Wie Heise berichtet begrenzt die T-Com die Speicherung der IP-Adressen-Zuordnung statt der bisherigen 80 Tage nun auf 7 Tage und setzt damit das vom BGH bestätigte Aufbewahrungsverbot zumindest teilweise um. Davon betroffen sind auch Provider wie T-Online, Congster und 1&1 die auf den Backbone der T-Com bauen. Laut dem Heise-Bericht laufen auch Anfragen der Strafverfolger an Arcor bereits ins Leere. Bestätigen wollte dies der Unternehmenssprecher aber noch nicht.
“Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen. ” schreibt Heise weiter.
















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