Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und FoeBud haben heute angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das hochumstrittene ELENA-Verfahren zum elektronischen Einkommensnachweis einzulegen. Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Die Betroffenheit ist unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.
Mitmachen
Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde einfach folgende Schritte ausführen:
- Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen
- Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken
- Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen
- Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben
- Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.
Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Es entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freut sich der FoeBud über Spenden zur Unterstützung.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.
Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.
Bei dieser riesigen Datensammlung handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte.
Weitere Informationen:
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