Bei Studentenprotesten werden immer wieder Demonstranten festgenommen, die Personalien gespeichert. Bestimmte Kommentare muss das hessische Landeskriminalamt jetzt aus der Datenbank “Inpol” löschen.
Dies sei auf Druck des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch geschehen, berichtet die “Frankfurter Rundschau” in ihrer Samstagsausgabe. Es sind Einstufungen wie “gewalttätig” oder “Straftäter linksmotiviert”, die der Datenschützer als unverhältnismäßig kritisiert. Man könne nicht von politisch linksmotivierten Straftätern sprechen, wenn sich junge Menschen aus Protest auf eine Autobahn setzten.
Rund um Frankfurt waren im Sommer 2006 Studenten bei Autobahnblockaden aus Protest gegen die Einführung von Studiengebühren vorübergehend festgenommen und in der Polizeidatei gespeichert worden. Fast alle Verfahren gegen die Studenten wurden eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen. In Verhandlungen mit der Polizei habe man deshalb eine Streichung der Merkmale erwirkt, sagte Ronellenfitsch der Zeitung. Allerdings blieben die Studenten mit Personalien und Verdachtsmomenten für bis zu zehn Jahre in der Datenbank gespeichert.
Archive for March, 2008 Page 2 of 6
Wie die Süddeutsche schreibt sind in deutschen Behörden in den letzten Jahren hunderte Computer gestohlen worden:
In deutschen Behörden sind laut einem Pressebericht in den vergangenen drei Jahren mehrere hundert Computer mit wichtigen Daten spurlos verschwunden. Nach einem Bericht der Bild-Zeitung wurden aus Bundesbehörden seit 2005 rund 500 Notebooks und PC gestohlen oder sind verloren gegangen. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hervor.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD
beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: “In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht
es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: “Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.”
“Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können”, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Weitere Infos:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/55/lang,de/
“Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. “Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’ [1], während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!”
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert auch inhaltliche Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts: Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit der der die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine anlasslose, massenhafte, computerisierte Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
Allgemein ist ein Stopp für neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze und eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen dringend erforderlich. Eine “systematische Evaluation” fordert inzwischen selbst der Zweite Sicherheitsbericht der Bundesregierung mit der Begründung, “ohne gesichertes Wissen lässt sich alles irgendwie rechtfertigen”. [3] Eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern droht aus Sicht der Bürgerrechtler aktuell unter anderem bei der geplanten Aufrüstung des Bundeskriminalamts einschließlich der Befugnis zum Einsatz von Online-Spionageprogrammen und bei der Einführung biometrischer Merkmale in Personalausweise.
Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt: “Mit der zunehmenden zentralisierten Datenspeicherung geht die fortschreitende Zusammenführung von geheimdienstlichen mit polizeilichen Befugnissen einher, wie beim geplanten neuen BKA-Gesetz. Hier sollen in Zukunft noch dazu Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen. Zusammen mit dem Näherrücken von Innen- und Außenpolitik (Stichwort: Bundeswehr im Inneren) formt sich ein bedrohliches Bild vom Zustand unseres Rechtsstaates.” Der Arbeitskreis fordert Union und SPD auf, diese Vorhaben unverzüglich zu stoppen.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung selbst vorerst nicht ausgesetzt hat, bleibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung optimistisch. “Das ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können”, sagte Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Bis zur endgültigen Entscheidung gibt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern auf seiner Webseite Tipps zur Umgehung der Speicherung.
“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Erfolg der tausenden von Menschen, die sich auf der Straße, mit Briefen an Politiker und mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre willkürliche Überwachung zur Wehr gesetzt haben”, erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Der Arbeitskreis Vorratsspeicherung ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihre Bundestagsabgeordneten zur Rede zu stellen, wie sie solche Verfassungsverstöße in Zukunft effektiv ausschließen wollen, etwa bei dem geplanten Gesetz zur Aufrüstung des Bundeskriminalamts und der beabsichtigten wahllosen Aufzeichnung von Flugreisen.
Der Arbeitskreis rät Bürgerinnen und Bürgern außerdem, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:
- Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
- Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
- Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [4].
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die verbreitete “freiwillige” Datenspeicherung durch Anbieter umgangen werden kann [5].
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern und wird von über 45 Bürgerrechtsorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften in seiner Arbeit unterstützt [6].
Quellen:
[1] Rede von Brigitte Zypries im Bundestag:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/
[2] Verwendung von Telekommunikationsdaten:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/neue-zahlen-zur-ueberwachung-von-telefon-und-internetnutzern/
[3] Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung:
http://www.bmj.bund.de/files/-/1485/2.%20Periodischer%20Sicherheitsbericht%20Langfassung.pdf
[4] Datenfrei kommunizieren:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/
[5] CD “Freiheit statt Angst”:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/
[6] Liste aller Unterzeichner der “Gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung”:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de
Die heutige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf
Eilmeldung: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stattgegeben und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt!
SPIGEL ONLINE schreibt:
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.
Quelle:




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