
Wie den Medien zu entnehmen ist, haben sich SPD und CDU wohl auf das neue BKA-Gesetz geeinigt, das dem Bundeskriminalamt zukünftig weitreichende höchstproblematische Befugnisse einräumt.
Neben der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern sollen dem BKA zukünftig auch die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen (auch Unbeteiligter) und dem damit verbundenen Eindringen in die Wohnungen erlaubt werden. Einer vorherigen Änderung des Artikel 13 des Grundgesetzes bedarf es nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht. Art. 13 Abs.4 GG gestatte derartige Maßnahmen. Ob derart weitreichende Grundrechtseingriffe jedoch tatsächlich hierauf gestützt werden können, wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft.
“Vorsorgliche” Telekommunikationsüberwachung soll ebenso möglich werden wie das Abhören von Internet-Telefonie “direkt vor oder nach einer Verschlüsselung” und die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten. Außerdem werden dem BKA der Einsatz von Rasterfahndung und Schleierfahndung gestattet sowie eine lange Reihe weiterer exekutiver Befugnisse von der Gewahrsamnahme bishin zum Einsatz von verdeckten Ermittlern. Eine Liste aller einzelnen Maßnahmen findet sich hier.
Der Gesetzentwurf verstößt daher auch gegen den Polizeibrief vom 14.04.1949, dem zufolge der Bund nur die “Koordinierung” der Verbrechensverfolgung übernehmen darf und ihm insoweit keine exekutiven Eigenbefugnisse übertragen werden dürfen (Trennungsgrundsatz):
Der Polizeibrief soll die Gefahr einer Wiederholung der Verbrechen früherer zentraler Polizeibehörden wie der Gestapo schon im Ansatz unterbinden. Dass Bundeszentralbehörden auch heute noch missbrauchsanfällig sind, zeigen die zahlreichen Skandale der Nachrichtendienste des Bundes. Ähnliche Missbrauchsfälle sind abzusehen, wenn unter Missachtung der historischen Lehren wiederum eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen im gesamten Land eingerichtet würde.
…so der Text der Petition des AK Vorrat gegen die Gesetzesnovelle.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Überwachungs-Gesetz nicht durch das Parlament kommt, sondern couragierte Abgeordnete von CDU/CSU und SPD sich besinnen und unsere Grundrechte sowie die das Misstrauen der Bevölkerung in Polizei und andere Behörden als absehbare Folge des Ganzen höher gewichten als den vermeintlichen Sicherheitsgewinn durch dieses Maßnahmen-Paket. Am Mittwoch, den 12.11.2008 finden die zweite und dritte Beratung im Bundestag statt.















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