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Archive for the 'Internet-Zensur' Category

Vortrag: Rechtliche Gefahren offener WLANs und Lösungsansätze (Mainz, 4.2.2010)

Am kommenden Donnerstag, den 4. Februar 2010 findet in Mainz ein Vortrag zum Thema “Rechtliche Gefahren offener WLANs und Lösungsansätze” statt. Veranstalter ist die Freifunk-Initiative Mainz in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Rhein-Main.

Freifunk MainzBeschreibung:

Öffentlich zugängliche WLANs sind eine hilfreiche Einrichtung, bergen aber auch rechtliche Risiken für Betreiber wie Nutzer. Traurige Berühmtheit hat etwa die von der Rechtsprechung entwickelte ‘Störerhaftung’ erlangt, dank der selbst das altruistische, unentgeltliche Betreiben eines WLAN-Hotspots ein kostspieliges Vergnügen werden kann. Ahnungslose Nutzer wurden festgenommen. Welche Probleme gibt es und wie lassen sie sich lösen?

Der Referent ist Jurist vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt. Los geht es um 19 Uhr. Eingeladen sind alle, die sich für Themen rund um offene WLAN-Netze und Freifunk oder die Vorratsdatenspeicherung interessieren.

Ort: pengland (Anfahrt)
Eintritt: frei
Start: 19 Uhr
Weitere Infos: http://wiki.freifunk.net/Mainz

Elektrischer Reporter – Gesperrt, gefiltert, abgeklemmt: Das unfreie Netz

Elektrischer Reporter – Gesperrt, gefiltert, abgeklemmt: Das unfreie Netz

Tagesthemen: Überwachung in Iran mittels deutscher Technik

Tagesthemen-Bericht aus Juni 2009:

Erich Moechel berichtet auch in der Futurezone über Monitoring-Center, technische Möglichkeiten und wie der Iran Twitter-User überwacht.

Wie kannst du bei Freifunk mitmachen?

Freifunk-Mainz-Treffen am 5.11.2009 im pengland

Bei einer Diskussion mit Alexander Boerger vom “peng” Mainz hatten wir im Oktober 2009 die Idee, auch in Mainz ein Freifunknetz aufzubauen. Der Zugang zu Internet, Information und Wissen ist Voraussetzung für die Teilhabe an der Wissens- und Informationsgesellschaft und so wollen wir zunächst einmal Interessenten sammeln und Anfang November besprechen, ob und wie wir Freifunk in Mainz umsetzen können.

Bei Interesse freuen wir uns über jeden, der etwas zum Projekt beitragen will - und das muss absolut keine Technixexpertise sein. Meldet euch einfach bei mir oder bei Alexander und kommt am 5. November nach Mainz ins “pengland” in der Reichsklarastraße!

Alle Informationen zur Mainzer Freifunk-Initiative findet ihr hier: http://wiki.freifunk.net/Mainz

Video: Review BigBrotherAwards 2009

Video: Open Internet

(via)

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Urheberrecht

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Urheberrecht

  • Die “konsequente Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen” insbesondere im Internet soll verstärkt werden. Dazu wird ein Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle kommen. Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern sollen gefördert werden.
  • Der Schutz “geistigen Eigentums” durch Patente, Marken und Muster soll weiter gestärkt werden, der Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand soll erleichtert werden. Dazu will sich die Koalition auch auf internationaler Ebene stark machen.
  • Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die “das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts” und “den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum” fördern”.
  • Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.
  • Für Presseverlage soll ein Leistungsschutzrecht geschaffen werden. Außerdem will sich die Koalition für ein europäisches Wahrnehmungsrecht zur Erleichterung der europaweiten Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften einsetzen.
  • Die Initiative “Kultur- und Kreativwirtschaft” soll ausgebaut werden. Besondere Schwerpunkte sollen die Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen sowie die Förderung innovativer Projekte und Geschäftsmodelle sein.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll an die “technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten” angepasst werden. Dabei wird auch die Grundlage der Finanzierung betrachtet. Überprüft werden sollen das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Zugang zum Netz

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Zugang zum Netz:

  • Informationsfreiheit und “Schutz vor rechtswidrigen Inhalten” sollen “gleichermaßen berücksichtigt” werden.
  • Eine digitale Spaltung soll “verhindert” werden. Der Zugang zu Neuen Medien soll erleichtert werden (Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, Medienkompetenz).
  • Die Breitbandversorgung soll als Bestandteil der Daseinsvorsorge sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Freiwerdende Frequenzen des Fernsehrundfunks sollen kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen.
  • Die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) soll vom Markt sichergestellt, aber sorgfältig beobachtet werden. Nötigenfalls solle mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegengesteuert werden.
  • Gemeinsam mit den Ländern soll die Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen verbessert werden, z. B. durch Polizei-Internetstreifen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet und erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei sollen angestrebt werden.
  • Kriminelle Angebote sollen gelöscht statt gesperrt werden.
  • Zunächst sollen für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden.
  • Polizeibehörden sollen in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr soll dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und ergebnisoffen neu bewertet werden. Vor Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.
  • Auf internationaler Ebene will sich die Koalition “für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet” besser bekämpfen zu können.
  • “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.
  • Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Datenschutz und Datensicherheit

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Datenschutz und Datensicherheit:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz soll “unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung” lesbarer, verständlicher und technikneutral formuliert werden. Was die Einwilligung angeht, so sollen Informationspflichten für Betroffene erweitert werden und der Freiwilligkeit der Einwilligung soll größere Bedeutung beigemessen werden.
  • Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen evaluiert werden. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten [RFID].
  • Eine Stiftung Datenschutz soll eingerichtet werden und zukünftig Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.
  • Die Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten (”digitaler Spuren”) sollen nicht durch “staatliches Handeln verstärkt” werden.
  • Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachtet werden.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll personell und sächlich besser ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht soll dabei “im Mittelpunkt” stehen.
  • Der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt sein.
  • Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden.
  • Sollte es einen EU-Rechtsakt über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) geben, so soll auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau als das bisherige (aus dem Vertrag der EU mit den USA) angestrebt werden.
  • Beim SWIFT-Abkommen soll ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und der Rechtsschutz soll verbessert werden. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen soll ausgeschlossen werden. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Das Abkommen soll unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden.
  • Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt.
  • Insbesondere durch Aufklärung soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt werden. Der Selbstdatenschutz soll erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Die Anpassung des Datenschutzrechts zur Verbesserung des Schutze personenbezogener Daten im Internet soll geprüft werden.
  • Betrug und Identitätsdiebstahl sollen konsequent verfolgt werden. Zugleich sollen “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.

Siehe auch:






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