Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) ist mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nun am gestrigen Donnerstag in Kraft getreten.
Heise.de schreibt:
Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung “verfassungsfeindlicher Bestrebungen” im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Geheimdienste ferner Anzeige im Schengener Informationssystem.
Auch die weiteren Konsequenzen wie die erleichterte Auskunft bei Privatunternehmen sind dort nachzulesen.
In die Reihe der Kritiker reiht sich nun auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft ein, der laut Oliver Süme eine “deutliche Zunahme der Auskunftsersuche über Daten der Kunden unserer Mitgliedsunternehmen” erwartet. Vorallem beunruhigt ihn die zunehmende Überwachung von Internetnutzern, die auch mit der geplanten Einführung einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten aus der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung noch weiter ausgeweitet werde. Er sieht dort vorallem eine “enorme Belastung” wirtschaftlicher Art für die Branche durch die steigende Anzahl von Auskunftsersuchen.
“Es kann nicht angehen, dass Unternehmen immer stärker als Hilfssheriffs der Ermittlungsorgane in Anspruch genommen werden und der Staat die Kosten auf Dauer auf die Wirtschaft abwälzt”, empört er sich laut heise.de.
Auch laut Max Stadler, Vorsitzender des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, entspricht das TBEG nicht dem Maßstab, dass Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus mit strikt rechtsstaatlichen Mitteln abzuwehren seien. Mit diesem Gesetz würden die vom früheren Innenminister Otto Schily initiierten erweiterten Befugnisse für die Geheimdienste verlängert, ohne dass es eine ausreichende Evaluierung über die Wirkung der “Otto-Kataloge” von 2002 gegeben hätte, moniert Stadler. Vor allem sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff nicht beachtet worden. Zudem habe es Schwarz-Rot versäumt, endlich die Kontrolle der Nachrichtendienste effektiver auszugestalten. Generell attestiert der Liberale der großen Koalition, sich “unsensibel gegenüber den Bürgerrechten” zu verhalten.
schreibt heise.de weiter.
















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