Aus aktuellem Anlass stelle ich hier nochmal den Link zu einer Seminararbeit von mir aus 2006 zum Thema Semantic Web ein. Die Arbeit enstand im Rahmen eines Internettechnologie-Seminars bei Prof. Herbert Göttler und Thomas Gottron. Sie vermittelt die Vision des Semantic Web, die zugrundeliegenden Techniken (Schichtenmodell), Sinnhaftigkeit (u.a. die Grenzen von XML) sowie einige Beispiele und einen Ausblick auf Anwendungsmöglichkeiten wie z.B. Semantic Web Services.
PDF-Download unter
http://www.informatik.uni-mainz.de/lehre/it/download/vortrag_12/Ausarbeitung.pdf
Hier gäbe es noch die Folien des Vortrags.
Die Grünen sehen bei den aktuellen Überwachungsmaßnahmen “Grenzen bei der Akzeptanz und der technischen Sinnigkeit” erreicht. Das geht aus einem Diskussionspapier auf der Homepage der innenpolitischen Sprecherin Silke Stokar hervor. Sie kritisieren die aktuellen Entscheidungen und Umsetzungen von EU-Überwachungsrichtlinien der Regierung und fordern eine Wiederherstellung des Grundrechtsschutz und eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes.
Das Papier umfasst folgende Punkte:
I) Informationelles Selbstbestimmungsrecht stärken
II) Ein modernes und effektives Bundesdatenschutzgesetz schaffen
IV) Zugriffe auf Konten und Steuerdaten klar begrenzen
V) Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringen
VI) Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte stärken
VII) Datenschutz setzt der Sicherheitspolitik Grenzen
IIX) EU-Präsidentschaft für den Datenschutz nutzen
IX) Datenschutz im Deutschen Bundestag
http://www.stokar.de/themen/datenschutz/462330.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84352
Der Chaos Computer Club Mainz ruft für den morgigen Montag zu einer Demonstration gegen die Fotofahndung des Bundeskriminalamts am Mainzer Hauptbahnhof auf. Los gehts um 14:30 Uhr. Treffpunkt: Haupteingang. Kreative Verkleidung zum Thema “Gläserner Bürger” ist erwünscht. Auch Flyer gibts zur Demo.
Desweiteren findet sich im Nachtrag des CCC Mainz zur Demo der Hinweis auf eine Abschlussveranstaltung zum Thema Datenschutz im DGB Haus in der Kaiserstrasse 26-30 um 19:00 Uhr.
Informationen:
http://www.cccmz.de/?p=186
http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/fotofahndung/index.html
http://www.cccmz.de/wp-content/uploads/2007/01/flyer.pdf
In einem Interview in der Süddeutschen spricht Julia Seeliger von den Grünen über Netzüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, den Gläserenen Kunden und die Urheberrechtsdebatte sowie darüber warum nun der Zeitpunkt ist etwas dagegen zu unternehmen:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/253/99154/
Ein texanischer Richter hat in einem Gerichtsurteil vor Weihnachten die Anbringung von direkten Links, sogenannten Deeplinks, die Inhalte anderer Webseiten direkt einbinden verboten. Deeplinks können beispielsweise die direkte Einbindung von Unterseiten, Dateien, Verzeichnissen oder Videos anderer Webseiten darstellen. Im konkreten Fall untersagte der Richter dem Beklagten die Einbindung direkter Links zu Live-Audiostreams auf supercrosslive.com
Über Rechtmäßigkeit und Wissensstand des Richters, der diese Entscheidung getroffen hatte streiten sich nun die Experten, weil sie in der Konsequenz so genannten “deep links” grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung zuschreibt. Da ein einfacher Link aber eigentlich keine Kopie des Inhalts darstellt, sind viele der Ansicht, dass hierbei generell keine Urhebererechte geltend gemacht werden können.
Dennoch warnt aus diesem Anlass der für Copyright-Fragen zuständige Anwalt von Google, William Patry dass eine - wie in diesem Fall vorgenommene - Selbstverteidigung vor Gericht unangenehme Folgen haben könne – nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.
Für Deutschland hat der Bundesgerichtshof 2003 “deep links” bereits für zulässig erklärt. Dabei wurde die Technik der Hyperlink über kommerzielle Interessen einzelner Anbieter gestellt.
Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und den Einsatz von “deep links” sei eine “sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen”, schrieben die Richter in ihrem Urteil
Quelle: heise.de
Der Spiegel Online berichtet in einem 3-seitigen Artikel mit dem Titel “Wir haben Sie auf dem Schirm” über die Ausuferung von Videoüberwachung im privaten und staatlichen Bereich und den bereits existenten Überwachungsstaat in westlichen “demokratischen” Ländern. Sehr empfehlenswert als einführende Ist-Analyse und zu finden unter:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,461510,00.html
Der amerikanische Wahlcomputer-Hersteller Diebold, der bereits in der Vergangenheit wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel in die Kritik geraten war, hat sich mit seinem Produkt AccuVote TS einen weiteren Fauxpas geleistet.
Auf der Webseite stellte Diebold ein Bild von Schlüsseln bereit, die zum Öffnen des Gehäuses von Touchscreen-Wahlcomputern des Typs “AccuVote-TS” nötig sind.

Aufmerksame Kritiker entdeckten diese und frästen und feilten in Handarbeit eine Kopie auf Grundlage des Bildes, mit der sie bequem alle Geräte der Serie öffnen konnten.
“Als Begründung für die Verwendung eines einzigen Schlüssels für AccuVote-TS-Geräte gibt Diebold im Übrigen an, man habe verhindern wollen, dass es am Wahltag zu Behinderungen des Wahlablaufs wegen falsch ausgegebener Schlüssel kommt” schreibt heise.de .
Informationen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84345
http://www.boingboing.net/2007/01/25/diebold_voting_machi.html
http://www.freedom-to-tinker.com/doc/2007/diebold-keypage.jpg
http://itpolicy.princeton.edu/voting/
Telepolis fragte nach, welche Flatrate-Anbieter das Darmstädter Urteil zum Datenschutz umgesetzt haben. Eine Übersicht über die magere Zahl an Antworten findet sich unter:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
Netzpolitik fasst zusammen wer eine Speicherung verneint hat:
1&1, Avego, BetaPower, DSL-over-AIR, HeLiNET, Kabel BW, komro, Lycos, MAXXonair, Media-N, mvox, Ost Tel Com, PowerKom, Strato, Teleos, Versatel
Die größte Gruppe von 30 Anbietern allerdings, versteckt “sich auch nach mehreren Anfragen hinter einer Mauer des Schweigens”.
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängt auf die rasche Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutzregelung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Er habe die deutsche Ratspräsidentschaft gebeten, den Vorschlag der EU-Kommission für einen Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten im Strafverfolgungssektor mit aller Anstrengung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, teilte Schaar am heutigen Montag anlässlich des informellen EU-Treffens der Justiz- und Innenminister in Dresden mit. Solche klar geregelten Vorschriften zum Bewahren der Privatsphäre seien unerlässlich, “um das gegenseitige Vertrauen der EU-Staaten beim Informationsaustausch in Strafsachen zu stärken und um einer Zersplitterung des Datenschutzes in Einzelregelungen vorzubeugen.” Wichtiger Bestandteil eines solchen Beschlusses müsse eine effektive Datenschutzkontrolle sein.
Gleichzeitig forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte auch einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten, die verstärkt von europäischen Sicherheitsbehörden an Drittstaaten übermittelt werden.[…]
Quelle und weitere Informationen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/83721
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