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AK Vorrat startet Informations-Seite zur bayrischen “Schüler-ID”

schueler id by ak vorrat münchen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Informations-Seite zum Projekt “Schüler-ID” der bayrischen Landesregierung gestartet. Die Schüler-ID ist eine Identifizierungsnummer, die allen Schülern zugeordnet werden soll und für die gesamte Schullaufbahn gleich bleibt. Verknüpft wird diese mit einer ganzen Reihe sensibler Informationen.  Starten soll die Umsetzung des Projekts bereits am 1. August 2008. Der AK Vorrat schreibt dazu:

Die bayerischen Schülerinnen und Schüler sollen „gläsern“ werden, die Kultusministerkonferenz (KMK) nennt das die „Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten mit bundeseinheitlichem Kerndatensatz“.
Jetzt ist geplant bayernweit eine einheitliche Identifizierungsnummer (Schüler-ID) zu vergeben und diese mit personenbezogenen Angaben über den Ablauf der Schulkarriere (ASD - „Amtliche Schuldaten“) zusammenzuführen.
Ziel ist es, diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden. Entsprechende Gesetze werden zur Zeit verabschiedet; mit der technischen Umsetzung wurde teilweise schon begonnen.

Besonders problematisch sind folgende Punkte:

  • Der sog. „Kerndatensatz“ ermöglicht die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen (Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Wohnort, Geburtstag, wiederholte Klassen, Abschlüsse, Muttersprache, Zuzug nach Deutschland, angestrebter Beruf)
  • Zugriffs-, Berechtigungs- und Anonymisierungskonzepte fehlen ebenso wie Bestimmungen zum Schutz der Datenübertragung.
  • Bei der zum Einsatz kommenden Pseudonymisierung ist nie völlig auszuschließen, dass ein Pseudonym aufgedeckt wird.
  • Wirtschaftliche Interessen liegen nahe, was an den Überlegungen aus den Kultusverwaltungen, einen zentralen Zugriff der KMK zu schaffen und Daten „in individueller Form für den Verwaltungsvollzug zu nutzen“, deutlich wird.
  • Die Verabschiedung des Kerndatensatzes betrifft nicht nur Schüler. Er enthält ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optionalen Merkmalen.
  • Eine klare Zweckbestimmung der Daten ist nicht vorhanden.
  • Bürokratische Überwachungsstaatsmaßnahmen können erforderliche neue pädagogische Konzepte nicht ersetzen.

Gegen das Vorhaben läuft bereits eine Petition der Landes-Eltern-Vereinigung an den Bayerischen Landtag, auch wird durch einen Elternbereit eine Verfassungsklage in Erwägung gezogen.

Die Informationsplattform findet sich unter www.schueler-id.de

Der Gesetzesentwurf findet sich hier:

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