Im November 2007 als die Bundesregierung aus SPD und CDU die Vorratsdatenspeicherung verabschiedete, hatte die Opposition erfolglos versucht, den Beschluss zu verschieben, bis das unabhängige Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur bisherigen Speicherpraxis den Abgeordneten vorliegt. “Denn bislang war recht unklar, wie häufig die Verkehrsdaten eigentlich benötigt werden und für die Verfolgung welcher Straftaten” (netzpolitik.org).
Das Bundesverfassungsgericht verlangte nun das Gutachten und nachdem es bereits vorgestern in Auszügen auf der Seite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht wurde, steht es nun auch auf der Seite des Bundesjustizministeriums zur Verfügung:
Heise.de fasst dieerste Interpretation durch den AK Vorrat zusammen.
















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