Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, den 28. Oktober 2008, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über die Wahlprüfungsbeschwerden von zwei Wählern, die sich gegen den Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten („Wahlcomputern“) der Bauarten Nedap ESD 1 und ESD 2 bei der Bundestagswahl 2005 (16. Deutscher Bundestag) in verschiedenen Wahlbezirken der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wenden.
[…]
Die Beschwerdeführer beanstanden, dass der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte gegen den aus dem Demokratieprinzip folgenden Öffentlichkeitsgrundsatz verstoße, da weder die Wählenden noch die Wahlvorstände kontrollieren könnten, ob alle von den Wählern abgegebenen Stimmen –und nur diese– unverändert im Stimmenspeicher abgelegt und inhaltlich unverändert bei der Ermittlung des Wahlergebnisses berücksichtigt werden. Die Beschwerdeführer rügen ferner, dass weder der Quellcode der Wahlgerätesoftware noch die Prüfberichte und Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlicht worden seien und die Prüfung der Baumuster durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und die Zulassung der Bauart durch das Bundesministerium des Innern nicht unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hätten. Darüber hinaus sei es mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, dass die Übereinstimmung der in den Wahllokalen eingesetzten Wahlgeräte mit dem geprüften Baumuster nicht bei jedem einzelnen Wahlgerät amtlich überprüft werde, so dass sich die Wahlorgane auf eine wirksame Qualitätssicherung beim Hersteller und das Fehlen einer nachträglichen Manipulation verlassen müssten. Da die eingesetzten Wahlgeräte technische und konstruktive Sicherheitsmängel aufgewiesen hätten, habe der Einsatz der Wahlgeräte auch gegen die Wahlrechtsgrundsätze aus Art. 38 Abs. 1 GG und die in Anhang 1 zu § 2 BWahlGV enthaltenen „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ verstoßen.
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Am kommenden Freitag, 24.10.2008 werden in Bielefeld wieder die Datenschutz-Negativ-Preise - die BigBrother Awards - verliehen. Traditionell werden sie in Deutschland vom FoeBuD e.V. organisiert und im Rahmen einer großen feierlichen Gala im “Historischen Saal” der Ravensberger Spinnerei an die selten anwesenden Preisträger überreicht.
In der Jury sind sechs weitere unabhängige Organisiationen vertreten. Mittlerweile gibt es auch in vielen weiteren Staaten den BBA: “In etwa 14 europäischen Ländern sowie in Japan, Australien und in den USA werden fragwürdige Praktiken mit diesen Preisen ausgezeichnet”.
Seit 1998 werden diese Preise in verschiedenen Ländern und seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland an Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.
Der Name ist George Orwells negativer Utopie “1984″ entnommen, in der der Autor bereits Ende der vierziger Jahre seine Vision einer totalitären Überwachungsgesellschaft entwarf. Die Preisskulptur, eine von einer Glasscheibe durchtrennte und mit Bleiband gefesselte Figur, wurde von Peter Sommer entworfen. Sie zeigt eine Passage aus Aldous Huxleys “Schöne Neue Welt”.
Für diejenigen, die es nicht nach Bielefeld schaffen, gibt es einen Live-Stream von der Gala: http://www.bigbrotherawards.de/bigbrotherawards-streaming
Mehr zum BBA 2008 in Deutschland unter http://www.bigbrotherawards.de/
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