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Archive for the 'Privatsphäre' Category

“Zur Entwicklung des Datenschutzes in Europa”: Landesdatenschutzbeauftragter informiert über EU-Datenschutznovelle, Vorratsdatenspeicherung und eigene Vorhaben

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, und sein Hessischer Kollege Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Januar 2012, 10.00 Uhr, die Vor und Nachteile der geplanten EU-Datenschutznovelle ansprechen sowie über die Vorratsdatenspeicherung und aktuelle Vorhaben informieren. Auch ist offenbar eine Kooperation zwischen rheinland-pfälzischer und hessischer Datenschutzbehörde geplant.

Informationen: www.datenschutz.rlp.de

Der Datenschutz ist heute ganz wesentlich durch europäische Vorgaben bestimmt. Die seit dem Jahre 1995 geltende Datenschutz-Richtlinie soll nun - so der für den 25. Januar von der EU-Kommission angekündigte Entwurf einer Verordnung - an die Anforderungen des internationalen Datenaustauschs wie allgemein an das Internetzeitalter angepasst werden. Gegen die geplante umfangreiche Novelle haben sich bereits kritische Stimmen, etwa von Seiten eines Richters des Bundesverfassungsgerichts und verschiedener Innenminister, erhoben. Die Folgen der Datenschutznovelle für Deutschland wären jedenfalls gravierend. Die erheblichen Vor- aber auch Nachteile der geplanten Neuregelung bedürfen deshalb der breiten Diskussion.

Daneben bestimmen die Planungen einer novellierten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch die bundesdeutsche Politik. Hier läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, die Evaluierung des Nutzens der noch geltenden Richtlinie ist aber noch keineswegs abgeschlossen.

Der Staat klickt mit: Staatstrojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz

Staatstrojaner Demo vor dem BVerfG (CC by @leralle)Wie Mitte Oktober bekannt wurde, wird auch in Rheinland-Pfalz durch Behörden Spionage-Software verwendet, um heimlich Daten aus Privatrechnern auszuleiten. Die öffentliche Aufklärung darüber durch die Landesregierung ist bislang mangelhaft.

In mindestens einem Fall wurde in Zusammenarbeit von Landeskriminalamt (LKA) und Bundeskriminalamt (BKA) eine sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) vorbereitet und ein Trojaner auf einem Rechner eingeschleust. Laut Innenministerium seien von dem infiltrierten Rechner keine Daten mehr “ausgeleitet” worden. Die Überwachung brach offenbar ab, weil auf den Rechner nicht mehr zugegriffen konnte.

Hintergrund war nach Angaben des Innenministeriums ein Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 wegen schweren Raubes. “Da die Polizei in Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt nicht über das notwendige Equipment verfügte” habe sie das BKA um Amtshilfe gebeten, erklärte SPD-Innenminister Roger Lewentz. Das BKA habe die “individuell anzufertigende Überwachungssoftware auf der Grundlage des richterlichen Beschlusses in Auftrag” gegeben und auch geprüft. Sie habe “den richterlichen Vorgaben” entsprochen. Hersteller für den in Rheinland-Pfalz eingesetzten BKA-Trojaner sei ebenfalls die in der Kritik stehende Firma DigiTask gewesen.

Die Vorbereitungen seien auf Grundlage von §100a StPO und nicht auf Basis der in diesem Jahr von SPD, CDU und FDP neu eingeführten Überwachungsbefugnisse im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffen worden. Auf Basis des POG seien laut Innenministerium bisher weder eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ (§31 (3)) noch eine heimliche Online-Durchsuchung (§31c) vorgenommen worden. Ob §100a StPO jedoch überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für den tiefen Grundrechtseingriff einer Quellen-TKÜ darstellt, ist juristisch umstritten, wie Thomas Stadler und Ulf Buermeyer aufzeigen.

GRÜNE und CDU haben das Thema am Donnerstag, den 20.10.2011, im Landtag thematisiert und einige Fragen dazu an die Landesregierung gestellt. Diese wurden aus “Zeitmangel” (Fragestunde von vorneherein viel zu kurz angesetzt) allerdings gar nicht erst im Plenum behandelt. Stattdessen wurden sie automatisch in Kleine Anfragen umgewandelt und werden hoffentlich in den nächsten Wochen vom Innenministerium schriftlich beantwortet. Die Piratenpartei hat der Landesregierung derweil einen ausführlichen Fragenkatalog zukommen lassen und verlangt Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz. Am 3. November soll das Thema im Innenausschuss des Landtages behandelt werden.

Im 0zapftis.info-Wiki können wie auch für andere Bundesländer Informationen zum Trojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz zusammengetragen werden.

(Bild: CC BY-NC-SA 2.0 by @leralle)

Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern: Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz in Mainz

Am 16. November 2011 findet ab 18:00 Uhr eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Constanze Kurz und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für Datenschutz in der Showbühne Mainz statt. Titel: “Zwischen Facebook und Behörden-Trojanern - Wie sind der Schutz der eigenen Daten und Privatsphäre bei aktiver Internetnutzung noch möglich?”

Immer größere technische Möglichkeiten bringen es mit sich, dass Datenschutz und der Schutz der eigenen Privatsphäre sowohl von kommerziellen Online-Konzernen als auch von staatlichen Institutionen unterminiert werden (können). Wir hinterlassen fortwährend digitale Spuren, mit denen Bewegungs-, Konsum- und Kommunikations- bis hin zu Persönlichkeitsprofilen erstellt werden. Immer detailliertere digitale Dossiers über potentielle Kunden werden angelegt, die Grenze zur Manipulation wird fließend.

Obwohl die Sensibilität bei vielen gestiegen ist, sind es immer noch besonders die sozialen Netzwerke, die einen großen Fundus von persönlichen Daten bieten. Die äußerst beliebte Plattform Facebook zum Beispiel strebt gerade danach, “zentrales Lebensarchiv” seiner Nutzer zu werden. Damit wäre ein Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen, erreicht.

Termin:
16.11.2011, 18 Uhr
Showbühne Mainz
Große Bleiche 17
55116 Mainz

Gerichtsverhandlung über Kfz-Massenabgleich in Bayern

Am kommenden Montag, den 17.10.2011, findet beim Verwaltungsgerichtshof München die öffentliche Verhandlung der Berufungsklage gegen den verdachtslosen Kfz-Massenabgleich in Bayern statt (14 Uhr, Sitzungssaal 3 im EG).

Der Kläger Benjamin Erhart, der sich auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung engagiert, will verhindern, dass Autofahrer auf bayerischen Straßen massenhaft und ohne jeden Anlass von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten überwacht werden.

Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart, der Informatiker ist. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht.

Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen. So seien die Kennzeichen der Teilnehmer an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 abgeglichen worden. Eein routinemäßiger Abgleich beliebiger Kfz-Kennzeichen ebne den Weg auch für eine zukünftige elektronische Gesichtskontrolle beliebiger Bürger, warnt Erhart.

Weitere Informationen inkl. Berufungsschrift dazu auf daten-speicherung.de

Landesdatenschutzbeauftragter zum Stand des Datenschutzes in rheinland-pfälzischen Unternehmen

Zum Stand des Datenschutzes in rheinland-pfälzischen Unternehmen veranstaltet der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, am 26. Oktober eine Pressekonferenz.

Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, so teilt Wagner mit, standen im Mittelpunkt einer Umfrageaktion, die der Landesdatenschutzbeauftragte von Juni bis September 2011 bei rheinland-pfälzischen Unternehmen durchführte. Dabei wurden insgesamt 1.500 größere Unternehmen in Rheinland-Pfalz ausgewählt und mit der Bitte angeschrieben, Auskünfte über ihre betrieblichen Datenschutzbeauftragten, deren Qualifikation und deren Aufgabenwahrnehmung zu geben.

Die Ergebnisse der Erhebung werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 26. Oktober 2011 vorgestellt. Dabei soll Situation aus Sicht des Datenschutzes bewertet werden und es sollen Schlussfolgerungen für die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte gezogen werden.

Die Pressekonferenz findet statt
am Mittwoch, dem 26. Oktober 2011
um 10.00 Uhr
in den Diensträumen des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Enquete-Kommission Bundestag: Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz gesucht

Die Projektgruppe “Datenschutz und Persönlichkeitsrechte” der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags wird in den nächsten Wochen Handlungsempfehlungen erarbeiten und möchte gerne die Öffentlichkeit beteiligen. Welche Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollte die Projektgruppe aussprechen? Im Adhocracy-System der Enquete-Kommission kann dazu jedermann Vorschläge einreichen.

Beispiele für mögliche Bereiche sind:

Auch zu anderen Datenschutz-Bereichen sollen gerne Vorschläge zu Handlungsempfehlungen eingereicht werden. Die Projektgruppe wird sich voraussichtlich in ihrer Sitzung am 9. Mai mit den Vorschlägen befassen. Die Vorschläge und Bewertungen sollten deshalb so bald wie möglich eingebracht werden.

Federated Social Web Summit Europe 2011, 4.-6. Juni Berlin

Vom 4. bis 6. Juni wird es in Berlin mit dem “Federated Social Web Summit” eine interessante Konferenz zum Thema Social Web, Open Data, Interoperability, Federated Social Networking und vielem mehr geben. Schwerpunkt sollen Aspekte des Identitätsmanagements und des Datenschutzes sein. Die Konferenz will Entwickler, Datenschützer, IT-Sicherheitsexterpen und viele andere zusammenführen und die Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten.

Social networking services have become an enabler for free communication, at times even under adverse circumstances. Architectures, protocols and standards for the Social Web should therefore be designed to be robust against disruption.
Users must further be able to trust the Social Web to communicate securely and anonymously with their peers.
The workshop aims to address, capture and discuss the challenges and potentials these innovations bring along.

Nicht abschließende Liste für gewünschte Diskussionsthemen und Einreichungen:

  • Showcasing interoperability and federation across different social network code-bases, such as the SWAT0 test-cases
  • Concrete lessons learned from social networking interoperability code-bases
  • Detailing privacy requirements for the Social Web and mapping these into concrete technical proposals and considerations.
  • Analysis of attack threats and possible solutions for social networking
  • Policy-based approaches to the Social Web that allow one to communicate and share data across specified target audiences.
  • Considerations from identity management in social networking.
  • Implications of cloud-based social networking on security and privacy, including proposals for privacy-preserving or “private” clouds.
  • Improving the user experience for federated social networking
  • The role of devices such as mobile, augmented reality, and phones in federated social networking.
  • Research on user behavior and privacy in social networks.

Weitere Informationen: Call for papers (Deadline 2. Mai)

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen in einer gemeinsamen Mitteiling vor dem Einschleppen von Netzsperren durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im §9, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Protestaufkleber gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!

Protest gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!
Schon eine ganze Weile her, aber nach wie vor aktuell…

Update: Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hat ihn mal nachgebaut, falls ihn jemand drucken, verbreiten oder einbinden will:
Volkszählung 2011 Lass dich nicht erfassen! Zensus11






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