In einem heute veröffentlichten Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht München den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern auf bayerischen Straßen als rechtmäßig. Mit Unterstützung des ADAC und mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Kosten belaufen sich auf bis zu 2.500 Euro für einen eigenen Anwalt, einen Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten für den Fall, dass Benjamin Erhart nochmals unterliegt.
Kontoinformationen gibt es Blog von Benjamin. Hintergrundinformationen und Details sowie alle Unterlagen zum Verfahren finden sich auf www.daten-speicherung.de .
















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