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Archive for November, 2008

Public Domain, Bielefeld: Neusprech 2008

Der FoeBuD lädt ein zur Veranstaltung PUBLIC DOMAIN V152.0 am Sonntag, 7.12.2008, 15 bis ca. 18 Uhr

Martin Haase spricht über “Neusprech”:

Politiker, die Terrorfurcht schüren und sich dadurch Zuspruch erhoffen, versuchen ihre unpopulären Pläne euphemistisch zu verpacken. Positiv erscheinende Aspekte werden hervorgehoben, Negatives wird ausgeblendet. Damit einher geht die inhaltliche Verharmlosung von Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Videoüberwachung usw. Negative Worte werden durch positive ersetzt und rhetorische Muster werden verwendet, um die Hybris zu vertuschen.

Martin Haase ist Professor für Romanische Sprachwissenschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und engagiert sich für freies Wissen und IT-Grundrechte, unter anderem im Chaos Computer Club. Seit 2003 arbeitet er mit bei der Wikipedia und war von 2005 bis 2007 Mitglied im Vorstand von Wikimedia Deutschland e.V. Sein Vortrag beleuchtet Merkmale der Politikersprache, die in Anlehnung an George Orwells Buch “1984″ als “Neusprech” bezeichnet werden kann.

Termin:
Sonntag, 7. Dezember 2008, 15 Uhr (bis etwa 18 Uhr)
Bunker Ulmenwall, Kreuzstr. 0, D-33602 Bielefeld
Eintritt 5 Euro (Jugendliche unter 18 Jahre frei)

Weitere Informationen zur PUBLIC DOMAIN: http://www.foebud.org/pd/

Veranstaltung zu “Datenklau” im Mainzer Rathaus

Welche Möglichkeiten hat ein Datenangreifer, vermeintlich anonyme Unternehmensdaten zu lesen und auszuwerten? Und wie lassen sich, wenn überhaupt, solche empfindlichen Daten so sicher verschlüsseln, dass sie gut geschützt sind? Über solche Themen und den Zielkonflikt zwischen Datenschutz und der wissenschaftlichen Datenauswertung referiert Prof. Dr. Rainer Lenz von der Fachhochschule am Dienstag, 2. Dezember, 20 Uhr, in der Reihe “Universität im Rathaus” im Ratssaal. Der Professor für Mathematik und Informationsmanagement schlüpft dafür in die Rolle eines Datenangreifers. Der Eintritt zu dem Vortrag in der Reihe “Mathematik. Alles, was zählt” - unter anderem präsentiert von der Allgemeinen Zeitung - ist frei.

Quelle: rheinmainer.de

Lesezeichen vom 28.11.2008

Lesezeichen vom 28.11.2008:

Lesezeichen vom 21.11.2008 bis 25.11.2008

Lesezeichen vom 21.11.2008 bis 25.11.2008:

Rechtstaatliche Tradition der SPD

Es gibt für die politische Identität einer Partei Ereignisse, die so elementar, so sinnstiftend sind, dass die Erinnerung daran in jeder Feierstunde festgehalten wird. Für die SPD ist das Nein zu Hitlers Ermächtigungsgesetz im März 1933 ein solches Ereignis.

Zu Recht ist die Partei auch heute noch stolz darauf, zu Recht nimmt sie für sich in Anspruch, unter Gefahren für Leib und Leben mutig für den demokratischen Rechtsstaat eingestanden zu sein, als sich andere längst ängstlich weggeduckt hatten. Aber es reicht nicht, sich einer solchen Tradition nur in Feierstunden zu rühmen.

Wer sich darauf beruft, muss auch heute mit dem freiheitlichen Rechtsstaat besonders sorgsam umgehen und hellhörig werden, wenn Freiheitsrechte zur Disposition gestellt und Kontrollbefugnisse des Staates immer weiter ausgebaut werden sollen. Doch die SPD erweckt, seit geraumer Zeit schon, den Eindruck, als sei ihr die eigene rechtsstaatliche Tradition nicht mehr so wichtig.

(Peter Fahrenholz in der Süddeutschen Zeitung)

(via)

Einrichtung von Auskunftssperren in Mainz

Das Mainzer Bürgeramt weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz die Einrichtung von Auskunftsperren möglich ist. Bei entsprechendem Eintrag werden:

  • die Daten von Familienmitgliedern, die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige, nicht an die Kirchen übermittelt,
  • keine Melderegisterauskünfte erteilt, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Belange erwachsen kann,
  • keine erweiterten Melderegisterauskünfte oder Gruppenauskünfte erteilt. Das berechtigte Interesse an dieser Auskunftssperre ist nachzuweisen,
  • keine Alters- oder Ehejubiläen weitergegeben. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von 2 Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden,
  • keine Daten an Adressbuchverlage weitergegeben,
  • keine Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern oder Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen weitergegeben.

Anträge können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mainz (Bürgeramt - Kaiserstraße 3 - 5, 55116 Mainz) Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 07.30 Uhr - 17.30 Uhr, Dienstag u. Donnerstag, 07.30 Uhr - 12.00 Uhr oder bei Ihrer Ortsverwaltung gestellt werden.

Quelle: mainz.de

Video zur Bürgerrechtsoffensive der GRÜNEN

(via)

Lesezeichen vom 21.11.2008

Lesezeichen vom 21.11.2008:

Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachung Bensheim

BKA-Gesetz: Auch Rheinland-Pfalz will Vermittlungsausschuss

Nach Sachsen und Schleswig-Holstein wird nun auch die rheinland-pfälzische Landesregierung im Bundesrat das höchstumstrittene BKA-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern kündigte heute an den Vermittlungsausschuss anzurufen. Jochen Hartloff, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion erklärte dazu:

Der BKA-Gesetzentwurf wird im Vermittlungsausschuss noch Änderungen erfahren. Es ist übrigens kein Skandal, wie es wohl einige Bundes-CDU-Leute sehen, dass dies geschehen wird. Es ist richtig und konsequent, dass die Länder hier ein gehöriges Wort mitsprechen. Immerhin sind im BKA-Gesetzentwurf zentrale Punkte des Föderalismus betroffen.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Besonders die vorgesehenen Kompetenzen des BKA-Präsidenten, dem das Recht zugesprochen werden soll, bei Gefahr im Verzug eine Online-Durchsuchung ohne richterliche Genehmigung anzuordnen, sieht Jochen Hartloff sehr kritisch. Vor dem Hintergrund der vom Bundesverfassungsgericht klar aufgezeigten engen Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung, sei es schon erstaunlich, so Hartloff, dass der Chef des BKA heute mit der Aussage in einer Agenturmeldung zitiert wird, wonach man ein schmales Zeitfenster bei Eilfällen bräuchte, “um dann von Sekunde zu Sekunde entscheiden zu können, eine Online-Durchsuchung durchzuführen”. Dies ganz unabhängig von der Frage, ob das rein technisch überhaupt möglich wäre.

Es müsse verhindert werden, dass nach dieser Einschätzung der Einzellfall zum Regelfall werden könnte, so Hartloff. “Die hier diskutierten Möglichkeiten müssen immer unter Richtervorbehalt stehen. Im Übrigen sind auch die Zeugnisverweigerungsrechte gegenüber dem jetzigen Entwurf des BKA-Gesetzes zu stärken.” Hartloff: “Ich begrüße insoweit, dass auch die rheinland-pfälzische Landesregierung beim BKA-Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuss anrufen wird.”






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