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Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11.09.2010 werden wir unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße gehen. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des , zu dem weltweit Proteste gegen die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger stattfinden werden. Aktuelle Informationen rund um die Demonstration und den derzeitigen Stand der Vorbereitungen sind im “Freiheit-statt-Angst”-Blog zu finden.
In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.
Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.
Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.
Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.
Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.
Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.
Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz. Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.
Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruheüber mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Urheberrecht
- Die “konsequente Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen” insbesondere im Internet soll verstärkt werden. Dazu wird ein Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle kommen. Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern sollen gefördert werden.
- Der Schutz “geistigen Eigentums” durch Patente, Marken und Muster soll weiter gestärkt werden, der Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand soll erleichtert werden. Dazu will sich die Koalition auch auf internationaler Ebene stark machen.
- Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die “das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts” und “den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum” fördern”.
- Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.
- Für Presseverlage soll ein Leistungsschutzrecht geschaffen werden. Außerdem will sich die Koalition für ein europäisches Wahrnehmungsrecht zur Erleichterung der europaweiten Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften einsetzen.
- Die Initiative “Kultur- und Kreativwirtschaft” soll ausgebaut werden. Besondere Schwerpunkte sollen die Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen sowie die Förderung innovativer Projekte und Geschäftsmodelle sein.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll an die “technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten” angepasst werden. Dabei wird auch die Grundlage der Finanzierung betrachtet. Überprüft werden sollen das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht.
Siehe auch:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges: (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)
Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)
Entgegen anderslautenden Nachrichten wird die Vorratsdatenspeicherung dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt. Union und FDP haben vereinbart:
“Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.”
Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist - seit 2009 - das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.
Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht sowieso nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:
- Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
- Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
- Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.
(Text übernommen aus unserer Übersicht der Pro- und Contra-Argumente auf www.vorratsdatenspeicherung.de)
Ein vom Open Society Institute finanzierter Forschungsbericht (PDF-Datei) sieht in den zunehmenden Bestrebungen der demokratischen Staaten zum Blockieren von Inhalten im Internet eine große Bedrohung für den freien Informationsaustausch. […]
Fast alle technischen Ansätze hätten einen großen Einfluss auf die Belastbarkeit des Internet und fügten einem bereits sehr komplexen Netzwerk eine weitere schwer handhabbare Komponente hinzu, betont die Studie. Sperren ließen zudem schwere Bedenken in Bezug auf fundamentale Freiheiten und Bürgerrechte aufkommen.
Weiterlesen: heise.de
Das EU-Parlament macht im Streit um die Rechte von Internet-Nutzern eine Kehrtwende. Internetsperren ohne richterliche Genehmigung sollen in der EU nun doch möglich sein. Damit könnte das lang erwartete EU-Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten. Internet-Aktivisten sind entsetzt und werfen den Abgeordneten “Kapitulation” vor.
Internet-Nutzer, die in den Verdacht von Copyright-Verletzungen geraten, könnten zukünftig in der EU ohne Gerichtsbeschluss vom Netz ausgesperrt werden. Im Streit um Internet-Sperren (Opens external link in new windowSiehe EurActiv.de vom 14. Oktober 2009) macht das EU-Parlament hierfür offenbar den Weg frei.
Weiterlesen: euractiv.de




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