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Archive for the 'Informationsfreiheit' Category

“Zur Entwicklung des Datenschutzes in Europa”: Landesdatenschutzbeauftragter informiert über EU-Datenschutznovelle, Vorratsdatenspeicherung und eigene Vorhaben

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, und sein Hessischer Kollege Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Januar 2012, 10.00 Uhr, die Vor und Nachteile der geplanten EU-Datenschutznovelle ansprechen sowie über die Vorratsdatenspeicherung und aktuelle Vorhaben informieren. Auch ist offenbar eine Kooperation zwischen rheinland-pfälzischer und hessischer Datenschutzbehörde geplant.

Informationen: www.datenschutz.rlp.de

Der Datenschutz ist heute ganz wesentlich durch europäische Vorgaben bestimmt. Die seit dem Jahre 1995 geltende Datenschutz-Richtlinie soll nun - so der für den 25. Januar von der EU-Kommission angekündigte Entwurf einer Verordnung - an die Anforderungen des internationalen Datenaustauschs wie allgemein an das Internetzeitalter angepasst werden. Gegen die geplante umfangreiche Novelle haben sich bereits kritische Stimmen, etwa von Seiten eines Richters des Bundesverfassungsgerichts und verschiedener Innenminister, erhoben. Die Folgen der Datenschutznovelle für Deutschland wären jedenfalls gravierend. Die erheblichen Vor- aber auch Nachteile der geplanten Neuregelung bedürfen deshalb der breiten Diskussion.

Daneben bestimmen die Planungen einer novellierten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch die bundesdeutsche Politik. Hier läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, die Evaluierung des Nutzens der noch geltenden Richtlinie ist aber noch keineswegs abgeschlossen.

Enquete-Kommission Bundestag: Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz gesucht

Die Projektgruppe “Datenschutz und Persönlichkeitsrechte” der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags wird in den nächsten Wochen Handlungsempfehlungen erarbeiten und möchte gerne die Öffentlichkeit beteiligen. Welche Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollte die Projektgruppe aussprechen? Im Adhocracy-System der Enquete-Kommission kann dazu jedermann Vorschläge einreichen.

Beispiele für mögliche Bereiche sind:

Auch zu anderen Datenschutz-Bereichen sollen gerne Vorschläge zu Handlungsempfehlungen eingereicht werden. Die Projektgruppe wird sich voraussichtlich in ihrer Sitzung am 9. Mai mit den Vorschlägen befassen. Die Vorschläge und Bewertungen sollten deshalb so bald wie möglich eingebracht werden.

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen in einer gemeinsamen Mitteiling vor dem Einschleppen von Netzsperren durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im §9, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Kopieren erwünscht: Musikpiraten veröffentlichen gemeinfreie Notenblätter für Advents- und Weihnachtslieder

Der Musikpiraten e.V., der sich der Förderung freier Musik verschrieben hat und z.B. auch dieses Jahr wieder den “Free Music Contest” organisierte, startete zu Beginn der Adventszeit ein Projekt zum Neusetzen gemeinfreier Weihnachtslieder, damit diese frei und kostenlos kopiert, verbreitet und natürlich gesungen werden können ohne dass dies der GEMA gemeldet werden und dafür bezahlt werden muss.

Schon nach wenigen Tagen war aufgrund der großen Resonanz und der tatkräftigen Mitarbeit vieler fleißiger Helfer ein ganzes Liedbuch mit gemeinfreien Notenblättern für Advents- und Weihnachtslieder entstanden, das die Noten zahlreicher traditioneller Stücke enthält. Da Kopieren ausdrücklich erwünscht ist, steht das Liedbuch auch in verschiedenen Formaten zum Download bereit, was nicht nur Kindergärten und Schulen freuen dürfte. Auch die Notationen für das freie Notensatzprogramm LilyPond stehen zur Verfügung und via scribd.com ist das Liedbuch einbindbar und kann so weiter Verbreitung finden:

Neue Broschüre: Mythos “Raubkopie”

Der OMC e.V., der auch den Open Music Contest für freie Musik veranstaltet hat eine sehr interessante Informationsbroschüre veröffentlicht, die den oft erklärten direkten Zusammenhang von illegalen Downloads mit Umsatzrückgängen auf dem deutschen Musikmarkt neu zur Diskussion stellt. Interessant ist dabei vor allen Dingen, dass die herangezogenen Daten vom Bundesverband Musikindustrie selbst stammen.

Die Broschüre fasst die wesentlichen Punkte der Kritik an verbreiteten, irrtümlichen Argumentationsmustern zusammen und soll einen verständlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Der OMC will damit außerdem sowohl den Gesetzgeber als auch die Musikindustrie auffordern, den eingeschlagenen Kurs grundlegend zu überdenken. Dazu schreiben die Macher:

Denn wenn auch zehn Jahre nach Napster die tatsächlichen Effekte fragwürdig bleiben, so sind es die damit begründeten urheberrechtlichen Verschärfungen der Vorjahre ebenfalls. Zudem steuert die Musikindustrie, vom Gesetzgeber ermächtigt, bereits auf ihre nächste Image-Demontage zu: Ergebnis der Flurschäden durch Massenabmahnungen wird sicher nicht ein Mehr an kauffreudiger Kundschaft mit Lust auf Musik sein.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden und steht auch zum Nachdruck zur Verfügung (Druckvorlage, frei skalierbare Grafiken, Text). Sie ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (CC-BY-SA) v3.0 Deutschland.

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Internetbrunnen - Frisches WLAN für öffentliche Plätze

Internetbrunnen MainzGestern wurde im Rahmen von “Peng findet Stadt” der erste Mainzer Internetbrunnen (zunächst zu Demonstrationszwecken) aufgestellt. Das Projekt wurde gemeinsam von Freifunk Mainz und dem Szeneverein Peng gestartet und wird im Rahmen der Stadt der Wissenschaft 2011 von der Stadt Mainz unterstützt. Was ein Internetbrunnen ist, wie er aussieht, was mit den Einnahmen passiert, wo weitere Brunnen entstehen sollen und wie man selbst das Projekt unterstützen kann, dokumentieren wir mit den Informationen von der Projekt-Webseite:

Was ist ein Internetbrunnen?

Der Internetbrunnen ist ein W-Lan Router mit Spendenfunktion. Er wird an öffentlichen Orten aufgestellt und so lange er genug Spenden bekommt um die Kosten zu decken, sendet er die Daten so schnell er kann. Wird allerdings zu wenig gespendet, stellt er sich auf einen Notbetrieb um. Internet ist zwar noch da und reicht locker zum Mails lesen, aber Bilder und Videos schauen wird keinen Spaß mehr machen. Sobald aber wieder jemand spendet, gehts weiter mit Vollgas.

Und wenn mehr Geld gespendet als gesendet wird?

Dann bauen wir von den Gewinnen neue Brunnen.

Wie sehen die fertigen Brunnen aus?

Jeder Brunnen soll ein Unikat sein, das sich an seinen Standort anpasst. Deshalb laden wir Künstler, Designer und jeden der Ahnung von Technik oder Lust zu basteln hat ein, einen Brunnen zu entwerfen.

Wer entscheidet wo die Brunnen stehen?

Jeder, der den Internetbrunnen nutzt, darf entscheiden, wo der nächste Brunnen stehen soll. Wir werden uns an den Abstimmungsergebnissen orientieren, aber natürlich auch schauen, welche Brunnen sich am schnellsten realisieren lassen. Wer aber umbedingt einen Brunnen vor seiner Haustür haben möchte, der kann gerne mitmachen und die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen.

Wie kann ich helfen?

Konzept-Präsentation:

Aktuelle Informationen vom Internetbrunnen-Projekt gibt es beim @internetbrunnen auf Twitter. (Foto von Alex Boerger, CC-BY-Lizenz)

Daten mit Factual veröffentlichen und verwenden

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