Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue Richtervereinigung haben eine Stellungnahme veröffentlich in der sie vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht warnen.
“Im Fall einer Umsetzung der Richtlinie drohe deren Nichtigerklärung durch den Europäischen Gerichtshof und die Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht” schreiben sie in ihrer heutigen Pressemitteilung.
Die 44-seitige Analyse stellt den Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr grundsätzlich in Frage und hebt Kosten und Risiken sowie Ihre Verfassungswidrigkeit hervor. Sie werde “Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen. Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien “Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen” zu erwarten”.
Im Herbst will der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abstimmen. Dazu wird es am 21.September im Rechtausschuss eine öffentliche Sachverständigenhörung geben.
Weitere Informationen:
Was Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung tun können?
















0 Responses to “Stellungnahme von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Netzwerk Neue Medien und Neue Richtervereinigung schätzt Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig ein”