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Archive for October, 2010

Neue Broschüre: Mythos “Raubkopie”

Der OMC e.V., der auch den Open Music Contest für freie Musik veranstaltet hat eine sehr interessante Informationsbroschüre veröffentlicht, die den oft erklärten direkten Zusammenhang von illegalen Downloads mit Umsatzrückgängen auf dem deutschen Musikmarkt neu zur Diskussion stellt. Interessant ist dabei vor allen Dingen, dass die herangezogenen Daten vom Bundesverband Musikindustrie selbst stammen.

Die Broschüre fasst die wesentlichen Punkte der Kritik an verbreiteten, irrtümlichen Argumentationsmustern zusammen und soll einen verständlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Der OMC will damit außerdem sowohl den Gesetzgeber als auch die Musikindustrie auffordern, den eingeschlagenen Kurs grundlegend zu überdenken. Dazu schreiben die Macher:

Denn wenn auch zehn Jahre nach Napster die tatsächlichen Effekte fragwürdig bleiben, so sind es die damit begründeten urheberrechtlichen Verschärfungen der Vorjahre ebenfalls. Zudem steuert die Musikindustrie, vom Gesetzgeber ermächtigt, bereits auf ihre nächste Image-Demontage zu: Ergebnis der Flurschäden durch Massenabmahnungen wird sicher nicht ein Mehr an kauffreudiger Kundschaft mit Lust auf Musik sein.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden und steht auch zum Nachdruck zur Verfügung (Druckvorlage, frei skalierbare Grafiken, Text). Sie ist lizenziert unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung — Weitergabe unter gleichen Bedingungen” (CC-BY-SA) v3.0 Deutschland.

Lesezeichen vom 26.10.2010 bis 27.10.2010

Lesezeichen vom 26.10.2010 bis 27.10.2010:

Lesezeichen vom 15.10.2010 bis 20.10.2010

Lesezeichen vom 15.10.2010 bis 20.10.2010:

Vorratsspeicherung gefährdet Menschenleben

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Bürgerrechtlern würde die von Bundesinnenminister de Maizière und BKA-Präsident Ziercke befürwortete Erfassung aller Telekommunikationsverbindungen den Schutz von Kindern und Menschenleben gefährden: Die Nachverfolgbarkeit anonymer Anrufe bei Beratungsstellen würde verhindern, dass potenzielle Täter von geplanten Gewalttaten abgebracht werden können. Dem Bericht zufolge konnte ohne Vorratsdatenspeicherung beispielsweise ein Amoklauf in einer Schule und ein “Ehrenmord” verhindert werden - im Fall der Rückverfolgbarkeit hätten die Beinahe-Täter wohl nie die Telefonseelsorge angerufen.

Anhand konkreter Beispielsfälle zeichnet der Bericht ein dramatisches Bild der Zeit, zu der in Deutschland jede Telefon- und Internetverbindung festgehalten werden musste: Die “Vorratsdatenspeicherung” habe Korruption begünstigt, die Wissenschaft gestört, Arbeitsplätze gekostet, politische Kritiker abtauchen lassen, zur Verfolgung Unschuldiger geführt, Datenmissbrauch ermöglicht und die Ermittlung von Straftätern verhindert.

Ein aktueller Bericht des Bundeskriminalamts über die Auswirkungen des Endes der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten im März 2010 belegt den Bürgerrechtlern zufolge keine “blinde Flecken in der Verbrechensbekämpfung”. Vor Einführung der “Vorratsdatenspeicherung” sei sogar ein größerer Teil an Straftaten aufgeklärt worden als nach ihrem Inkrafttreten. Selbst wenn für vereinzelte Ermittlungsverfahren eine Erfassung aller Verbindungsdaten nützlich wäre, stünde jedem Erfolg “die Unaufklärbarkeit vieler anderer Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben infolge einer Vorratsdatenspeicherung gegenüber”. Insgesamt betrachtet sei eine anlass- und verdachtslose Aufzeichnung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung “für die Strafverfolgung nutzlos und völlig unverhältnismäßig”.

“CDU und CSU haben sich mit ihrer sturen, politisch nicht durchsetzbaren Extremforderung nach einer Erfassung jeder Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindung verrannt”, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Mit ihrer starrsinnigen Ablehnung und Verschleppung wirklich sinnvoller Verbesserungen ist es in Wahrheit die Union selbst, die die Ermittlung von Straftätern behindert. Im Internetzeitalter müsste sich die Polizei ganz neu organisieren mit Spezialdienststellen für Computerdelikte, der Ausbildung von Computerkriminalisten und Verfahren zur schnellen Sicherung flüchtiger Daten, die auch grenzüberschreitend funktionieren. Zur Verhütung von Identitätsdiebstahl müsste vor allem dringend die Verfügbarkeit persönlicher Daten für Straftaten reduziert werden. Wer dagegen Datenskandalen Vorschub leistet und die anonyme Beratung von Menschen in Not verhindert, gefährdet unsere Sicherheit und handelt unverantwortlich.”

Nach einer Infas-Umfrage lehnen rund 70% der Bundesbürger eine anlasslose Erfassung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ab.

Vorratsdatenspeicherung überflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft erklärt heute in einer Pressemitteilung erneut, wie überflüssig eine Vorratsdatenspeicherung ist und entkräftet damit die falschen Argumente von Überwachungsbefürwortern aus der Union, die auf die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten pochen. Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen demnach klassische Methoden:

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”

Lesezeichen vom 1.10.2010 bis 6.10.2010

Lesezeichen vom 1.10.2010 bis 6.10.2010:






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