Am gestrigen Donnerstag diskutierte der Bildungsausschuss des Landes Schleswig-Holstein den Entwurf des neuen Landesschulgesetzes bei dem auch die umstrittene Schülerdatenbank verabschiedet werden soll. Die Schüler-ID, die bereits mehrfach von Datenschützern kritisiert wurde und die bei den Big Brother Awards 2006 ausgezeichnet wurde, würde die gesamte schulische Karriere eines Einzelnen erfassen und diese verfolgbar machen. Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein erklärte dazu:
“Der Informationsbedarf der Kultusverwaltung darf nicht dazu führen, dass landes- und bald bundesweit ein Register über sämtliche Schülerkarrieren vorliegt. Die Gefahren schon beim Gebrauch sind immens; die Missbrauchsrisiken unüberschaubar. Die Schülerdatei ist als Instrument geeignet, Ausbildungs- und Berufskarrieren zu zerstören.”
Das Profil eines Schülers soll nach dem Willen des Bildungsausschusses neben der eindeutigen Identifikationsnummer (ID) die besuchten Schulen und die belegten Kurse sowie Geschlecht Geburtsmonat und -Jahr, Ersteinschulung, Staatsangehörigkeit, “nichtdeutsche Verkehrssprache”, Art der Wiederholungen und Schwerpunkte der Unterrichtseinheiten (Fremdsprachen, Förderschwerpunkt, Ganztagsbetreuung) enthalten. Des Weiteren sollen “nachschulische Angaben” gespeichert werden - darunter fielen Ausbildungsberuf oder Studium mit Fachrichtung und die “Stellung im Beruf und Wohnort”.
In der “Schülerdatenbank” sollen darüber hinaus Angaben über Klassen und Kurse, Schülerzahlen, Zahl der Lehrkräfte inklusive Karriere oder “Lehrkraftsbewegungen” enthalten sein.
Auf der Homepage des Landeszentrums ist von einem unverhältnismäßigen “Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” die Rede. “Sie steht auch wegen des Verstoßes gegen die Normenbestimmtheit mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang.”
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83486
http://www.datenschutzzentrum.de/schule/indivstatistik.htm
















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