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Zuständigkeit für Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung geklärt

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung heute erklärt, hat der 6er-Ausschuss die Zuständigkeit für die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Behandelt werden wir sie teils im ersten und teils im Senat:

Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer (”Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Heise berichtet:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102693

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