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Antwort vom BFDI zur “Öffentlichkeitsfahndungsseite” des BKA

Nachdem im Herbst bekannt geworden war, dass das Bundeskriminalamt im Rahmen der Ermittlungen gegen die so genannte “militante gruppe” eine Art Fangschaltung auf seinen Seiten ausgelegt hatte, die zu Ermittlungen gegen Webseitenbesucher geführt hat, hatte ich damals den “Bundesbeauftragen für Datenschutz und die Informationsfreiheit” (BFDI) eingeschaltet. Ende Dezember bekam ich von der Behörde folgende Antwort (eine erneute Nachfrage ergab jetzt, dass die Erörterungen mit der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind):

Das BKA hat mir in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen die “militante gruppe” nach Zustimmung des Generalbundesanwalts auf der Homepage des BKA eine Öffentlichkeitsfahndungsseite eingerichtet worden sei. Zielrichtung sei das Erlangen von Hinweisen aus der Öffentlichkeit gewesen. Zudem seien die Zugriffe auf die Fahndungsseite durch Erheben und Speichern der zugreifenden IP-Adresse als Bestandteil des Ermittlungsverfahrens auf der Grundlage von §§ 161, 163 StPO protokolliert worden. Nur in Einzelfällen, nicht bei jeder IP-Adresse, sei eine Anschlussinhaberfeststellung über den Provider gem. §100g StPO bzw. § 113 Telekommunikationsgesetz erfolgt. Das BKA weist ausdrücklich darauf hin, dass sich dabei nicht um eine sog.”Honey-Pot-Seite” handele.

Im Hinblick auf den mit der “Homepage-Überwachung” verbundenen heimlichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht überwiegend unbescholtener Personen habe ich Zweifel, in wie weit die vom BKA angeführten Ermittlungsgeneralklauseln der §§ 161, 163 StPO als Rechtsgrundlage hierfür ausreichen. Meine Prüfung, auf welcher Rechtsgrundlage diese verdeckte Datenerhebungsmaßnahme ggf. durchgeführt werden darf, ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen erörtere ich derzeit mit der Bundesregierung.

3 Responses to “Antwort vom BFDI zur “Öffentlichkeitsfahndungsseite” des BKA”


  1. 1 Guenther

    Interessant, aber es wäre nett, wenn Du das Schreiben/deine Information etwas genauer darstellen könntest. (Anonymisierte Kopie ect.)

    Gruß
    Guenther

  1. 1 Volkszertreter? » Florian Altherr - Antwort vom BFDI zur “Öffentlichkeitsfahndungsseite” des BKA
  2. 2 Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy » Schützt der Bundesdatenschutzbeauftragte vor der Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens? [ergänzt]

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