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Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: eGovernment, Telemedien und Petitionswesen

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

eGovernment, Telemedien und Petitionswesen:

  • E-Government soll weiter gefördert werden und wo nötig sollen rechtliche Regelungen angepasst werden, möglicherweise durch ein E-Government-Gesetz. Besonderes Augenmerk soll dabei auf sichere und rechtsverbindliche Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgen sowie Unternehmen mit der Verwaltung gelegt werden. Dazu sollen schnellstmöglich auch die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht geschaffen werden.
  • Der “freiwillige Identitätsnachweis” mit dem elektronischen Personalausweis soll als Möglichkeit für “sichere elektronische” Kommunikation und zur Identifikation betrachtet werden. Außerdem soll ein De-Mail-Gesetz verabschiedet werden.
  • Es soll geprüft werden, in wieweit die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann.
  • Der Staat soll “soweit als möglich”, Angebote auch in elektronischer Form bereitstellen. Ausschreibungen der Behörden sollen elektronisch bekannt gemacht werden.
  • Das Petitionswesen soll verbessert werden. Massenpetitionen sollen über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus zukünftig auch im Plenum des Deutschen Bundestags behandelt werden.
  • Im Telemediengesetz sollen Regelungen zur Verantwortlichkeit “fortentwickelt” werden.
  • Es soll ein verpflichtendes Bestätigungsfeld (Preisangabefenster) für alle Vertragsabschlüsse im Internet eingeführt werden, um “Internet-Abzocke zu minimieren”.
  • Die Haftung von System- und Diensteanbietern für die IT-Sicherheit ihrer Angebote soll angepasst werden, “um einer unbilligen Abwälzung von Risiken auf die Endanwender vorzubeugen”.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Sicherheitsgesetze

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Sicherheitsgesetze

  • Es soll eine Evaluation der bestehenden Sicherheitsdateien geben unter Einbeziehung der Arbeit des Gemeinsamen Internetzentrums der deutschen Sicherheitsbehörden (GIZ), des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ), des Gemeinsamen Analyse und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) und des Kompetenz- und Servicezentrums Telekommunikationsüberwachung.
  • Es soll eine Evaluation der “Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern” stattfinden.
  • Bezüglich der Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) soll der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “optimiert” werden. Der Grundrechtsschutz soll “durch Verfahren” erhöht werden.
  • Bezüglich des BKA-Gesetzes soll überprüft werden, “ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist”. Im Hinblick auf die Befugnis der Ton- und Bildaufzeichnung außerhalb von Wohnungen soll der Kernbereichsschutz verbessert werden. Die Entscheidung über die “Anordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen nach dem Abschnitt zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus” im BKA-Gesetz [z.B. Online-Durchsuchung] soll künftig ein Richter am Bundesgerichtshof treffen.
  • Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten soll auf ein angemessenes Maß reduziert werden.
  • Es soll eine Visa-Warndatei geschaffen werden, in der Menschen gespeichert werden, die mit “rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren” oder “mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug” auffällig geworden sind. Im Visum-Verfahren sollen diese genauer überprüft werden. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden “als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind”.
  • Die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen soll zukünftig nur noch beim Bund liegen und durch ein Bundesmeldegesetz geregelt werden. Bei der Anmeldung von Mietern soll eine Zustimmung des Vermieters eingeführt werden.
  • Journalisten sollen sich nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen können, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Der Beschlagnahmeschutz soll gestärkt werden, so dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich ist.
  • Es soll eine Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei eingeführt werden, sodass Zeugen nicht mehr nur vor Richter und Staatsanwaltschaft erscheinen und aussagen müssen.
  • Der Straftatbestand “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” soll verschärft werden (§ 113 Abs. 2 StGB).
  • Verschärfungen des Waffenrechts soll es keine geben. Bis 2011 sollen die jetzt getroffenen Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff evaluiert werden. Dabei solle besonders darauf geachtet werden, ob es “unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer” gegeben habe.
  • Die Reform der Telekommunikationsüberwachung soll im Hinblick darauf evaluiert werden, ob deren Ziele erreicht wurden und welche Maßnahmen “zur Optimierung ergriffen werden können”.
  • Das “Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten” soll zur Mitte der Legislaturperiode im Hinblick auf seine Wirksamkeit gegen die “Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus” evaluiert werden.
  • Im Jugendstrafrecht soll der “Warnschussarrest neben der Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung” eingeführt werden. Die Höchststrafe für Mord soll auf 15 Jahre Jugendstrafe gesetzt werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Zugang zum Netz

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Zugang zum Netz:

  • Informationsfreiheit und “Schutz vor rechtswidrigen Inhalten” sollen “gleichermaßen berücksichtigt” werden.
  • Eine digitale Spaltung soll “verhindert” werden. Der Zugang zu Neuen Medien soll erleichtert werden (Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, Medienkompetenz).
  • Die Breitbandversorgung soll als Bestandteil der Daseinsvorsorge sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit gesteigert werden. Freiwerdende Frequenzen des Fernsehrundfunks sollen kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen.
  • Die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) soll vom Markt sichergestellt, aber sorgfältig beobachtet werden. Nötigenfalls solle mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegengesteuert werden.
  • Gemeinsam mit den Ländern soll die Strafverfolgung in Kommunikationsnetzen verbessert werden, z. B. durch Polizei-Internetstreifen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Kriminalität im Internet und erleichterte elektronische Kontaktaufnahme mit der Polizei sollen angestrebt werden.
  • Kriminelle Angebote sollen gelöscht statt gesperrt werden.
  • Zunächst sollen für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden.
  • Polizeibehörden sollen in enger Zusammenarbeit mit der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben. Nach einem Jahr soll dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und ergebnisoffen neu bewertet werden. Vor Abschluss der Neubewertung sollen weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.
  • Auf internationaler Ebene will sich die Koalition “für Lösungen stark machen, um Kinderpornographie sowie Kriminalität allgemein im Internet” besser bekämpfen zu können.
  • “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.
  • Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009: Datenschutz und Datensicherheit

Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:

Datenschutz und Datensicherheit:

  • Das Bundesdatenschutzgesetz soll “unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung” lesbarer, verständlicher und technikneutral formuliert werden. Was die Einwilligung angeht, so sollen Informationspflichten für Betroffene erweitert werden und der Freiwilligkeit der Einwilligung soll größere Bedeutung beigemessen werden.
  • Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen evaluiert werden. Dies gilt auch für den ausreichenden Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und bei der Einführung von Funketiketten [RFID].
  • Eine Stiftung Datenschutz soll eingerichtet werden und zukünftig Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.
  • Die Zusammenführung und Auswertung personenbezogener Daten (”digitaler Spuren”) sollen nicht durch “staatliches Handeln verstärkt” werden.
  • Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme soll bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachtet werden.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll personell und sächlich besser ausgestattet werden. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht soll dabei “im Mittelpunkt” stehen.
  • Der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt werden und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt sein.
  • Der Arbeitnehmerdatenschutz soll ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz bekommen. Damit sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz geschützt werden.
  • Sollte es einen EU-Rechtsakt über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) geben, so soll auf EU-Ebene ein höheres Datenschutzniveau als das bisherige (aus dem Vertrag der EU mit den USA) angestrebt werden.
  • Beim SWIFT-Abkommen soll ein hohes Datenschutzniveau erreicht werden (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und der Rechtsschutz soll verbessert werden. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen soll ausgeschlossen werden. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Das Abkommen soll unter Ratifizierungsvorbehalt gestellt werden.
  • Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt.
  • Insbesondere durch Aufklärung soll die Sensibilität für den Schutz der eigenen Daten gestärkt werden. Der Selbstdatenschutz soll erleichtert werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Die Anpassung des Datenschutzrechts zur Verbesserung des Schutze personenbezogener Daten im Internet soll geprüft werden.
  • Betrug und Identitätsdiebstahl sollen konsequent verfolgt werden. Zugleich sollen “Möglichkeiten der sicheren Kommunikation mehr in den Mittelpunkt gerückt werden”. Kinder und Jugendliche sollen “durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts” vor “ungeeigneten Inhalten” geschützt werden.

Siehe auch:

Schwarz-Gelber Koalitionsvertrag 2009 in Sachen Freiheit und Netzpolitik

Gestern haben CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Regierungs-Koalition im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011 veröffentlicht. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem exakten Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt und gefordert werden. Ich habe sie in folgende Bereiche eingeteilt, wobei selbstverständlich einige Überschneidungen auftreten. Korrekturen und Ergänzungen sehr gerne per Kommentar oder E-Mail:

Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die schwarz-gelbe Koalition

Entgegen anderslautenden Nachrichten wird die Vorratsdatenspeicherung dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt. Union und FDP haben vereinbart:

“Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.”

Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist - seit 2009 - das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.

Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht sowieso nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:

  1. Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
  2. Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
  3. Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.


Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.

(Text übernommen aus unserer Übersicht der Pro- und Contra-Argumente auf www.vorratsdatenspeicherung.de)

Lesezeichen vom 22.10.2009 bis 25.10.2009

Lesezeichen vom 22.10.2009 bis 25.10.2009:

Schwarz-Gelbes Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte?

Ab Zeile 4136 lautet es im Entwurf für den Koalitionsvertrag, der am 24.10.2009 von der CDU veröffentlicht wurde:

Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können.

Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität.

Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist.

Den Stopp der “Elektronischen Gesundheitskarte” hatten Ärzteschaften schon lange gefordert. Golem.de zitiert hierzu den Vorsitzenden des NAV-Virchov-Bundes:

“Die Gesundheitskarte in der aktuell geplanten Infrastruktur bedroht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient”, warnt Klaus Bittmann, Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. Er vertritt die Interessen der niedergelassenen Ärzte. Die Arztpraxen wehren sich vor allem gegen die Pläne einer zentralen Speicherung der Krankendaten. “Zum einen besteht die Gefahr, dass jemand diese Daten knackt”, sagt Bittmann. Außerdem würden die Daten extreme Begehrlichkeiten wecken. “Die Krankenkassen könnten Bonusprogramme für diejenigen Patienten anbieten, die sich völlig offen in die Daten gucken lassen.”

Forschungsbericht kritisiert Internet-Sperren

Ein vom Open Society Institute finanzierter Forschungsbericht (PDF-Datei) sieht in den zunehmenden Bestrebungen der demokratischen Staaten zum Blockieren von Inhalten im Internet eine große Bedrohung für den freien Informationsaustausch. […]
Fast alle technischen Ansätze hätten einen großen Einfluss auf die Belastbarkeit des Internet und fügten einem bereits sehr komplexen Netzwerk eine weitere schwer handhabbare Komponente hinzu, betont die Studie. Sperren ließen zudem schwere Bedenken in Bezug auf fundamentale Freiheiten und Bürgerrechte aufkommen.

Weiterlesen: heise.de

Telekom-Paket: EU-Parlament gibt bei Internetsperren nach?

Das EU-Parlament macht im Streit um die Rechte von Internet-Nutzern eine Kehrtwende. Internetsperren ohne richterliche Genehmigung sollen in der EU nun doch möglich sein. Damit könnte das lang erwartete EU-Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten. Internet-Aktivisten sind entsetzt und werfen den Abgeordneten “Kapitulation” vor.

Internet-Nutzer, die in den Verdacht von Copyright-Verletzungen geraten, könnten zukünftig in der EU ohne Gerichtsbeschluss vom Netz ausgesperrt werden. Im Streit um Internet-Sperren (Opens external link in new windowSiehe EurActiv.de vom 14. Oktober 2009) macht das EU-Parlament hierfür offenbar den Weg frei.

Weiterlesen: euractiv.de






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