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Archive for the 'Privatsphäre' Category

Elektrischer Reporter: Digitale Identität: Das Ich im Netz

Elektrischer Reporter – Digitale Identität: Das Ich im Netz

Elektrischer Reporter – Gesperrt, gefiltert, abgeklemmt: Das unfreie Netz

Elektrischer Reporter – Gesperrt, gefiltert, abgeklemmt: Das unfreie Netz

SPOT2010 - Workshop on Trust and Privacy on the Social and Semantic Web

Bei der siebten “Extended Semantic Web Conference” Ende Mai 2010 in Heraklion, Griechenland, wird es einen interessanten Workshop zu dem wichtigen Thema “Trust and Privacy on the Social and Semantic Web” geben:

More than ever, the Semantic Web is becoming reality as it is an integrated component of the Web we are browsing everyday - be it the Open Linked Data movement that nowadays exposes over 10 billion triples of RDF or the annotated and structured information available on Web pages used by major search engines, such as Yahoo! SearchMonkey and Google. Moreover, social data about people and their interaction is made available in machine-understandable format in projects like FOAF or SIOC. Facing this amount of data, privacy and trust consideration is an important step to take right now. The challenging research questions arising from this movement include:

  • How do people know that the data gathered from several sources for reasoning purposes can be trusted?
  • How can one avoid that personal data exposed on the Semantic Web will be combined with other available semantic data in a way that sensitive information may be revealed?
  • How shall a safe reasoning process look like that does not end up in a conflict only because a single Semantic Web peer exposed a contradiction?

As last year, we expect both theoretical and practical contributions (including demos) on these hot topics. For more information about the workshop, deadlines, etc. please check the SPOT2010 website.

(via)

Tagesthemen: Überwachung in Iran mittels deutscher Technik

Tagesthemen-Bericht aus Juni 2009:

Erich Moechel berichtet auch in der Futurezone über Monitoring-Center, technische Möglichkeiten und wie der Iran Twitter-User überwacht.

ZDF und PHOENIX über Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

ZDF und PHOENIX über unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und die gestrige Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Außerdem hat netzpolitik.org einen sehr umfangreichen Medienspiegel von gestern sowie ein Archiv der Live-Tweets aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Think Privacy - Data Protection Day 2010

“Think Privacy” ist eine Kampagne zum europäischen Datenschutztag am 28. Januar:

OLG Oldenburg: Dauerüberwachung von Autobahnen verstößt gegen Grundrechte

Eine Dauerüberwachung von Autobahnen per Video zur Ahndung von Verkehrsdelikten ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig. Eine ständige Überwachung stelle einen “schwerwiegenden Eingriff” in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar:

Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Bußgeld des Kreises Osnabrück auf. Die Behörde wollte einem Autofahrer mit Dauervideoaufnahmen einen zu geringen Abstand zu einem vorausfahrenden Auto nachweisen. Das Beweismittel sei illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar, stellten die Richter fest.
Die Videoüberwachung verstoße auch gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten, argumentierte der Senat für Bußgeldsachen (AZ.: Ss Bs 186/09). Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

Quelle: taz

Fluch oder Segen? Personalisierte Suchergebnisse bei Google

Schon seit Langem experimentiert Google mit personalisierten Suchergebnissen. Dabei wird für den einzelnen User dessen Such- und Surfverhalten gespeichert (z.B. Suchanfragen und welche Links innerhalb einer bestimmten Ergebnisliste der Nutzer angeklickt hat) um die für ihn relevanten Ergebnisse höher gewichten zu können und Irrelevantes herauszufiltern. Jetzt soll diese Funktionalität allen Nutzern standardmäßig zur Verfügung stehen. Einbezogen wird das Benutzerverhalten der letzten 180 Tage. Zurückgegriffen wird dabei auf ein Cookie, das beim Benutzer abgelegt wird und diesen identifiziert.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist personalisierte Suche ein hochinteressantes Thema, wird es doch bei massiv wachsender Datenmenge immer schwieriger persönlich relevante Informationen zu finden und wird gleichzeitig doch der Zugang zu Wissen immer mehr zum zentralen Aspekt der Informationsgesellschaft. Beachtet werden sollten allerdings auch stets die datenschutzrechtlichen Bedenken, die so ein System mit sich bringt. Bei Google wird kein Opt-In, sondern lediglich ein Opt-Out-Verfahren eingesetzt, d.h. standardmäßig werden zukünftig die Suchergebnisse aller Nutzer von Google personalisiert (auch ohne Anmeldung). Wer das nicht möchte, kann die Personalisierung deaktivieren, wozu man sich des Umstandes aber natürlich erst einmal bewusst sein muss. Laut einem Bericht des Magazins Golem.de findet übrigens keine Verknüpfung der Suchdaten mit denen im normalen Google-Account statt, d.h. die Daten würden komplett getrennt behandelt.

Meiner Meinung nach ist personalisierte Suche generell eine zukunftsträchtige Technologie, allerdings hoffe ich, dass es solche Techniken bald auch für den heimischen PC gibt und der Nutzer durch lokale Datenhaltung des persönlichen Profils auch weiterhin Herr seiner Daten bleibt. So könnte man in den Genuss der Personalisierung kommen, ohne Angst haben zu müssen, dass jede Suchanfrage monatelang gespeichert, verarbeitet, und möglicherweise zweckfremd verarbeitet oder weitergegeben wird.

Die Schwesta - Genug

“Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

In einer gemeinsamen Aktion machten die Fans von FSV Mainz 05 und FC Nürnberg beim Bundesligaspiel am Mainzer Bruchweg im November auf eine umstrittene Praxis von Bundesligavereinen aufmerksam: Fußballfans kann auf bloßen Verdacht hin mehrjähriges, deutschlandweites Stadionverbot erteilt werden, wenn sie sich in der Nähe gewaltbereiter Gruppen aufgehalten haben oder zu einer als gewaltbereit eingestuften Fangruppierung gehören, auch wenn eine Beteiligung an Straftaten überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden so rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt, denn während die dazugehörigen Strafverfahren meist eingestellt werden, sind die Vereine bei ihren Stadionverboten nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.

Die Verbote werden gemäß den “Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten” des DFB ausgesprochen und gelten für eine Vielzahl von assoziierten Veranstaltungen. In einem Urteil des Bundesgerichtshof wurden diese “Stadionverbote auf Verdacht” jüngst bestätigt.

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht

Gemeinsame Aktion der Fans von FSV Mainz05 und FC Nürnberg gegen Stadionverbote auf Verdacht: “Jeder, der ins Stadion geht, begibt sich in Gefahr, Stadionverbot zu erhalten”

Dem Urteil nach dürfe der Betreiber des Stadions von seinem Hausrecht Gebrauch machen, um “potentielle Störer” auszuschließen, die die “Sicherheit und den reibungslosen Ablauf” des Fußballspiels gefährden könnten. Er dürfe neben Sicherungsmaßnahmen während des Spiels etwa durch Ordnungskräfte und bauliche sowie organisatorische Vorkehrungen auch im Vorfeld tätig werden und “potentiellen Störern” bereits den Zutritt zum Stadion versagen. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern “das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat”. Umstände, die dazu geführt haben, seien auch nach Einstellung eines Verfahrens weiter von Bedeutung. Es seien in diesem Falle andere Maßstäbe anzuwenden als im Strafrecht, wo eine Unschuldsvermutung gelte.

Der Bundesgerichtshof habe sich nicht “als guter Schiedsrichter” gezeigt, schreibt Lars Wienand in seinem Kommentar in der Mainzer Rheinzeitung. Das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen.

Der DFB sieht in den Stadionverboten eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Der vorsitzende Richter des BGH verkündete, die Vereine hätten beim Erlass von Stadionverboten allerdings nicht freie Hand - es dürfe keine willkürlichen Ausschlüsse geben. Genau diese Gefahr sehen allerdings die Fans in der Praxis: Jeder der wochenends Spiele live im Stadion verfolgen will, gebe sich zukünftig in Gefahr, ein solches Stadionverbot zu erhalten. Letzten Endes läuft das Urteil darauf hinaus, dass Fans zukünftig ihre Unschuld selbst beweisen müssen, indem sie belegen, dass sie nicht als Störer aufgetreten sind, keiner Gruppe zugehören und nur zufällig Teil einer in Gewahrsam genommenen Gruppe waren.

“Dies erinnert an Sippenhaft, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist”, sagte der Rechtsanwalt des Klägers vor dem BGH dem Kicker. “Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann, überlässt man praktisch der Polizei alleine die Macht über das Stadionverbot.” Eine Verfassungsbeschwerde werde in Erwägung gezogen. Als “rechstaatlich untragbar” wird das Verfahren auch in der Süddeutschen bewertet. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob es mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur “potentiellen Störer” ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie vom BGH beschieden.

Seit langem sind gerade Fußballfans von ausufernder Überwachung und vorgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Maße betroffen: Permanente Videoüberwachung, Polizeikontrollen, RFID-Chips in Eintrittskarten, Ausreiseverbote und vieles mehr gehören zu den Freiheitseinschränkungen im Fan-Alltag. In der Sendung “Wie Fußballfans kriminalisiert werden” berichtete das ARD-Magazin “monitor” am 30. Juni 2005 unter anderem über die rechtswidrige Datei “Gewalttäter Sport” des BKA, Reiseverbote und die Weitergabe von Fan-Daten an Sicherheitsbehörden durch den DFB. In mehreren Fällen hatte der DFB gesammelte Daten sogar an Reisebüros übermittelt, damit diese die von den Fans gebuchten Reisen zu den Spielen stornierten - ohne Information oder Einwilligung der Betroffenen. Datenschützer Werner Hülsmann wies bereits im Rahmen eines DFB-Fan-Kongress vor Jahren darauf hin, dass viele der gegen Fans ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und gerade die Stadionverbote rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen: “Eine fundierte Aufarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Fußballs ist mehr als überfällig” konstatierte Hülsmann.






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