Im Zusammenhang mit der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zur Änderung des Passgesetzes meldet sich auch das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zu Wort und weist auf die Gefahren von Biometrie im elektronischen Pass hin:
Der Bundesgesetzgeber will, dass auf dem Reisepass und anderen Reisedokumenten Gesichtsbilder und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Über eine entsprechende Änderung des Passgesetzes führt der Innenausschuss des Deutschen Bundestages heute eine Sachverständigenanhörung durch. Unabhängige Sicherheitsexperten sehen erhebliche Schwachstellen in dem von der Bundesregierung verfolgten Biometriekonzept: Die biometrischen Daten im Reisepass sind ungenügend gesichert, so dass sie von Dritten unbemerkt ausgelesen und dann auch verwendet werden können.
„Die Biometrie im ePass soll eingeführt werden, um den Identitätsmissbrauch zu verhindern – in Wirklichkeit wird er aber erhöht, weil durch den ePass biometrische Merkmale wie das Bild des Passinhabers mit hoher Qualität weltweit verfügbar gemacht werden“, erklärt der Stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Johann Bizer. „Was nutzt mir die Vertrauenswürdigkeit eines deutschen Grenzschützers, wenn ich im Ausland meinen Reisepass nicht nur vorlegen, sondern häufig auch aus der Hand geben muss, in vielen Hotels über Nacht, so dass die biometrischen Merkmale ausgelesen und für andere Zwecke verwendet werden können? […]“
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