„Die Terrorismusbekämpfung ist für Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft in erster Linie ein Hebel zur Telefonüberwachung“ sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion “DIE LINKE.”, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion bezüglich der Anwendung des §129 Strafgesetzbuch in einer Pressemitteilung:
Im Jahr 2005 wurden 53 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf terroristische Aktivitäten eröffnet. Betroffen waren 50 Beschuldigte. Zugleich hat es lediglich fünf Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Paragraphen 129 gegeben. Neu hinzu kamen sieben Anklageerhebungen.
In deutlichem Kontrast zur Zahl der Verurteilungen steht die Zahl von 33 Telekommunikationsüberwachungen, von denen 148 Personen betroffen waren. „Man muss davon ausgehen, dass solche Verfahren häufig nur deswegen angestrengt werden, um das Umfeld bestimmter Personen ausleuchten zu können, ohne dass es konkrete Hinweise auf Straftaten gibt“, kommentiert Ulla Jelpke dieses „eklatante Missverhältnis“ zwischen Ermittlungsverfahren und der Zahl der Anklageerhebungen. Die Abgeordnete verweist auf die angeblichen Anschlagspläne gegen den Frankfurter Flughafen, die sich zuletzt als schlechter Scherz herausstellten.
Ulla Jelpke weist außerdem darauf hin, dass Neonazis von solchen Verfahren praktisch verschont bleiben. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2005 von verschiedenen Waffenfunden und Wehrsportgruppen berichtet. Dem steht ein einziges Ermittlungsverfahren gegen unbekannte rechtsterroristische Täter gegenüber. Werden bei Nazis Maschinengewehre gefunden, zählt das anscheinend nur als szenetypische Waffenvernarrtheit.“
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete sich im Januar zum Thema Neuregelungen zur Telekommunikationsüberwachung zu Wort und forderte deutliche Nachbesserungen:
“Das Gesetz sollte festlegen, wann die Polizei das Abhören abbrechen muss, und in welchen Fällen Informationen zwar Anzeige gewonnen, aber nicht für die Ermittlungen verwertet werden dürfen.” Die jetzigen Vorschläge bedeuteten praktisch, “dass in keinem Fall auf das Abhören verzichtet wird”. Mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hält Schaar dies nicht vereinbar. Des Weiteren warnte er davor, Privatfirmen Zugang zu der geplanten Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten zu ermöglichen. Längst ginge es bei der Vorratsdatenspeicherung “nicht mehr nur um die Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Wirtschaftsinteressen.” Auch bekräftigte Schaar erneut seine grundsätzliche Kritik an dem geplanten Vorhaben des Bundesjustizministeriums. Explizit machte er auch deutlich, dass es eine generelle Überwachung außer im Falle von konkreten Anhaltspunkten auf Straftaten oder Gefährdungen im Internet keinesfalls geben dürfe.
















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