In einem heute veröffentlichten Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht München den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern auf bayerischen Straßen als rechtmäßig. Mit Unterstützung des ADAC und mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Kosten belaufen sich auf bis zu 2.500 Euro für einen eigenen Anwalt, einen Anwalt der Gegenseite und die Gerichtskosten für den Fall, dass Benjamin Erhart nochmals unterliegt.
Die AOK Rheinland hat die für November geplante Ausgabe der ersten elektronischen Gesundheitskarten (eGK) in der Rollout-Region Nordrhein gestoppt. Offiziell wird der Stopp mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung begründet, inoffiziell werden technische Probleme genannt.
Die 2,6 Millionen Versicherten der AOK Rheinland werden vorerst keine Gesundheitskarten bekommen. Ursprünglich wollte die AOK ab November damit beginnen, 50.000 Karten pro Monat auszuliefern. Gegenüber der Rheinischen Post begründete dies Wilfried Jacobs, der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, mit dem Koalitionsvertrag. Dieser stelle die elektronische Gesundheitskarte in Frage: “Ich will von Bund und Land die Zusage, dass am Ende die Karte bundesweit kommt. Sonst muss auch die AOK Rheinland sie nicht einführen”, erklärte Jacobs gegenüber der Zeitung. Außerdem sollten die Versicherten nicht verwirrt werden. Die Kosten für die Ausgabe der neuen Karten sollen sich bei der AOK Rheinland auf 5 Millionen Euro belaufen.
Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten.
Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Urheberrecht
Die “konsequente Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen” insbesondere im Internet soll verstärkt werden. Dazu wird ein Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle kommen. Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern sollen gefördert werden.
Der Schutz “geistigen Eigentums” durch Patente, Marken und Muster soll weiter gestärkt werden, der Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand soll erleichtert werden. Dazu will sich die Koalition auch auf internationaler Ebene stark machen.
Es sollen Maßnahmen unterstützt werden, die “das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts” und “den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum” fördern”.
Es sollen keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergriffen werden.
Für Presseverlage soll ein Leistungsschutzrecht geschaffen werden. Außerdem will sich die Koalition für ein europäisches Wahrnehmungsrecht zur Erleichterung der europaweiten Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften einsetzen.
Die Initiative “Kultur- und Kreativwirtschaft” soll ausgebaut werden. Besondere Schwerpunkte sollen die Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Professionalisierung von Künstlern und Kreativen sowie die Förderung innovativer Projekte und Geschäftsmodelle sein.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll an die “technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten” angepasst werden. Dabei wird auch die Grundlage der Finanzierung betrachtet. Überprüft werden sollen das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht.
Gestern veröffentlichten CDU und FDP ihren Entwurf des Vertrags für die Koalition aus CSU, CDU und FDP im neuen Deutschen Bundestag 2009-2011. Unter den Gesichtspunkten Freiheit und Netzpolitik habe ich einige Dinge wertungsfrei herausgeschrieben, die nicht unbedingt in der Reihenfolge und dem Wortlaut im Vertrag stehen, die aber dennoch so genannt werden. Korrekturen und Ergänzungen gerne per Kommentar oder E-Mail:
Bundesbehörden:
Die Bundespolizei soll “in ihren Kernkompetenzen” gestärkt werden. Es wird eine stärkere Beteiligung an internationalen Polizeimissionen angestrebt. Die “erforderlichen Rahmenbedingungen” für den Einsatz der Bundespolizei “als Instrument ziviler Krisenprävention” sollen verbessert werden. Ein von den Ländern zur Verfügung gestellter Pool an Polizisten soll für die internationale Verwendungen bereit stehen.
Im Rahmen der Vereinten Nationen soll auf eine schrittweise Reduzierung des deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit “der Perspektive der Beendigung” hingewirkt werden.
Bezüglich des Einsatzes am Horn von Afrika soll die “bessere Koordinierung der Einsätze” forgesetzt werden und eine “kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung” vorgenommen werden.
Beim Internationalen Strafgerichtshof soll eine einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie eingerichtet werden.
Die Kompetenzen der am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden sollen “zusammengeführt” werden mit dem Ziel eines späteren Aufbaus einer “Nationalen Küstenwache”.
Die Forschung für die “zivile Sicherheit” vor Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Natur- und Umweltkatastrophen soll ausgebaut werden.
Technische Hilfswerks (THW) und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen weiterentwickelt werden, insbesondere in Sachen Analyse-, Risikobewertungs- und Prognosekompetenz. Ehrenamtliche in Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und im THW sollen unterstützt werden.
Ausbildung und IT-Kompetenz bei den Sicherheitsbehörden sollen “für eine Verbesserung der Anwendung des geltenden Rechts zur Verfolgung von Kriminalität im Internet” sorgen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen gestärkt werden. Kritische öffentliche und nicht-öffentliche IT-Systeme sollen besser vor Angriffen geschützt werden. Das BSI soll als “zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde” weiter ausgebaut werden. Es soll auch die Abwehr von IT-Angriffen koordinieren.
Bei IT-Vorhaben des Bundes soll zur Bekämpfung des Klimawandels auf energieeffizienten Einsatz geachtet werden. Der Energieverbrauch in der Bundesverwaltung soll reduziert werden.
Bis 2011 sollen alle Bundesbehörden an die einheitliche Behördenrufnummer 115 angeschlossen werden.
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