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Meinungsfreiheit | "Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen." -->

Archive for the 'Meinungsfreiheit' Category

Diskussionsveranstaltung zum Thema “Wehrhafte Demokratie” am 24.01.12 in Mainz

Am Dienstag, den 24.01.2012 findet von 18:00-21:00 Uhr in der Alten Mensa der Universität Mainz eine unter Umständen interessante Diskussionsveranstaltung zum Thema “Wehrhafte Demokratie statt. Aus der Ankündigung:

Eine funktionierende Demokratie ist ein wervoller Bestandteil eines Rechtsstaats. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung muss jedoch auch verteidigt werden können gegen diejenigen, die sie beseitigen wollen.

Darüber wird der Rheinhessen gegen Rechts e. V. diskutieren mit:

* Prof. Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident a. D.
* Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Mainz
* Hendrik Hering, Fraktionsvorsitzender der SPD Rheinland-Pfalz
* Julia Klöckner, Landes- und Fraktionsvorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz
* Tabea Rößner, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Um Anmeldung unter www.rheinhessen-gegen-rechts.de wird gebeten.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Verein Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V., der Johannes-Gutenberg-Universität statt.

Der Staat klickt mit: Staatstrojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz

Staatstrojaner Demo vor dem BVerfG (CC by @leralle)Wie Mitte Oktober bekannt wurde, wird auch in Rheinland-Pfalz durch Behörden Spionage-Software verwendet, um heimlich Daten aus Privatrechnern auszuleiten. Die öffentliche Aufklärung darüber durch die Landesregierung ist bislang mangelhaft.

In mindestens einem Fall wurde in Zusammenarbeit von Landeskriminalamt (LKA) und Bundeskriminalamt (BKA) eine sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) vorbereitet und ein Trojaner auf einem Rechner eingeschleust. Laut Innenministerium seien von dem infiltrierten Rechner keine Daten mehr “ausgeleitet” worden. Die Überwachung brach offenbar ab, weil auf den Rechner nicht mehr zugegriffen konnte.

Hintergrund war nach Angaben des Innenministeriums ein Ermittlungsverfahren im Jahr 2010 wegen schweren Raubes. “Da die Polizei in Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt nicht über das notwendige Equipment verfügte” habe sie das BKA um Amtshilfe gebeten, erklärte SPD-Innenminister Roger Lewentz. Das BKA habe die “individuell anzufertigende Überwachungssoftware auf der Grundlage des richterlichen Beschlusses in Auftrag” gegeben und auch geprüft. Sie habe “den richterlichen Vorgaben” entsprochen. Hersteller für den in Rheinland-Pfalz eingesetzten BKA-Trojaner sei ebenfalls die in der Kritik stehende Firma DigiTask gewesen.

Die Vorbereitungen seien auf Grundlage von §100a StPO und nicht auf Basis der in diesem Jahr von SPD, CDU und FDP neu eingeführten Überwachungsbefugnisse im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffen worden. Auf Basis des POG seien laut Innenministerium bisher weder eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ (§31 (3)) noch eine heimliche Online-Durchsuchung (§31c) vorgenommen worden. Ob §100a StPO jedoch überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für den tiefen Grundrechtseingriff einer Quellen-TKÜ darstellt, ist juristisch umstritten, wie Thomas Stadler und Ulf Buermeyer aufzeigen.

GRÜNE und CDU haben das Thema am Donnerstag, den 20.10.2011, im Landtag thematisiert und einige Fragen dazu an die Landesregierung gestellt. Diese wurden aus “Zeitmangel” (Fragestunde von vorneherein viel zu kurz angesetzt) allerdings gar nicht erst im Plenum behandelt. Stattdessen wurden sie automatisch in Kleine Anfragen umgewandelt und werden hoffentlich in den nächsten Wochen vom Innenministerium schriftlich beantwortet. Die Piratenpartei hat der Landesregierung derweil einen ausführlichen Fragenkatalog zukommen lassen und verlangt Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz. Am 3. November soll das Thema im Innenausschuss des Landtages behandelt werden.

Im 0zapftis.info-Wiki können wie auch für andere Bundesländer Informationen zum Trojaner-Einsatz in Rheinland-Pfalz zusammengetragen werden.

(Bild: CC BY-NC-SA 2.0 by @leralle)

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen in einer gemeinsamen Mitteiling vor dem Einschleppen von Netzsperren durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im §9, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

“Wort halten, FDP” - AK Vorrat ruft zu Telefonaktion auf

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bittet heute alle Internetnutzer, sich für einen Anruf bei FDP-Bundestagsabgeordneten 5 Minuten Zeit zu nehmen, um die geplante Vorratsspeicherung jeder Internetverbindung in Deutschland zu verhindern

Schon anlässlich des heutigen Treffens des Koalitionsausschusses am Abend könnten CDU, CSU und FDP die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vereinbaren, befürchten die im AK Vorrat zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer. Um dies zu verhindern, sollen besorgte Internetnutzer heute telefonisch eine Sperrminorität von mindestens 21 FDP-Bundestagsabgeordneten überzeugen, öffentlich zuzusichern, dass sie - wie von der FDP wiederholt beschlossen - der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung unter keinen Umständen zustimmen werden, auch nicht der von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Internet-Vorratsdatenspeicherung.

Nach einem „Eckpunktepapier“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) soll künftig für die gesamte Bevölkerung auf Vorrat protokolliert werden, wer wann mit welcher Kennung (IP-Adresse) im Internet gesurft hat. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Dies bedroht die Informationsfreiheit im Internet, weil man Nachteile durch den Aufruf “potenziell verdächtiger” Seiten oder die Verwendung “potenziell verdächtiger” Suchwörter befürchten müsste. Der Vorschlag würde weitgehend das Ende der Möglichkeit anonymer Kommunikation und Publikation im Internet bedeuten. Damit steht auch der Schutz kranker, ratsuchender oder bedrohter Menschen auf dem Spiel, die oftmals nur im Schutz der Anonymität bereit sind, sich im Internet zu informieren oder helfen zu lassen.

Nach dem Vorschlag der Ministerin könnte die Polizei Internetnutzer noch nach Tagen (bis zu sieben Tage lang) ermitteln, und zwar „für die Aufklärung aller Straftaten“, selbst bei Verdacht von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing, und zwar ohne richterliche Prüfung oder Genehmigung. Zulässig wäre auch ein präventiver Datenzugriff ohne Tatverdacht, Zugriffe durch Geheimdienste (§ 113 TKG) und eine Namhaftmachung gegenüber Abmahnanwälten (§ 101 UrhG). Selbst an 29 ausländische Staaten einschließlich der USA wären die Daten auf Anfrage herauszugeben.

Mit einer Zustimmung zu diesem Vorschlag würde die FDP ihr Wort brechen, das sie vor der Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm gegeben und in vielen späteren Beschlüssen und Aussagen stets wiederholt hatte: „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“[1] und: „Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.“[2]

Die Vorratsdatenspeicherung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Koalitionsausschusses im Kanzleramt am heutigen Abend. FDP-Spitzenpolitiker sind bislang bereit, einen Kompromiss mit CDU und CSU auszuhandeln. Die Union will in den Verhandlungen sogar noch eine sehr viel weiter reichende Vorratsprotokollierung auch unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Anonymisierungsdienstnutzung für eine Dauer von sechs Monaten durchsetzen. Was als Ergebnis beschlossen würde, ist offen; der AK Vorrat befürchtet das Schlimmste. Die innenpolitische Sprecherin der FDP Gisela Piltz erklärte am Dienstag, rote Linie bei den Verhandlungen sei lediglich die „Einhaltung der Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts“, wonach bekanntlich eine sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internet- und Anonymisierungsdienstnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch die Bundesjustizministerin will sich auf einen „Kompromiss“ mit CDU/CSU einlassen und ist bereit, über „Fristen“ und „die einzelnen Punkte“ zu sprechen.

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Aktionsseite im AK Vorrat-Wiki lautet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Wort_halten_FDP

Protestaufkleber gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!

Protest gegen Volkszählung: Lass dich nicht erfassen!
Schon eine ganze Weile her, aber nach wie vor aktuell…

Update: Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hat ihn mal nachgebaut, falls ihn jemand drucken, verbreiten oder einbinden will:
Volkszählung 2011 Lass dich nicht erfassen! Zensus11

Quarks und Co.: Die Waffen der Terrorfahnder

Kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo auf der Welt ein Terroranschlag verübt wird. Es kann jeden jederzeit treffen – so das allgemeine Gefühl seit 9/11, dem Anschlag auf das World Trade Center in Manhattan am 11. September 2001. Doch wie groß ist tatsächlich die Gefahr für uns, Opfer eines Terroranschlags zu werden? Quarks & Co stellt u. a. die neuesten Waffen der Terror-Fahnder vor und zeigt, warum viele Antiterrormaßnahmen uns nicht schützen.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”

Unsere Forderungen für die große “Freiheit statt Angst”-Demonstration am 11. September 2010

Unsere Forderungen für eine freiere Gesellschaft für die morgige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ in Berlin:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung – weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu überprüfen.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen – sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen

Freiheit statt Angst 2010 - Kommt zur Demo am 11. September!

www.freiheitstattangst.de

Internetbrunnen - Frisches WLAN für öffentliche Plätze

Internetbrunnen MainzGestern wurde im Rahmen von “Peng findet Stadt” der erste Mainzer Internetbrunnen (zunächst zu Demonstrationszwecken) aufgestellt. Das Projekt wurde gemeinsam von Freifunk Mainz und dem Szeneverein Peng gestartet und wird im Rahmen der Stadt der Wissenschaft 2011 von der Stadt Mainz unterstützt. Was ein Internetbrunnen ist, wie er aussieht, was mit den Einnahmen passiert, wo weitere Brunnen entstehen sollen und wie man selbst das Projekt unterstützen kann, dokumentieren wir mit den Informationen von der Projekt-Webseite:

Was ist ein Internetbrunnen?

Der Internetbrunnen ist ein W-Lan Router mit Spendenfunktion. Er wird an öffentlichen Orten aufgestellt und so lange er genug Spenden bekommt um die Kosten zu decken, sendet er die Daten so schnell er kann. Wird allerdings zu wenig gespendet, stellt er sich auf einen Notbetrieb um. Internet ist zwar noch da und reicht locker zum Mails lesen, aber Bilder und Videos schauen wird keinen Spaß mehr machen. Sobald aber wieder jemand spendet, gehts weiter mit Vollgas.

Und wenn mehr Geld gespendet als gesendet wird?

Dann bauen wir von den Gewinnen neue Brunnen.

Wie sehen die fertigen Brunnen aus?

Jeder Brunnen soll ein Unikat sein, das sich an seinen Standort anpasst. Deshalb laden wir Künstler, Designer und jeden der Ahnung von Technik oder Lust zu basteln hat ein, einen Brunnen zu entwerfen.

Wer entscheidet wo die Brunnen stehen?

Jeder, der den Internetbrunnen nutzt, darf entscheiden, wo der nächste Brunnen stehen soll. Wir werden uns an den Abstimmungsergebnissen orientieren, aber natürlich auch schauen, welche Brunnen sich am schnellsten realisieren lassen. Wer aber umbedingt einen Brunnen vor seiner Haustür haben möchte, der kann gerne mitmachen und die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen.

Wie kann ich helfen?

Konzept-Präsentation:

Aktuelle Informationen vom Internetbrunnen-Projekt gibt es beim @internetbrunnen auf Twitter. (Foto von Alex Boerger, CC-BY-Lizenz)






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