In einer gemeinsamen Aktion machten die Fans von FSV Mainz 05 und FC Nürnberg beim Bundesligaspiel am Mainzer Bruchweg im November auf eine umstrittene Praxis von Bundesligavereinen aufmerksam: Fußballfans kann auf bloßen Verdacht hin mehrjähriges, deutschlandweites Stadionverbot erteilt werden, wenn sie sich in der Nähe gewaltbereiter Gruppen aufgehalten haben oder zu einer als gewaltbereit eingestuften Fangruppierung gehören, auch wenn eine Beteiligung an Straftaten überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. In der Praxis werden so rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt, denn während die dazugehörigen Strafverfahren meist eingestellt werden, sind die Vereine bei ihren Stadionverboten nicht an die Unschuldsvermutung gebunden.
Die Verbote werden gemäß den “Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten” des DFB ausgesprochen und gelten für eine Vielzahl von assoziierten Veranstaltungen. In einem Urteil des Bundesgerichtshof wurden diese “Stadionverbote auf Verdacht” jüngst bestätigt.


Dem Urteil nach dürfe der Betreiber des Stadions von seinem Hausrecht Gebrauch machen, um “potentielle Störer” auszuschließen, die die “Sicherheit und den reibungslosen Ablauf” des Fußballspiels gefährden könnten. Er dürfe neben Sicherungsmaßnahmen während des Spiels etwa durch Ordnungskräfte und bauliche sowie organisatorische Vorkehrungen auch im Vorfeld tätig werden und “potentiellen Störern” bereits den Zutritt zum Stadion versagen. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot sei nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern “das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat”. Umstände, die dazu geführt haben, seien auch nach Einstellung eines Verfahrens weiter von Bedeutung. Es seien in diesem Falle andere Maßstäbe anzuwenden als im Strafrecht, wo eine Unschuldsvermutung gelte.
Der Bundesgerichtshof habe sich nicht “als guter Schiedsrichter” gezeigt, schreibt Lars Wienand in seinem Kommentar in der Mainzer Rheinzeitung. Das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen.
Der DFB sieht in den Stadionverboten eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten. Der vorsitzende Richter des BGH verkündete, die Vereine hätten beim Erlass von Stadionverboten allerdings nicht freie Hand - es dürfe keine willkürlichen Ausschlüsse geben. Genau diese Gefahr sehen allerdings die Fans in der Praxis: Jeder der wochenends Spiele live im Stadion verfolgen will, gebe sich zukünftig in Gefahr, ein solches Stadionverbot zu erhalten. Letzten Endes läuft das Urteil darauf hinaus, dass Fans zukünftig ihre Unschuld selbst beweisen müssen, indem sie belegen, dass sie nicht als Störer aufgetreten sind, keiner Gruppe zugehören und nur zufällig Teil einer in Gewahrsam genommenen Gruppe waren.
“Dies erinnert an Sippenhaft, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist”, sagte der Rechtsanwalt des Klägers vor dem BGH dem Kicker. “Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann, überlässt man praktisch der Polizei alleine die Macht über das Stadionverbot.” Eine Verfassungsbeschwerde werde in Erwägung gezogen. Als “rechstaatlich untragbar” wird das Verfahren auch in der Süddeutschen bewertet. Das Bundesverfassungsgericht müsse prüfen, ob es mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und ob ein bundesweites Stadionverbot gegen einen nur “potentiellen Störer” ohne vorherige Auffälligkeiten verhältnismäßig ist, wie vom BGH beschieden.
Seit langem sind gerade Fußballfans von ausufernder Überwachung und vorgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in besonderem Maße betroffen: Permanente Videoüberwachung, Polizeikontrollen, RFID-Chips in Eintrittskarten, Ausreiseverbote und vieles mehr gehören zu den Freiheitseinschränkungen im Fan-Alltag. In der Sendung “Wie Fußballfans kriminalisiert werden” berichtete das ARD-Magazin “monitor” am 30. Juni 2005 unter anderem über die rechtswidrige Datei “Gewalttäter Sport” des BKA, Reiseverbote und die Weitergabe von Fan-Daten an Sicherheitsbehörden durch den DFB. In mehreren Fällen hatte der DFB gesammelte Daten sogar an Reisebüros übermittelt, damit diese die von den Fans gebuchten Reisen zu den Spielen stornierten - ohne Information oder Einwilligung der Betroffenen. Datenschützer Werner Hülsmann wies bereits im Rahmen eines DFB-Fan-Kongress vor Jahren darauf hin, dass viele der gegen Fans ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und gerade die Stadionverbote rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen: “Eine fundierte Aufarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Fußballs ist mehr als überfällig” konstatierte Hülsmann.
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