Markus Beckedahl und John Weitzmann erklären das Prinzip Creative Commons:
(via)
Nun war er im Begriff ein Tagebuch anzulegen.
Markus Beckedahl und John Weitzmann erklären das Prinzip Creative Commons:
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Zu der morgen, am 1. Juli in Luxemburg stattfindenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über Irlands Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute:
Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in den nächsten Monaten für nichtig erklären wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folge eine “umfassende Prüfung” des deutschen Umsetzungsgesetzes “am Maßstab der deutschen Grundrechte” angekündigt. [3] Auf dieser Grundlage sind wir zuversichtlich, dass unsere Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Totalerfassung unseres Kommunikations- und Bewegungsverhaltens Erfolg haben wird. In der Zwischenzeit können sich besorgte Bürger nur durch Verwendung nicht auf den eigenen Namen registrierter, vorausbezahlter Handykarten und durch Einsatz von Internet-Anonymisierungsdiensten vor der Gefahr einer missbräuchlichen oder fahrlässigen Offenlegung ihrer Daten schützen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Informations-Seite zum Projekt “Schüler-ID” der bayrischen Landesregierung gestartet. Die Schüler-ID ist eine Identifizierungsnummer, die allen Schülern zugeordnet werden soll und für die gesamte Schullaufbahn gleich bleibt. Verknüpft wird diese mit einer ganzen Reihe sensibler Informationen. Starten soll die Umsetzung des Projekts bereits am 1. August 2008. Der AK Vorrat schreibt dazu:
Die bayerischen Schülerinnen und Schüler sollen „gläsern“ werden, die Kultusministerkonferenz (KMK) nennt das die „Umstellung der Schulstatistik auf Individualdaten mit bundeseinheitlichem Kerndatensatz“.
Jetzt ist geplant bayernweit eine einheitliche Identifizierungsnummer (Schüler-ID) zu vergeben und diese mit personenbezogenen Angaben über den Ablauf der Schulkarriere (ASD - „Amtliche Schuldaten“) zusammenzuführen.
Ziel ist es, diese Angaben statistisch für Planungszwecke aufzubereiten, aber auch, diese im Verwaltungsvollzug zu verwenden. Entsprechende Gesetze werden zur Zeit verabschiedet; mit der technischen Umsetzung wurde teilweise schon begonnen.
Besonders problematisch sind folgende Punkte:
Gegen das Vorhaben läuft bereits eine Petition der Landes-Eltern-Vereinigung an den Bayerischen Landtag, auch wird durch einen Elternbereit eine Verfassungsklage in Erwägung gezogen.
Die Informationsplattform findet sich unter www.schueler-id.de
Der Gesetzesentwurf findet sich hier:
Videoüberwachung in der Straßenbahn der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):


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Am 1. Juli endet die Frist für die Petition gegen die exekutiven Befugnisse für das BKA im aktuellen Entwurf des BKA-Gesetzes. Daher jetzt noch zeichnen!
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