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Rechtsanwalt Udo Vetter klagt gegen Kreditkartenrasterfahndung

Der Rechtsanwalt und Autor von www.lawblog.de Udo Vetter klagt gegen die in der letzten Woche bekanntgewordene Kreditkartenrasterfahndung im Zuge einer Ermittlungsaktion gegen Kinderpornographie im Internet. Seiner Meinung nach habe für die Aktion kein hinreichender Anfangsverdacht bestanden, weil die Staatsanwaltschaft lediglich von der Existenz des rechtswidrigen Online-Angebots erfahren habe (Akte06-Reporter waren bei Recherchen auf die Seite gestoßen). Vetter schreibt “Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet”. “Die tatsächlichen Anhaltspunkte seien gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert worden.” (heise.de). Auch Gefahr im Verzug habe definitiv nicht vorgelegen.
Des Weiteren kritisiert Vetter das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die den Kreditkartenbetreibern fälschlischerweise gedroht hatten, sich bei Verweigerung der Herausgabe der Daten selbst strafbar zu machen, da die “Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung, die hier gar nicht eingeholt worden war” besteht.

Auch der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Vorgehensweise und erhob massive Bedenken beim “Outsourcing” von Rasterfahndungen an Privatunternehmen.

Quellen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83516
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/

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