Bei der nächsten Bundestagswahl im September darf es keine Wahlcomputer mehr geben - das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz soeben in seiner Urteilsverkündung in Karlsruhe verboten. Der Wahlvorgang müsse ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können, die schnelle Ermittlung eines Ergebnisses sei keine Anforderung an eine Wahl.
Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil vom Dienstag.
Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig, entschied das Karlsruher Gericht. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird damit aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Bleistift gewählt.
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