Die Projektgruppe “Datenschutz und Persönlichkeitsrechte” der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags wird in den nächsten Wochen Handlungsempfehlungen erarbeiten und möchte gerne die Öffentlichkeit beteiligen. Welche Handlungsempfehlungen zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sollte die Projektgruppe aussprechen? Im Adhocracy-System der Enquete-Kommission kann dazu jedermann Vorschläge einreichen.
Beispiele für mögliche Bereiche sind:
- Anonymität und Identitätsmanagement in Internet
- Sicherheit von Daten/Technischer Datenschutz
- Selbstdatenschutz und Medienkompetenz
- Die Grenzen des nationalen Datenschutzes
- Datenschutz für Kinder und Jugendliche
- Informationelle Selbstbestimmung - mögliche Erweiterung des Grundgesetzes
- “Verfallsdaten“ im Internet, regelmäßig erneuerbare Zustimmungspflicht
- “Privacy by design“ (”privacy by design“/”privacy by default”)
- Datenweitergabe und -handel
- Datenschutz als Standortfaktor
- Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft
- Schadensersatzansprüche im Datenschutzrecht
- Beschäftigtendatenschutz
Auch zu anderen Datenschutz-Bereichen sollen gerne Vorschläge zu Handlungsempfehlungen eingereicht werden. Die Projektgruppe wird sich voraussichtlich in ihrer Sitzung am 9. Mai mit den Vorschlägen befassen. Die Vorschläge und Bewertungen sollten deshalb so bald wie möglich eingebracht werden.



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