010 belegt den Bürgerrechtlern zufolge keine “blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung”. Vor Einführung der “Vorratsdatenspeicherung” sei sogar ein größerer Teil an Straftaten aufgeklärt worden als nach ihrem Inkrafttreten. Selbst wenn für vereinzelte Ermittlungsverfahren eine Erfassung aller Verbindungsdaten nützlich wäre, stünde jedem Erfolg “die Unaufklärbarkeit vieler anderer Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben infolge einer Vorratsdatenspeicherung gegenüber”. Insgesamt betrachtet sei eine anlass- und verdachtslose Aufzeichnung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung “für die Strafverfolgung nutzlos und völlig unverhältnismäßig”.

“CDU und CSU haben sich mit ihrer sturen, politisch nicht durchsetzbaren Extremforderung nach einer Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung verrannt”, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Mit ihrer starrsinnigen Ablehnung und Verschleppung wirklich sinnvoller Verbesserungen ist es in Wahrheit die Union selbst, die die Ermittlung von Straftätern behindert. Im Internetzeitalter müsste sich die Polizei ganz neu organisieren mit Spezialdienststellen für Computerdelikte, der Ausbildung von Computerkriminalisten und Verfahren zur schnellen Sicherung flüchtiger Daten, die auch grenzüberschreitend funktionieren. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl müsste vor allem dringend die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduziert werden. Wer dagegen Datenskandalen Vorschub leistet und die anonyme Beratung von Menschen in Not verhindert, gefährdet unsere Sicherheit und handelt unverantwortlich.”

Nach einer Infas-Umfrage lehnen rund 70% der Bundesbürger eine anlasslose Erfassung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ab.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”






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