Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Bundesbehörden:
- Die Bundespolizei soll “in ihren Kernkompetenzen” gestärkt werden. Es wird eine stärkere Beteiligung an internationalen Polizeimissionen angestrebt. Die “erforderlichen Rahmenbedingungen” für den Einsatz der Bundespolizei “als Instrument ziviler Krisenprävention” sollen verbessert werden. Ein von den Ländern zur Verfügung gestellter Pool an Polizisten soll für die internationale Verwendungen bereit stehen.
- Im Rahmen der Vereinten Nationen soll auf eine schrittweise Reduzierung des deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit “der Perspektive der Beendigung” hingewirkt werden.
- Bezüglich des Einsatzes am Horn von Afrika soll die “bessere Koordinierung der Einsätze” forgesetzt werden und eine “kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung” vorgenommen werden.
- Beim Internationalen Strafgerichtshof soll eine einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie eingerichtet werden.
- Die Kompetenzen der am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden sollen “zusammengeführt” werden mit dem Ziel eines späteren Aufbaus einer “Nationalen Küstenwache”.
- Die Forschung für die “zivile Sicherheit” vor Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Natur- und Umweltkatastrophen soll ausgebaut werden.
- Technische Hilfswerks (THW) und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen weiterentwickelt werden, insbesondere in Sachen Analyse-, Risikobewertungs- und Prognosekompetenz. Ehrenamtliche in Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und im THW sollen unterstützt werden.
- Ausbildung und IT-Kompetenz bei den Sicherheitsbehörden sollen “für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet” sorgen.
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen gestärkt werden. Kritische öffentliche und nicht-öffentliche IT-Systeme sollen besser vor Angriffen geschützt werden. Das BSI soll als “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde” weiter ausgebaut werden. Es soll auch die Abwehr von IT-Angriffen koordinieren.
- Bei IT-Vorhaben des Bundes soll zur Bekämpfung des Klimawandels auf energieeffizienten Einsatz geachtet werden. Der Energieverbrauch in der Bundesverwaltung soll reduziert werden.
- Bis 2011 sollen alle Bundesbehörden an die einheitliche Behördenrufnummer 115 angeschlossen werden.
Siehe auch:
- Sicherheitsgesetze (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Gesetze)
- Umstrukturierung von Bundesbehörden (Bundespolizei, IT des Bundes, “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde”)
- Urheberrecht (Dritter Korb, “Geistiges Eigentum”, Netzsperren)
- Zugang zum Netz (Informationsfreiheit, Breitbandausbau, Netzsperren, Netzneutralität)
- Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz, Stiftung Datenschutz, Bundesbeautragter, Arbeitnehmerdatenschutz )
- Sonstiges: (eGovernment, Telemedien und Petitionswesen)
















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