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Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Urheberrecht

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Urheberrecht

  • Die “konsequente Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen” insbesondere im Internet soll verstärkt werden. Dazu wird ein Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle kommen. Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern sollen gefördert werden.
  • Der Schutz “geistigen Eigentums” durch Patente, Marken und Muster soll weiter gestärkt werden, der Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand soll erleichtert werden. Dazu will sich die Koalition auch auf internationaler Ebene stark machen.
  • Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die “das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts” und “den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum” fördern”.
  • Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.
  • Für Presseverlage soll ein Leistungsschutzrecht geschaffen werden. Außerdem will sich die Koalition für ein europäisches Wahrnehmungsrecht zur Erleichterung der europaweiten Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften einsetzen.
  • Die Initiative “Kultur- und Kreativwirtschaft” soll ausgebaut werden. Besondere Schwerpunkte sollen die Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen sowie die Förderung innovativer Projekte und Geschäftsmodelle sein.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll an die “technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten” angepasst werden. Dabei wird auch die Grundlage der Finanzierung betrachtet. Überprüft werden sollen das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Zugang zum Netz

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Zugang zum Netz:

  • Informationsfreiheit und “Schutz vor rechtswidrigen Inhalten” sollen “gleichermaßen berücksichtigt” werden.
  • Eine digitale Spaltung soll “verhindert” werden. Der Zugang zu Neuen Medien soll erleichtert werden (Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, Medienkompetenz).
  • Die Breitbandversorgung soll als Bestandteil der Daseinsvorsorge sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Freiwerdende Frequenzen des Fernsehrundfunks sollen kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen.
  • Die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) soll vom Markt sichergestellt, aber sorgfältig beobachtet werden. Nötigenfalls solle mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegengesteuert werden.
  • Gemeinsam mit den Ländern soll die Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen verbessert werden, z. B. durch Polizei-Internetstreifen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet und erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei sollen angestrebt werden.
  • Kriminelle Angebote sollen gelöscht statt gesperrt werden.
  • Zunächst sollen für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden.
  • Polizeibehörden sollen in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr soll dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und ergebnisoffen neu bewertet werden. Vor Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.
  • Auf internationaler Ebene will sich die Koalition “für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet” besser bekämpfen zu können.
  • “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.
  • Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Datenschutz und Datensicherheit

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Datenschutz und Datensicherheit:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz soll “unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung” lesbarer, verständlicher und technikneutral formuliert werden. Was die Einwilligung angeht, so sollen Informationspflichten für Betroffene erweitert werden und der Freiwilligkeit der Einwilligung soll größere Bedeutung beigemessen werden.
  • Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen evaluiert werden. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten [RFID].
  • Eine Stiftung Datenschutz soll eingerichtet werden und zukünftig Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.
  • Die Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten (”digitaler Spuren”) sollen nicht durch “staatliches Handeln verstärkt” werden.
  • Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachtet werden.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll personell und sächlich besser ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht soll dabei “im Mittelpunkt” stehen.
  • Der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt sein.
  • Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden.
  • Sollte es einen EU-Rechtsakt über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) geben, so soll auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau als das bisherige (aus dem Vertrag der EU mit den USA) angestrebt werden.
  • Beim SWIFT-Abkommen soll ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und der Rechtsschutz soll verbessert werden. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen soll ausgeschlossen werden. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Das Abkommen soll unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden.
  • Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt.
  • Insbesondere durch Aufklärung soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt werden. Der Selbstdatenschutz soll erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Die Anpassung des Datenschutzrechts zur Verbesserung des Schutze personenbezogener Daten im Internet soll geprüft werden.
  • Betrug und Identitätsdiebstahl sollen konsequent verfolgt werden. Zugleich sollen “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009 in Sachen Freiheit und Netzpolitik

Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:

Forschungsbericht kritisiert Internet-Sperren

Ein vom Open Society Institute finanzierter Forschungsbericht (PDF-Datei) sieht in den zunehmenden Bestrebungen der demokratischen Staaten zum Blockieren von Inhalten im Internet eine große Bedrohung für den freien Informationsaustausch. […]
Fast alle technischen Ansätze hätten einen großen Einfluss auf die Belastbarkeit des Internet und fügten einem bereits sehr komplexen Netzwerk eine weitere schwer handhabbare Komponente hinzu, betont die Studie. Sperren ließen zudem schwere Bedenken in Bezug auf fundamentale Freiheiten und Bürgerrechte aufkommen.

Weiterlesen: heise.de

Telekom-Paket: EU-Parlament gibt bei Internetsperren nach?

Das EU-Parlament macht im Streit um die Rechte von Internet-Nutzern eine Kehrtwende. Internetsperren ohne richterliche Genehmigung sollen in der EU nun doch möglich sein. Damit könnte das lang erwartete EU-Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten. Internet-Aktivisten sind entsetzt und werfen den Abgeordneten “Kapitulation” vor.

Internet-Nutzer, die in den Verdacht von Copyright-Verletzungen geraten, könnten zukünftig in der EU ohne Gerichtsbeschluss vom Netz ausgesperrt werden. Im Streit um Internet-Sperren (Opens external link in new windowSiehe EurActiv.de vom 14. Oktober 2009) macht das EU-Parlament hierfür offenbar den Weg frei.

Weiterlesen: euractiv.de

Phoenix “Der Tag” über die Einigung von Union und FDP zu Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Netz-Sperren

eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft appelliert an Bundespräsident: Internet-Zensur-Gesetz verfassungsdwidrig

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. appellierte heute an den Bundespräsidenten, seine Aufgabe der Prüfung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ernst zu nehmen und die Ausfertigung dieses schon aus formellen Gründen verfassungswidrigen Gesetzes zu verweigern. Da der Bund und mit ihm das Bundeskriminalamt keine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie haben, sei das Gesetz nicht vereinbar mit den Prinzipien des föderalen Systems und der Verfassung.

Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco erklärte:

“Selten hat dem Bundespräsidenten ein Gesetz vorgelegen, das die in der Verfassung niedergelegten Zuständigkeiten derart offensichtlich missachtet. Die Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit kann in diesem Fall nur zu dem Ergebnis führen, dass das Gesetz nicht ausgefertigt wird. Darüber hinaus bestehen massive Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Gesetzes, das bestenfalls eine symbolische Wirkung hat. Auch das durch den Wahlkampf motivierte Gesetzgebungsverfahren und die kopflose und übereilte Verabschiedung des Gesetzes war mit gravierenden Mängeln behaftet.”

Die Notifizierungsfrist bei der EU-Kommission ist seit heute abgelaufen. Damit kann der Bundespräsident das Gesetz jederzeit in Kraft setzen.

Quelle: eco-Pressemitteilung

Free Culture Forum: 29.10 - 1.11.2009 - Barcelona

http://fcforum.net

Video: Fotos von der Demo “Freiheit statt Angst” am 12.09.2009






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